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TÜRKEI | Quellensteuer auf Kernkraftwerk-Bauleistungen reduziert

Bereits im Jahr 2025 hat die Türkei die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen für mehrjährige Bau- und Instandhaltungsarbeiten in zahlreichen Bereichen reduziert. Nunmehr wurde auch die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen im Bereich Atomkraftwerk-Bau und -Instandhaltung deutlich gesenkt. Wir haben zusammengefasst, was Unternehmen aus der DACH-Region, die im türkischen Energiesektor tätig sind oder dies planen, wissen müssen.

Hintergrund: Großbaustelle Akkuyu

Die Türkei befindet sich mitten in einem energiepolitischen Großprojekt. Am Standort Akkuyu an der Mittelmeerküste sind derzeit vier Druckwasserreaktoren mit je 1,1 GW Leistung im Bau. Das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 20 Milliarden US-Dollar sieht sich mit Rückschlägen konfrontiert, darunter pandemiebedingte Verzögerungen und Finanzierungsherausforderungen. Dennoch schreiten die Arbeiten voran. 

Quellensteuern in der Türkei

Im Zusammenhang mit Dienstleistungen sieht das türkische Recht eine 20%ige Quellensteuer auf Dienstleistungen vor. Zusätzlich ist eine 5%ige Quellensteuer auf Abschlagszahlungen für Bau- und Instandhaltungsprojekte, die in einem Steuerjahr beginnen und in einem anderen Steuerjahr abgeschlossen werden, vorgesehen. Mit 1. April 2025 wurde diese Quellensteuer für mehrjährige Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Schiffen, Eisenbahnstrecken, Straßenbahnen, Standseilbahnen, Einschienenbahnen, U-Bahn-Systemen und städtischen Schienenverkehrssystemen auf 1% reduziert. Die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen hat den Charakter einer Vorauszahlung auf die endgültige Ertragsteuer aus dem Projekt und wird bei der Jahressteuererklärung angerechnet. Die 20%ige Quellensteuer auf Dienstleistungen entfaltet unterdessen eine finale Wirkung.

Die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen hat einen deutlich engeren Anwendungsbereich als die Quellensteuer auf technische Dienstleistungen, weil diese nur Bau- und Instandhaltungsleistungen betrifft. Die 20%ige Quellensteuer betrifft zusätzlich selbstständige/freiberufliche Dienstleistungen, Beratung, technische Assistenz, Lizenzgebühren udgl (zB Überwachung, Supervision, Engineering, Design). Die Abgrenzung kann in der Praxis komplex sein. Die Thematik sollte bei der Vertragsgestaltung jedenfalls beachtet werden. Vor allem sollte eine Vertragsaufteilung oder zumindest eine Preisaufteilung erwägt werden, da die Quellensteuer anderenfalls Zahlungen betreffen kann, die davon nicht erfasst sein sollten. 

Die steuerliche Neuregelung im Detail

Mit der Präsidialentscheidung Nr. 11344, veröffentlicht am 18. Mai 2026, hat die Türkei die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen für Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Kernkraftwerken von bisher 5% auf 1% gesenkt. Die Regelung gilt für:

  • gebietsansässige natürliche Personen,
  • gebietsansässige Körperschaften sowie
  • nicht-ansässige (ausländische) Körperschaften, die entsprechende Bauleistungen erbringen.

Die rechtliche Grundlage bilden Artikel 94 des türkischen Einkommensteuergesetzes sowie die Artikel 15 und 30 des Körperschaftsteuergesetzes. In Kraft getreten ist die Entscheidung mit Veröffentlichung am 18. Mai 2026; anzuwenden ist der neue Satz jedoch erstmals auf Zahlungen ab dem 1. Juni 2026.

Einordnung: Warum das für DACH-Unternehmen relevant ist

Die Quellensteuer auf Abschlagszahlungen belastet den laufenden Cash-flow von Bauunternehmen und Industriedienstleistern unmittelbar — sie wird direkt an der Zahlungsquelle einbehalten, bevor der Auftragnehmer den Betrag erhält. Eine Senkung von 5 % auf 1 % verbessert daher die Liquidität während der Projektlaufzeit spürbar. Zu beachten ist, dass die Vergünstigung ausschließlich für Kernkraftwerk-spezifische Bau- und Reparaturleistungen gilt. Allgemeine Anlagenbau- oder Industriedienstleistungen ohne Bezug zum Nuklearbereich fallen weiterhin unter die regulären Quellensteuerregeln, außer es handelt sich um Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Schiffen, Eisenbahnstrecken, Straßenbahnen, Standseilbahnen, Einschienenbahnen, U-Bahn-Systemen und städtischen Schienenverkehrssystemen. Für diese Bereiche wurde Quellensteuer bereits im Jahr 2025 reduziert .

Die abkommensrechtliche Einordnung der türkischen Quellensteuern ist auch aufgrund spezifischer Klauseln im DBA Österreich-Türkei komplex. Bei länger dauernden Projekten ergibt sich oftmals ein Wahlrecht zwischen einer Nettobesteuerung mit 25% türkischer Körperschaftsteuer auf Basis einer Betriebsstätte unter Anrechnung der Quellensteuer auf Abschlagszahlungen oder einer finalen Besteuerung mit der 20%igen (Brutto-)Quellensteuer auf Dienstleistungen. Fällt ein Projekt in den Anwendungsbereich der Quellensteuer auf Abschlagszahlungen, sollten zusätzlich etwaige Auswirkungen im Bereich der türkischen VAT geprüft werden. 

FAZIT

Die Senkung der Quellensteuer auf 1 % ist ein klares Signal der türkischen Regierung, den weiteren Ausbau des Kernkraftwerks Akkuyu steuerlich zu flankieren. Für Unternehmen aus der DACH-Region, die an diesem oder künftigen Nuklearprojekten in der Türkei beteiligt sind oder sich dafür positionieren wollen, lohnt sich eine sorgfältige steuerliche Strukturierung: Die neue Regelung kann die Projektliquidität signifikant verbessern, entfaltet ihre volle Wirkung aber nur im Zusammenspiel mit der richtigen vertraglichen Gestaltung und einer korrekten Einordnung der erbrachten Leistungen. 

Wir begleiten laufend Unternehmen aus der DACH-Region bei Projekten in der Türkei - von der Ersteinschätzung bis zur laufenden steuerlichen Abwicklung. Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.