USA | Zuzug von US-Staatsbürgern nach Österreich
Ein Zuzug aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Europa ist zweifellos ein komplexer und vielschichtiger Prozess, insbesondere aus steuerlicher Sicht. Der Übergang zwischen beiden Steuerrechtsordnungen hat aufgrund grundlegender struktureller Unterschiede zwischen dem österreichischen Ertragsteuerrecht und dem US-amerikanischen Bundessteuersystem oft diffizile steuerliche Konsequenzen. Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben, um wichtige Herausforderungen und häufige Missverständnisse im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Besteuerung zwischen den USA und Österreich hervorzuheben und zu diskutieren.
Warum ein Zuzug aus steuerlicher Sicht eine Herausforderung sein kann
Ein grenzüberschreitender Umzug bringt naturgemäß mit sich, dass man die Steuerrechtssphäre eines Staates zugunsten eines anderen verlässt. Wegzüge aus den USA sind aber insofern eine Besonderheit, als US-Staatsbürger auch dann der US-Steuer unterliegen, wenn sie nicht in den USA ansässig sind. Die US-Bundessteuer verfolgt US-Staatsbürger ihr Leben lang, unabhängig davon, wo sie ansässig werden. Darüber hinaus unterscheiden sich das US-amerikanische und das österreichische Einkommensteuersystem erheblich in ihrer Struktur und ihren Grundprinzipien. Das Verständnis dieser Unterschiede ist unerlässlich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, Compliance-Risiken zu mindern und einen reibungslosen und effizienten Übergang in das österreichische Steuersystem zu gewährleisten.
Wann sollten potenzielle Steuerfragen bei der Planung eines Zuzugs aus den USA nach Österreich geklärt werden?
Nach österreichischem Recht unterliegen Personen der Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen (unbeschränkte Steuerpflicht), sobald sie über einen Wohnsitz in Österreich verfügen oder wenn sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich begründen. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten ist es nach österreichischem Recht folglich unerheblich, ob eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhält.
Ein Wohnsitz ist nach den abgabenrechtlichen Vorschriften Österreichs dabei jede vom Steuerpflichtigen innegehabte Wohnung, wenn Umstände darauf schließen lassen, dass sie der Steuerpflichtige beibehalten und benützen wird. Ein Wohnsitz in Österreich führt dazu, dass das gesamte weltweite Einkommen der Person grundsätzlich auch in Österreich zu besteuern ist. Für einen Wohnsitz reicht bloße „Innhabung“. Ein Wohnsitz besteht damit unabhängig davon, ob die Wohnung im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder von diesem gemietet wird. Außerdem gibt es kein bestimmtes Mindestmaß an tatsächlicher Nutzung für einen Wohnsitz.
Um nachteilige steuerliche Folgen zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, bereits vor dem Umzug – möglicherweise sogar vor dem Kauf oder der Anmietung einer Wohnimmobilie in Österreich – die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus schreibt das österreichische Recht vor, dass alle Umstände, die zu einer Entstehung, Änderung oder Beendigung der persönlichen Steuerpflicht führen, innerhalb eines Monats den zuständigen Abgabenbehörden gemeldet werden müssen. Im Falle eines Umzugs bedeutet dies innerhalb eines Monats nach der Begründung eines Wohnsitzes in Österreich.
Was sind die erheblichsten Steuerrisiken für US-Auswanderer, die nach Österreich ziehen?
Die Aufrechterhaltung eines persönlichen und/oder wirtschaftlichen Konnex zu zwei oder mehr Ländern kann dazu führen, dass alle Länder das Recht beanspruchen, das jeweilige Einkommen zu besteuern. Obwohl Österreich und die USA ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen haben, beseitigt dieser Schutz durch das Abkommen nicht automatisch alle Fälle von Doppelbesteuerung. Darüber hinaus schützt ein DBA nicht bedingungslos und schützt vor allem nicht vor sämtlichen nationalen Vorschriften, die zu unangenehmen Steuerfolgen führen können. Vor allem im DBA Österreich-USA ist der DBA-Schutz stark eingeschränkt: Das DBA USA hindert die USA nämlich ausdrücklich nicht, ihre Staatsbürger zu besteuern.
Zu den häufigsten steuerlichen Herausforderungen, die sich bei einem Umzug von den Vereinigten Staaten nach Österreich ergeben, gehören insbesondere:
- Besteuerung von fiktiven Erträgen nicht meldepflichtiger CIVs oder REITs nach österreichischem Recht (sog. „schwarze Fondsbesteuerung“)
- Unterschiedliche Qualifizierung und steuerliche Behandlung von privaten Vorsorgeplänen (sog. IRAs und 401(k)-Plan) nach US-amerikanischem und österreichischem Recht
- Unterschiedliche Einordnung von Gesellschaften (zB US-LLC) und anderen Rechtskörpern sowie Notwendigkeit eines Typenvergleichs, da die steuerliche Behandlung eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten nicht unbedingt mit seiner steuerlichen Behandlung in Österreich übereinstimmt
- Einstufung und Besteuerung von widerrufbaren und unwiderrufbaren US-Trusts nach österreichischem Steuerrecht
- Bewertung von Vermögenswerten für Zwecke der Erlangung eines „Step-up“ im Rahmen des Zuzugs für Wertpapiere und Krypto-Vermögenswerte
Abseits von den hier genannten materiellrechtlichen Herausforderungen bestehen freilich auch erhebliche verfahrensrechtliche Themen, etwa Melde- und Anzeigepflichten sowohl in den USA als auch Österreich (zB PFIC, FBAR oder in Österreich etwa das EU-MPfG). Zu den einzelnen angeführten Themenkreisen werden wir uns in den nächsten Monaten jeweils in spezifischen Newsletterbeiträgen mit weitergehenden Informationen befassen.
FAZIT
Wie ICON Sie bei der Bewältigung grenzüberschreitender steuerlicher Herausforderungen unterstützen kann…
Individuelle Umstände erfordern eine maßgeschneiderte und individuelle Beratung. Als Full-Service-Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Österreich und mehr als 30 Jahren Erfahrung in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten wissen wir, dass unsere Kunden zuverlässige, hochwertige und maßgeschneiderte Steuerberatung brauchen und schätzen. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung komplexer grenzüberschreitender Steuerfälle und profitiert von einem starken globalen Netzwerk hochqualifizierter Berater.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Ihre spezifische Situation besprechen möchten, steht Ihnen unser International Tax Team gerne zur Verfügung.