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SOZIALVERSICHERUNG | Verlängerung der sanktionsfreien Zeit für mBGM

Im September 2019 fand in den Räumlichkeiten der OÖ Gebietskrankenkasse ein Expertentalk zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) statt. Dazu eingeladen waren namhafte Firmen, die WKO, ausgewählte Steuerberater und LV-Softwareanbieter. Ziel der GKK OÖ ist es, die mBGM für die Nutzer möglichst bedienfreundlich zu gestalten und die Clearingfälle zu reduzieren.

Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu Beginn des Jahres wurde zunächst ein sanktionsfreier Übergangszeitraum bis Ende September 2019 beschlossen. Da viele Unternehmen noch immer mit der fristgerechten und korrekten Übermittlung der mBGM kämpfen, wurde nun auf Initiative der WKO eine Fristverlängerung für die sanktionslose Zeit für die monatlichen Beitragsmeldungen erzielt. Der neue Stichtag – ab dem dann tatsächlich Sanktionen verhängt werden sollen - ist nun der 31. März 2020. Dabei ist aber zu beachten, dass Anmeldeverstöße von diesem sanktionsfreien Übergangszeitraum nicht umfasst sind. 

Positiv hervorzuheben ist jedenfalls, dass die Anzahl der Clearingfälle bei den GKKs deutlich zurückgegangen ist. Die häufigsten Probleme treten derzeit noch bei der Abarbeitung von Clearingfällen auf. 

Es wurde auch nochmals auf das Anfragentool der GKK hingewiesen, welches anläßlich der Einführung der mBGM ins Leben gerufen wurde. Leider wird dieses Tool laut Auskunft der GKK von den Anwendern kaum mehr in Anspruch genommen, zumal die Anwender vorwiegend per Telefon mit der GKK in Kontakt treten. Es wäre seitens der GKK wünschenswert, dass das Anfragentool wieder verstärkt in Anspruch genommen wird. Die so übermittelten Anfragen werden in der Folge auch in den Fragen-Antworten-Katalog der GKK aufgenommen. 

Zu erwähnen ist weiters, dass die GKK OÖ derzeit intensiv an einer Lösung arbeitet und versucht, die Probleme schnellstmöglich zu beseitigen, um die mBGM so benutzerfreundlich wie möglich auszugestalten. Im Zuge dessen wurde auch die Prüfung der Namensschreibweise bei den mBGM ausgesetzt, um so unnötige Clearingfälle aufgrund abweichender Namensschreibweisen zu vermeiden. Zudem wird mit Hochdruck an einer ELDA Zeichencodierung gearbeitet. 

Es ist noch in diesem Jahr mit einem umfassenden Release zu rechnen. Unter anderem wird es dann die Möglichkeit geben, Clearingfälle händisch auf erledigt umzustellen, und es folgt eine detailliertere Aufteilung der Clearingfälle. 

Sanktionen

Übersicht über die Sanktionen (die teilweise erst ab 01.04.2020 schlagend werden):

   

Die WKO konnte eine Deckelung der Säumniszuschläge in einem Beitragszeitraum je Versicherungsträger mit dem 5-fachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage erreichen. Das bedeutet, dass die Summe der Säumniszuschläge für den Dienstgeber pro Gebietskrankenkasse den Betrag von 870 Euro (für 2019) im Kalendermonat nicht überschreiten darf. Von dieser Deckelung NICHT umfasst sind wiederum Anmeldeverstöße. 

Zu einem gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf Säumniszuschläge kann es in folgenden Fällen kommen:

  • Erstverstoß innerhalb von 12 Monaten
  • Bei verspäteter Anmeldung, wenn dies in der Sphäre des Dienstnehmers lag
  • Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners
  • Aufgrund eines sehr kurzen Verspätungszeitraumes (je geringer die Verspätung desto eher ist ein Verzicht möglich).

 

Anfragetool

Den Link zum oa Anfragetool erhalten sie .

Fragen-Antworten-Katalog

Den Fragen-Antworten-Katalog erhalten Sie unter folgendem .

FAZIT

Aufgrund der gewährten Fristverlängerung bis 31. März 2020 verbleibt somit sowohl für Anwender als auch für die Gebietskrankenkasse und auch die Softwareanbieter noch etwas Zeit, um die derzeitigen technischen Probleme in Zusammenhang mit den mit den monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) „sanktionsfrei“ in den Griff zu bekommen.

Für weitergehende Fragen bzw auch zur Unterstützung bei den mBGM stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen Ansprechpartner der Service Line "Global Employment Services" gerne zur Verfügung.