Mehrwert schaffen für Gesellschaft, Menschen, Markt und Umwelt
ESG und Nachhaltigkeit
Eine ganzheitliche ESG-Strategie eröffnet neben der Bewältigung globaler Herausforderungen neue Geschäftsmöglichkeiten und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. ESG wird somit zu einem entscheidenden Gestaltungsfaktor für Wertsteigerung und -erhaltung und damit für die Zukunftsfähigkeit in einer zunehmend nachhaltig orientierten Wirtschaft.
26.01.2026
ESG-Lösungen für nachhaltig erfolgreiche Unternehmen
Was bedeutet ESG und welche Kritieren gibt es?
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Kriterien dienen als Maßstab, um die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens oder einer Organisation zu bewerten. Investoren nutzen diese Kriterien, um Unternehmen und Projekte auszuwählen, die nicht nur finanziell rentabel sind, sondern auch positive soziale und Umweltauswirkungen haben und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen.
Im Rahmen des European Green Deal spielen ESG und Sustainable Finance eine entscheidende Rolle, um die Ziele der Klimaneutralität und der ressourceneffizienten Wirtschaft zu erreichen.
ESG-Kriterien
Sustainability Services & Nachhaltigkeit
Maßnahmen und Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Unternehmensverantwortung sind nicht erst seit dem Green Deal der EU verstärkt der zukünftige unternehmerische Bewertungs- und Entwicklungsmaßstab. Neben dem Erfordernis der gesetzeskonformen Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, liefert die Berichterstattung eine erweiterte Beurteilungsgrundlage für Stakeholder und begünstigt die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, um wettbewerbsfähig zu sein.
ICON berät Sie bei der Umsetzung der „Grünen Transformation“ in Ihrem Unternehmen und stellt dadurch den maximalen Mehrwert für die Entwicklung Ihres Unternehmens sicher.
Green Taxation
Im Rahmen des „Green Deals“ hat die EU-Kommission im Juli 2021 ehrgeizige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgestellt: Bereits ab dem Jahr 2023 sollen Energieerzeugnisse künftig entsprechend ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit besteuert werden.
Zusätzliche Steuerbelastungen können sich im Rahmen des geplanten CO2-Grenzausgleichssystems beim Import bestimmter energieintensiver Produkte wie Eisen, Stahl und Aluminium aus einem Drittland ergeben.
Parallel dazu hat die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform eine nationale CO2-Steuer eingeführt. Diese Neuregelungen treffen insbesondere Handelsteilnehmer wie zB Hersteller und Lieferanten von Energieerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung sind diese Bestimmungen jedoch auch für energie- bzw emissionsintensive Branchen als Abnehmer der Energieerzeugnisse. Diese haben eine massive Erhöhung der Energie- und folglich der Produktions- und Herstellkosten zu befürchten. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung der CO2-Steuer möglich ist. Unsere Experten:innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Optimierung von Green Taxation.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen
- Green Benefits & Social Benefits: Einführung und Evaluierung von steuerbegünstigten & nachhaltigen Benefits für Ihre Mitarbeiter (zB. Klimaticket, Jobrad, Werkverkehrsmodelle etc.)
- Energiebesteuerung (zB CO2-Steuer, Energiesteuern, CO2-Grenzausgleichssystem)
- Plastic Tax/Verpackungssteuern bei Projekten innerhalb der EU
- Beurteilung der konkreten Auswirkungen für ihr Unternehmen und möglicher Optimierungsmaßnahmen
- Unterstützung hinsichtlich Vergütungsmöglichkeiten für Unternehmen (zB Carbon Leakage, Härtefallmaßnahmen)
- Unterstützungsleistungen iZm Melde- und Erklärungspflichten
- Zusammenspiel mit bestehenden Energieabgaben (zB Mineralölsteuer)
- Auswirkungen auf andere Steuerdisziplinen (zB Verrechnungspreise/Körperschaftsteuer)
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt, trotz Veränderungen der Regulatorik, für Unternehmen und Stakeholder weiter zu. Die regulatorische Basis stellen unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie-VO der EU dar.
Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurden die Berichtsplfichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen von Unternehmen ausgeweitet. Entsprechend der Richtlinie mussten erste Unternehmen die Verpflichtung bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 umsetzen. Da die nationale Umsetzung in Österreich noch nicht finalisiert wurde, wird die Berichtspflicht erst ab dem Geschäftsjahr 2026 eintreten.
Folgende Aspekte stehen dabei im Fokus
- Ausweitung der Berichtspflichten
- Nachhaltigkeitsberichterstattung als zwingender Bestandteil im Lagebericht
- Anwendungsverpflichtung europäischer Reporting Standards (ESRS)
- Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zusätzlich kann es bei einer Berichterstattung gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards zu weiteren Berichtspflichten kommen.
Wer muss ab wann berichten?
Unternehmen im Anwenderkreis der CSRD sind verpflichtet, Informationen und Inhalte zu den ESG-Kategorien nach einheitlichen EU-Standards (ESRS) zu berichten. Die geforderten Angaben sind im Lagebericht offenzulegen. Dadurch soll eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte sichergestellt werden.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen aus prüferischer Sicht
- Konzeption der nichtfinanziellen Berichterstattung (Strukturen & Prozess)
- Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholderbefragung
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen unbestritten eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Je früher und intensiver man sich diesem Thema widmet bzw damit auseinandersetzt, desto schneller wird man auch die Chancen und Vorteile erkennen, wie man aus dem steigenden Bewusstsein der Kapitalmarktteilnehmer für Nachhaltigkeitsthemen profitieren kann.
Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner
Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung Thema Green Taxation
Mag. Vrba Maria
Schwerpunkte
- Wirtschaftsprüfung
- Sonderprüfung
- Due Diligence
- Nationale und Internationale Rechnungslegung
- Offenlegung beim Firmenbuch
- ESG-Expertin
Funktionen
- Mitglied beim iwp Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer
- Fachvortragende
- Fachautorin
Qualifikationen | Auszeichnungen
- Zertifizierte Wirtschaftsmediatorin
Weiterführende Informationen
Publikationen
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02.02.2024 | Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht | Industriemagazin
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14.12.2024 | Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil: Karl Waser
über Green Benefits | Industriemagazin -
16.08.2023 | CSR: Die neuen Pflichten | Industriemagazin
-
27.01.2023 | Verpflichtende Nachhaltigkeit im Unternehmensbericht | Industriemagazin
ICON News
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26.01.2026 | ESG | Beschluss Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) im Nationalrat
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11.12.2025 | ESG | Omnibus-I-Paket beschlossen und Verschiebung der EUDR
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20.11.2025 | ESG | Omnibus: CBAM-Update - Neue Regelungen für Unternehmen
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10.10.2025 | ESG | Omnibus - Aktuelle Entwicklungen rund um ESG
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17.09.2025 | ESG | Überarbeitete ESRS im Entwurf und Empfehlung für KMU-Standard
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18.07.2025 | ESG | Überarbeitung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
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18.06.2025 | SG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
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18.04.2025 | ESG | Verschiebung Nachhaltigkeitsberichterstattung für zweite Welle
-
28.02.2025 | ESG | Omnibus - mögliche Änderungen Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 10.01.2025 | ESG | Finaler freiwilliger KMU-Standard