Dividenden aus Deutschland sind ohne KESt-Einbehalt möglich. Besonders schwierig ist dies bei Gewinnausschüttungen an österreichische Holdinggesellschaften und Personengesellschaften. Welche Möglichkeiten es dennoch gibt, lesen Sie in diesem ausführlichen Artikel, der im Wirtschaftstreuhänder 2/2013 erschienen ist.
- Link zum Artikel
KESt-Entlastung auf Dividenden in Deutschland