Werden abgewertete Beteiligungen im Umgründungswege übertragen, so stellt dies einen Anschaffungsvorgang dar, der zu einer neuen Anschaffungskostenobergrenze führt, die im Falle einer späteren Werterholung im Jahresabschluss – laut Rechtsprechung auch mit steuerlicher Wirkung – keine Zuschreibung gebietet. Mit einer geplanten Gesetzesänderung in § 6 Z 13 EStG sollen jedoch für Umgründungen ab 1.5.2019 steuerliche Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers angeordnet werden, was zu neuen Abweichungen zwischen UGB- und Steuerbilanz führen wird. Wir stellen
Das Bundesfinanzgericht hat in seinem Erkenntnis RV/1100628/2016 vom 18.07.2019 betreffend unverzinsliche Darlehen eines inländischen Gesellschafters an eine ausländische Kapitalgesellschaft der bisherigen Rechtsansicht der österreichischen Finanzverwaltung widersprochen: Da für grenzüberschreitende Nutzungsüberlassungen aus dem außerbetrieblichen Bereich die Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes nicht auf § 6 Z 6 EStG gestützt werden kann und im gegenständlichen Rechtsmittelfall die zinsenlose Darlehensgewährung aus dem Privatvermögen des Gesellschafters erfolgte, sei die Besteuerung von (
Der 30. September ist einer der wichtigsten steuerlichen Jahrestermine, zumal bis zu diesem Datum einerseits zinsenfreie Steuernachzahlungen für das Vorjahr und andererseits die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr möglich sind. Weiters ist dieser Termin auch in Zusammenhang mit Umgründungen, Vorsteuererstattungen und schließlich für die Offenlegung von Jahresabschlüssen wichtig. Erfahren Sie hier, was Sie unbedingt noch bis Monatsende erledigen sollten, um negative Folgen zu vermeiden! Nachfolgend möchten wir Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – den Handlungsbedarf
Mit 1. November 2019 wird in Polen das bisherige Reverse-Charge-Verfahren auf Inlandsleistungen betreffend betrugsanfällige Gegenstände und Dienstleistungen abgeschafft, und anstelle dieser Regelung tritt das Split-Payment-System (getrennte Zahlung von Mehrwertsteuer und Nettobetrag). In Polen leistungserbringende Unternehmer konnten bereits seit 1. Juli 2018 auf freiwilliger Basis Erfahrungen mit „Split Payments“ für Zwecke der Umsatzsteuer sammeln. Nunmehr wird dieses der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung dienende Verfahren für alle Unternehmer verpflichtend. Als Maßnahme zur Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfung
Am 9. Oktober 2019 hat das OECD-Sekretariat ein Diskussionspapier zur Lösung der Besteuerungsprobleme im Zusammenhang mit der „Digital Economy“ veröffentlicht. Der „unified approach“ soll Marktstaaten Besteuerungsrechte sichern, und zwar auch bei fehlender physischer Präsenz. Der Fremdvergleichsgrundsatz soll dabei durch eine formelbasierte Gewinnaufteilung ergänzt werden. Multinational tätige Unternehmen sollten sich daher zeitgerecht auf entsprechende Änderungen im internationalen Körperschaftsteuerrecht einstellen! Die OECD hat sich als Ziel gesetzt, dass bis 2020 ein konsensualer
On 9 October 2019 the OECD secretariat published a public discussion paper on the tax challenges of the digital economy. The “unified approach” is intended to ensure taxing rights for market economies, even if enterprises do not have a physical presence in that country. The approach suggests to supplement the arm’s length principle by a formula-based solution. Multinational companies must be prepared to these impending changes in international corporate tax law. The OECD aims to issue recommendations based on consensus for the taxation of the digital economy until 2020 and has been putting a lot
Die österreichische Bundesabgabenordnung enthält insbesondere auch verfahrensrechtliche Regelungen im „Verhältnis zum Ausland“. Der maßgebliche § 48 BAO wurde jedoch anlässlich der Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie im österreichischen Recht gänzlich neu gestaltet. Der bisherige Inhalt des § 48 BAO findet sich nunmehr in § 48 Abs 5 BAO. Bisher bestand im Falle eines bilateralen Verfahrens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bekanntlich die Möglichkeit einer (temporären) Entlastung im Inland. Im Sinne einer Ermessensentscheidung konnte das österreichische BMF ausländische Steuern auf
Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) nimmt das österreichische Finanzministerium (BMF) zu Auslegungsfragen des internationalen Steuerrechts Stellung. In einer aktuellen EAS-Auskunft ( EAS 3416 v 11.9.2019 ) kam das BMF zu dem Schluss, dass ein Glasfasernetz unbewegliches Vermögen im Sinne des Abkommensrecht darstelle. Der nachfolgende Beitrag erläutert darüber hinaus die abkommensrechtlichen Folgen einer Einstufung als bewegliches oder unbewegliches Vermögen. (Un)bewegliches Vermögen im Abkommensrecht Ob bewegliches oder unbewegliches Vermögen vorliegt, ist im Abkommensrecht von wesentlicher
In Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil wieder einmal für Aufsehen betreffend die österreichischen Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen gesorgt. Dieses Mal ging es um die Frage, inwieweit die massiven Mehrfachstrafen nach dem LSD-BG, die nach dem Kumulationsprinzip pro Arbeitnehmer und pro Vergehen verhängt werden, mit der EU-rechtlich gebotenen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind? Im Rahmen der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie durch das österreichische Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) im Jahr 2017 wurden
Im September 2019 fand in den Räumlichkeiten der OÖ Gebietskrankenkasse ein Expertentalk zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) statt. Dazu eingeladen waren namhafte Firmen, die WKO, ausgewählte Steuerberater und LV-Softwareanbieter. Ziel der GKK OÖ ist es, die mBGM für die Nutzer möglichst bedienfreundlich zu gestalten und die Clearingfälle zu reduzieren. Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu Beginn des Jahres wurde zunächst ein sanktionsfreier Übergangszeitraum bis Ende September 2019 beschlossen. Da viele Unternehmen noch immer mit der fristgerechten