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BEPS | OECD-Diskussionspapier zu globaler Mindestbesteuerung

Am 8. November 2019 hat das OECD-Sekretariat ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches verschiedene Überlegungen für eine globale Mindestbesteuerung darlegt. Dieses „Global Anti-Base Erosion“ Proposal (GloBE) soll Staaten ein Besteuerungsrecht dort zusichern, wo andere Staaten nicht oder zu wenig besteuern. Damit sollen jene BEPS-Problematiken bekämpft werden, die nach Umsetzung der Maßnahmen aus dem BEPS-Projekt noch verblieben sind (BEPS 2.0). Dieses Konzept könnte die globale Konzernbesteuerung gravierend verändern.

Nach öffentlicher Konsultation veröffentlichte die OECD im Mai 2019 das „Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy“. Hintergrund war, dass im Rahmen des BEPS-Projekts noch keine Lösungen für die Besteuerungsprobleme der „Digital Economy“ gefunden worden waren und auch sonst noch zahlreiche Schlupflöcher im internationalen Steuersystem verblieben sind. Im Mai 2019 wurde vorgeschlagen, dass die weiteren Arbeiten sich auf zwei Säulen konzentrieren sollten: Pillar one soll neue Besteuerungsrechte (Nexus) im Zusammenhang mit digital erbrachten Lieferungen und Leistungen schaffen und einen Weg finden, wie diesem Nexus Gewinne zugerechnet werden können. Pillar two soll sich mit einer globalen Mindestbesteuerung befassen. Mit den damaligen Zwischenergebnissen hatten wir uns bereits in unserem NL-Beitrag „BEPS | Globale Neuverteilung von Besteuerungsrechten?“ vom 8.7.2019 auseinandergesetzt. Weiters erschien unser NL-Beitrag „BEPS | OECD-Vorschlag zur Neuverteilung von Besteuerungsrechten“ vom 14.10.2019, der sich mit dem OECD-Diskussionspapier über den „Unified Approach“ unter Pillar one vom 9. Oktober 2019 befasst. Zu diesem Diskussionspapier haben wir auch - gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem WTS Global Netzwerk - am 12. November 2019 eine Stellungnahme an die OECD übermittelt. 

Globale Mindestbesteuerung 

Die angestrebte globale Mindestbesteuerung des GloBE Proposals soll durch die Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen und innerstaatlichem Recht erreicht werden. Im Zentrum stehen dabei vier Regeln, die letztlich eine Mindestbesteuerung sicherstellen sollen: 

  • Income inclusion rule
    Insoweit im Ausland steuerpflichtige Einkünfte nicht ausreichend besteuert werden, kommt es im Inland zu einer Hinzurechnung und Besteuerung dieser Einkünfte.
  • Undertaxed payment rule
    Zahlungen, die im Ausland keiner ausreichenden Besteuerung unterliegen, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden oder werden einer Quellensteuer unterworfen.
  • Switch-over rule
    Insofern Gewinne einer Auslandsbetriebsstätte nicht ausreichend besteuert werden, soll es zu einem Switch-over von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode im Ansässigkeitsstaat des Stammhauses kommen.
  • Subject to tax rule
    Die Inanspruchnahme von DBA-Begünstigungen für nicht ausreichend besteuerte Einkünfte wird untersagt. 

Einen konkreten Vorschlag für das geplante Mindestbesteuerungsniveau sucht man im vorliegenden Diskussionspapier allerdings vergebens. Lediglich in den abschließenden Beispielen wird ein Steuersatz von 15% verwendet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur ein beispielhafter Steuersatz sei.

Im Rahmen der nun stattfindenden öffentlichen Konsultation ersucht die OECD um Diskussion der vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit dem GloBE Proposal. Noch bis 2. Dezember 2019 (18:00 Uhr) können schriftliche Stellungnahmen im WORD-Format an taxpublicconsultation@­oecd.org gesandt werden. Am 9. Dezember 2019 wird dann ein Public Consultation Meeting am Sitz der OECD in Paris abgehalten. 

Schwerpunkt der öffentlichen Konsultation 

Viele Punkte rund um die globale Mindestbesteuerung sind derzeit noch offen. Neben dem konkreten Mindestbesteuerungsniveau stellt sich vor allem die Frage, wie eine einheitliche Berechnung der Bemessungsgrundlage erfolgen soll. Die OECD präferiert hier derzeit die Verwendung von Rechnungslegungsdaten auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) als Ausgangspunkt. Diese Standards werden in rund 120 Jurisdiktionen – in unterschiedlicher Intensität – angewendet. Allerdings wenden wichtige Länder wie die USA, Japan und China die IFRS bis dato nicht an. 

