Transfer Pricing | Public CbCR: Neuer EU Report Generator
Die Europäische Kommission hat am 10.3.2026 auf der Website der OECD den „Public Country-by-Country Reporting (pCbCR) Report Generator“ veröffentlicht und damit einen wichtigen Meilenstein für die praktische Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten gesetzt.¹ Das Tool unterstützt multinationale Unternehmen bei der Erstellung ihrer öffentlichen Ertragsteuerinformationsberichte im verpflichtenden iXBRL-Format mit xHTML-Ausgabe und orientiert sich am einheitlichen EU-Layout gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952.
Was bietet der neue Report Generator
Das von der EU bereitgestellte Paket umfasst insbesondere ein Excel-basiertes Template, mit dem Unternehmen ihre pCbCR-Daten strukturiert erfassen und automatisiert in das erforderliche iXBRL-Format überführen können. Ergänzt wird das Tool durch:
- eine kompakte technische und funktionale Dokumentation („How-to-use“),
- ein umfassendes Benutzerhandbuch,
- die vollständige Taxonomie in allen EU-Sprachen.
Diese Kombination ermöglicht eine standardisierte, maschinenlesbare Berichterstattung und reduziert gleichzeitig den Implementierungsaufwand. Eine eigene XBRL-Lösungen ist damit nicht erforderlich!
Zusammenspiel mit dem steuerlichen CbCR
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf bestehende Daten aus dem steuerlichen Country-by-Country Reporting zurückzugreifen. Dies kann den administrativen Aufwand deutlich reduzieren. Allerdings sind dabei wesentliche Unterschiede zu beachten:
- Das Public-CbCR-Schema ist weniger detailliert und enthält bestimmte Positionen des steuerlichen CbCR nicht.
- Während im steuerlichen CbCR standardisierte Aktivitätscodes verwendet werden, erfolgt im Public CbCR eine freie textliche Beschreibung der Geschäftstätigkeit.
Diese Unterschiede erfordern ein sorgfältiges Mapping sowie zusätzliche Konsistenzprüfungen, um Abweichungen und Interpretationsspielräume zu vermeiden.
Offene Fragen in Österreich
Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen in Österreich noch Unklarheiten hinsichtlich des konkreten Einreichungsprozesses, insbesondere in Bezug auf die elektronische Übermittlung von iXBRL-Daten. Eine offizielle technische Spezifikation oder Plattform für die Einreichung wurde bislang nicht veröffentlicht.
Die Public-CbCR-Vorschriften gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Für viele österreichische Unternehmensgruppen bedeutet dies, dass die erstmalige Veröffentlichung der Daten für das Geschäftsjahr 2025 im Laufe des Jahres 2026 erfolgen muss!
Zu beachten ist zudem, dass sich der Report Generator aktuell noch in der Weiterentwicklung befindet und laufend aktualisiert werden dürfte. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob neue Versionen oder Anpassungen der Taxonomie veröffentlicht wurden.
FAZIT
Der neue EU-pCbCR-Report Generator stellt ein hilfreiches Instrument dar, um die technischen Anforderungen der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung umzusetzen. Gleichzeitig macht seine Einführung deutlich, dass Unternehmen ihre Daten- und Reportingprozesse frühzeitig überprüfen und anpassen sollten, um den steigenden Transparenzanforderungen gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Unternehmen bereits jetzt:
- einen ersten Testlauf mit dem EU-Report Generator durchzuführen,
- bestehende CbCR-Datenstrukturen mit der EU-Taxonomie abzugleichen,
- interne Prozesse für Datenerhebung, Validierung und Veröffentlichung zu definieren,
- Verantwortlichkeiten und Zeitpläne für die Berichterstellung festzulegen.
Ein strukturierter End-to-End-Prozess ist entscheidend, um die neuen Anforderungen effizient und fristgerecht zu erfüllen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer bestehenden CbCR-Daten, beim Mapping auf die EU-Taxonomie sowie bei der Implementierung eines effizienten Reporting-Prozesses.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line “Transfer Pricing”.
Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen weiteren Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen.
¹zum Herunterladen unter folgendem Link