Rechtliche Grundlagen Die in den §§ 80 - 83 BAO bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 BAO). Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen haben alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden (§ 80 BAO). Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können
Seminare Extern Mi., 26.08.2026 Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts Webinar Mi., 02.09.2026 ICON LOUNGE | Betriebsstätte im Fokus: gesetzliche Pflicht zur Dokumentation Extern Di., 08.09.2026 Internationale Steueroptimierung im Fokus des Fiskus - Durch kluges Handeln Steuerrisiken vermeiden! Dazu passend SERVICE LINES IM ÜBERBLICK CORPORATE TAX Wir sprechen unternehmerisch. GLOBAL EMPLOYMENT SERVICES Relax. We do it. INDIRECT TAX & CUSTOMS One Stop Shop für Umsatzsteuerfragen. INTERNATIONAL TAX 194 Länder - 5 Kontinente - 1 Partner MERGERS & ACQUISITIONS Buy-side.
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Allgemeines Die wichtigsten Steuergesetze für die Unternehmensbesteuerung in der Türkei sind: • das Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu – KVK), • das Einkommensteuergesetz (Gelir Vergisi Kanunu – GVK), sowie • das Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu – VUK). Das Steuerverfahrensgesetz regelt insbesondere die Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze, Buchhaltungsmethoden sowie die rechtlichen Anforderungen an steuerliche Dokumente. Das steuerpflichtige Einkommen wird auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes bestimmt. Während das
Praxisnahe Behandlung von Liefergeschäften innerhalb der EU Nachweis- und Meldeverpflichtungen, Registrierungstatbestände Reihen- und Dreiecksgeschäftskonstellationen in der EU Praxistipps und Beispiele
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Die AFRAC-Stellungnahme 18 zur Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG wurde erstmals im März 2012 veröffentlicht (vgl dazu bereits unseren NEWS-Beitrag " GMBH & CO KG | Neuerungen für die Bilanzierung des Eigenkapitals " vom 10.4.2012). Mit Überarbeitung vom Dezember 2015 erfolgte sodann die Berücksichtigung der Änderungen des UGB durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Die jüngste Überarbeitung wurde nunmehr im Juni 2026 veröffentlicht, wobei insbesondere aus der aktuellen OGH-Rechtsprechung resultierende Entwicklungen zu berücksichtigen waren. Gegenstand von
Rechtliche Grundlage Die zentrale Rechtsgrundlage für Zahlungserleichterungen im Abgabenrecht bildet § 212 Abs. 1 BAO . Danach kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben hinausschieben ( Stundung ) oder deren Entrichtung in Raten bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet wird (§ 212 Abs. 1 BAO). Beide Voraussetzungen müssen kumulativ