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KONZERNBESTEUERUNG | Gruppen-Check vor Bilanzstichtag

Ist die Erweiterung der Unternehmensgruppe notwendig, weil eine Konzerngesellschaft in 2012 Verluste macht? Dann unbedingt den Gruppenantrag noch im Dezember stellen! Umgekehrt kann auch ein Ausscheiden einer Beteiligung aus der Unternehmensgruppe zweckmäßig sein.
 
Der Gruppenantrag muss nämlich nachweislich vor dem Ablauf jenes Wirtschaftsjahres unterfertigt werden, für das die Zurechnung des steuerlich maßgeblichen Ergebnisses erstmalig wirksam sein soll (§ 9 Abs 8 KStG).

Im Gruppenantrag ist auch zu erklären, dass zwischen den finanziell verbundenen inländischen Körperschaften jeweils eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart worden ist. Er ist von den gesetzlichen Vertretern des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen.

 

Gibt es auch Fälle, in denen ein Ausscheiden von Gesellschaften aus der Gruppe sinnvoll ist?

Ja. Gerade als Folge der Wirtschaftskrise kann es vorkommen, dass es notwendig ist, Beteiligungen stark abzuwerten. Diese Abschreibung ist bei Gruppenmitgliedern nicht steuerwirksam (§ 9 Abs 7 KStG).

Ist daher diese Abschreibung höher als die Verluste, die im Rahmen der Gruppenbesteuerung übernommen werden können, kann ein Ausscheiden von Beteiligungen aus der Gruppe zweckmäßig sein.