In der Folge stellt sich aber dann die Frage, wie mit permanenten und temporären Differenzen zwischen dem unternehmens- und steuerrechtlichen Gewinn umgegangen werden soll. Während sich temporäre Differenzen im Zeitablauf wieder umkehren (zB unterschiedliche Abschreibungsdauern), gleichen sich permanente Differenzen idR nicht mehr aus (zB steuerliche Abzugsverbote). Ein Weg, mit temporären Differenzen umzugehen, wäre zB die Berechnung der effektiven Steuerbelastung in einer Durchschnittsbetrachtung über mehrere Jahre. Ebenso wäre ein Vortrag von tatsächlicher Steuermehrbelastung, die über dem gewünschten Mindestniveau liegt, in die Folgejahre denkbar. 

Das OECD-Papier setzt sich auch sehr intensiv mit dem sogenannten „Blending“, dh der Vermischung von niedrig und hoch besteuerten Einkünften, auseinander. Hier stellt sich die Grundsatzfrage, ob global tätige Unternehmen (multinational Enterprises – MNE) im Rahmen des Mindestbesteuerungskonzepts sanktioniert werden sollen, wenn sie zwar teilweise niedrig besteuerte Einkünfte erzielen, andererseits oder sogar großteils aber höher besteuerte Einkünfte erzielen. Das Diskussionspapier schlägt vor, dass „Blending“ entweder weltweit, je Jurisdiktion oder je Entität (Unternehmenseinheit) durchgeführt werden könnte. Die drei Varianten werfen zahlreiche – teilweise spezifische – Folgefragen auf. Wird das Blending zB je Entität erlaubt, stellt sich die Frage, wie dann etwa mit Gruppenbesteuerungsregimen umgegangen werden soll. In allen drei Varianten ist zu klären, wie und ob Steuern, die in einem anderen Staat gezahlt worden sind, angerechnet werden können. Auch im Zusammenhang mit Betriebsstätten und transparenten Entitäten (zB Personengesellschaften) stellen sich zahlreiche Anwendungsfragen. Außerdem diskutiert das OECD-Papier den Umgang mit Dividenden im Rahmen des GloBE Proposals. Viele Staaten stellen ja Dividenden grundsätzlich steuerfrei (zB § 10 KStG in Österreich). 

Letztlich ist auch noch die Frage des Anwendungsbereichs bzw von Ausnahmen von der globalen Mindestbesteuerung zu klären. Die nunmehr diskutierte Mindestbesteuerung nach Pillar two dürfte jedenfalls nicht auf die Digital Economy beschränkt werden, sondern so gut wie alle Wirtschaftsbereiche erfassen wollen.

Fazit

Das vorliegende neue OECD-Diskussionspapier zu einer künftigen globalen Mindestbesteuerung (Global Anti-Base Erosion Proposal („GloBE“) nach Pillar Two) wirft derzeit noch mehr Fragen als konkrete Lösungsvorschläge auf. Es bleibt abzuwarten, ob die OECD auf Basis der öffentlichen Konsultation einen konkreten Vorschlag erarbeiten kann, der auf möglichst breite Zustimmung der globalen Staatengemeinschaft stößt. In der Europäischen Union dürfte die Umsetzung einer Mindestbesteuerung aber sehr wahrscheinlich sein. Dem Vernehmen nach arbeitet die EU-Kommission bereits an einem Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie. Diese wäre dann zwingend von allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Global würde die Umsetzung wohl wiederum ein entsprechendes Multilaterales Abkommen (MLI 2.0) erfordern, um die abkommensrechtlichen Bestimmungen möglichst rasch und großflächig im internationalen DBA-Netzwerk unterzubringen. Das noch in Umsetzung befindliche MLI 1.0 hat jedoch bereits klar aufgezeigt, wie komplex und schwierig die Umsetzung einer global konsistenten Lösung ist. 

Und was können wir für Sie tun?

Als Kompetenzzentrum für internationales Steuerrecht beschäftigen wir uns laufend mit den aktuellen Entwicklungen aus dem OECD/G20 BEPS-Projekt. Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen das BEPS-Projekt auf Sie bzw Ihr Unternehmen hat, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.  

In Ergänzung zum obigen Beitrag dürfen wir Ihnen noch folgende weitere Veröffentlichungen zu diesem Themenkomplex empfehlen: 

Newsletterbeiträge

  • INTERNATIONALES STEUERRECHT | BEPS-Problematik in der Digital Economy
  • INTERNATIONALES STEUERRECHT | Neue Besteuerung digitaler Leistungen?
  • INTERNATIONALES STEUERRECHT | EU und OECD zur „Digital Economy“
  • DIGITALSTEUER | Neue Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab 2020! 
  • BEPS | Globale Neuverteilung von Besteuerungsrechten?
  • BEPS | OECD-Vorschlag zur Neuverteilung von Besteuerungsrechten

Publikationen in Fachzeitschriften

  • Mitterlehner, Gewinnverlagerung und Steuervermeidung in der Digital Economy
  • Mitterlehner, UN-Musterabkommen - neue Bestimmung zur Besteuerung technischer Dienstleistungen geplant
  • Bendlinger, BEPS 2.0 – Besteuerung digitalisierter Geschäfte – eine (un)endliche Geschichte 

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Ansprechpartner der zuständigen ICON Service Lines gerne zur Verfügung!