Hintergrund: Die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie Die Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG ) dient dazu, Kapitalzuführungen und Umstrukturierungen innerhalb der EU weitgehend von indirekten Steuern freizustellen und damit die Kapitalverkehrsfreiheit zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich dieser EU-Richtlinie umfasst neben der Gründung und Kapitalerhöhung auch bestimmte gesellschaftsrechtliche " Umstrukturierungen ". Dazu zählen ua die Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens oder eines bzw mehrerer Teilbetriebe sowie Anteilstauschvorgänge, durch die eine Mehrheit der Stimmrechte an
Im Zuge des Doppelbudgets 2027/2028, welches von einem erheblichen Konsolidierungsbedarf geprägt ist, hat die Bundesregierung am 10.6.2026 die Regierungsvorlage für ein entsprechendes Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vorgelegt (siehe dazu auch unseren NEWS-Beitrag “ BBG 2027-2028 | Neuerungen in der Unternehmensbesteuerung ” vom 7.7.2026), welches am 8.7.2026 - mit div. Abänderungen - bereits vom Nationalrat beschlossen wurde. Ebenfalls am 10.6.2026 hat das Finanzministerium den Entwurf für eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung veröffentlicht, womit die bisher gänzliche Lohnsteuerbefreiung für die
Welche Investitionen sind begünstigt? Was ist bei der Geltendmachung zu beachten? Wie ist der IFB steuerlich und unternehmensrechtlich zu behandeln? Was ist bei der Beantragung in den Steuererklärungen zu beachten? Aktuelle Aussagen aus den ESt-Richtlinien sowie der Rechtsprechung Hinweise zur temporären Erhöhung des IFB : - Zeitliche Optimierung von Investitionsprojekten - Abgrenzung von Teil-Anschaffungs- bzw -Herstellungskosten
Warenlieferungen Dienstleistungen Finanzdienstleistungen Immaterielle Werte
Darlehen Cash-Pooling Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Hedging und Factoring
Der Fall Die Klägerin, eine in Deutschland tätige GmbH der Automobilindustrie, programmierte Fertigungsroboter in Werkhallen von Automobilherstellern. Sie beauftragte eine slowenische Subunternehmerin mit der Verlegung von Strom- und Steuerungskabeln sowie mit der Montage von Kabelrinnen für die Fertigungsanlagen für Fertigungsroboter innerhalb von Produktionsanlagen. Da die slowenische Subunternehmerin keine Freistellungsbescheinigung vorlegte, vertrat das Finanzamt die Auffassung, die Auftraggeberin hätte Bauabzugsteuer in Höhe von 15 % der Gegenleistung einbehalten müssen. Festzuhalten ist, dass