NEWS  |   |  

POLEN | Erweiterung des "Reverse Charge" ab 1.10.2013

In Polen war ein Übergang der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge) bisher nur für Schrottlieferungen vorgesehen. Ab 1. Oktober 2013 wird das Reverse Charge auf mehrere Warengruppen ausgedehnt.

Der gemäß Art 17 Abs 1 Punkt 7 des polnischen Umsatzsteuergesetzes (pUStG) geltende Reverse Charge-Tatbestand wird ab 1.10.2013 erheblich ausgeweitet. Diese Bestimmung ist nicht gänzlich neu, sondern war bisher nur für Schrottlieferungen relevant, ähnlich der österreichischen Gesetzesbestimmung des § 19 Abs 1d UStG (Schrott-VO).

Ab 1.10.2013 wird nunmehr der Katalog der Waren, die unter diese polnische Bestimmung fallen, erweitert. Hier finden Sie die erweiterte in deutscher Sprache.

Sollten demnach Waren in Polen verkauft werden, die einer der in Anlage Nr. 11 aufgelisteten Warengruppen zuzuordnen sind, ist für diese Lieferungen ab 1.10.2013 zwingend das Reverse Charge gemäß Art 17 Abs 1 Punkt 7 pUStG anzuwenden.

Für die Rechnungslegung ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass gemäß einer dazu ergangenen Verordnung neben dem Wort Faktura zusätzlich auch die Bezeichnung "ODWROTNE OBCIAZENIE" (Reverse Charge) angeführt werden muss. Weiters ist in der Rechnung ein Hinweis auf Art 17 Abs 1 Pkt 7 pUStG zu machen.

Beachten Sie: Die gegenständliche Änderung ist nur für Umsätze anzuwenden, die innerhalb von Polen ausgeführt werden, so etwa für Lieferungen ab einem polnischen Lager oder Zu- und Verkäufe in Polen. Demgegenüber sind Lieferungen von Österreich nach Polen, so wie bisher, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen abzuwickeln.