Der Fall Die Klägerin, eine in Deutschland tätige GmbH der Automobilindustrie, programmierte Fertigungsroboter in Werkhallen von Automobilherstellern. Sie beauftragte eine slowenische Subunternehmerin mit der Verlegung von Strom- und Steuerungskabeln sowie mit der Montage von Kabelrinnen für die Fertigungsanlagen für Fertigungsroboter innerhalb von Produktionsanlagen. Da die slowenische Subunternehmerin keine Freistellungsbescheinigung vorlegte, vertrat das Finanzamt die Auffassung, die Auftraggeberin hätte Bauabzugsteuer in Höhe von 15 % der Gegenleistung einbehalten müssen. Festzuhalten ist, dass
Allgemeines Seit dem 1. Jänner 2018 ist die Value Added Tax (VAT) in Saudi-Arabien anwendbar. Das saudische VAT-Gesetz basiert auf dem VAT Framework Agreement der GCC-Staaten. Die Ausgestaltung der GCC-VAT entspricht weitgehend dem europäischen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug (Input VAT) und verfolgt das Ziel, die indirekten Steuern im GCC-Raum zu harmonisieren. Der VAT unterliegen insbesondere in Saudi-Arabien ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen. Das saudische VAT-Recht unterscheidet zwischen: steuerpflichtigen Umsätzen zum
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