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POLEN | Erklärung wirtschaftlicher Eigentümer bei Auslandstransaktion

Mit 1.1.2021 wurden ín Polen die Dokumentationspflichten für Geschäfte im Zusammenhang mit sog. „Steuer­oasen“ erweitert. Polnische Unternehmen verlangen daher von ihren ausländischen Transaktionspartnern vermehrt eine Erklärung über den „wirtschaftlichen Eigentümer“. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit einer derartigen Aufforderung etwa auch durch österreichische Geschäftspartner nachzukommen ist?
 

Rechtsgrundlagen


Bis Ende 2020 mussten Steuerpflichtige in Polen – zusätzlich zur Dokumentation nach OECD-Standards - eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen, wenn sie im Zuge von Forderungen Zahlungen über mehr als 100.000 PLN (ds rund 22.000 EUR) an Unternehmen in einer „Steueroase“ leisteten. Die bisherige Regelung betraf somit „nur“ Kaufgeschäfte und galt ungeachtet einer Konzernverflechtung bzw gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit.

Mit Wirkung ab 1.1.2021 wurde im polnischen Körperschaftsteuerrecht (Art. 110 Abs 1b plKStG) die generelle Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation eingeführt für Geschäfte, bei denen als wirtschaftlicher Eigentümer ein anderes Unternehmen als der Geschäftspartner des Steuerpflichtigen fungiert und dieser wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnort, Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Gebiet oder Staat hat, das/der schädlichen Steuerwettbewerb betreibt (sog. Steueroasen). Die Schwelle für eine VP-Doku für diese Art von Geschäften beträgt 500.000 PLN.

Neben Transaktionen mit verbundenen Unternehmen sind auch hier solche mit nicht verbundenen Unternehmen umfasst. Die Tatbestandsmerkmale setzen auch nicht voraus, dass es sich um Kaufgeschäfte handelt, sondern es gilt ganz allgemein:

  • Wert der Transaktion übersteigt 500.000 PLN (ds rund 110.000 EUR);
  • Wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial owner) ist in einer sog. „Steueroase“ ansässig (Steueroasen werden nach den polnischen Vorschriften definiert, die diesbezügliche Liste umfasst zB auch Länder wie Hongkong).

Der „wirtschaftliche Eigentümer“ (beneficial owner) im Sinne des Art. 110 plKStG ist im Detail in Art. 4a Punkt 29 plKStG folgendermaßen definiert:

Ein (Steuer)Subjekt, das folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

a) es erhält die Forderung zum eigenen Vorteil, entscheidet ua selbst über deren Bestimmung und trägt das wirtschaftliche Risiko im Zusammenhang mit dem Verlust dieser Forderung oder ihres Teiles;

b) es ist kein Vermittler, Vertreter, Treuhänder oder ein anderes Subjekt, das verpflichtet ist, die Forderung oder ihren Teil an ein anderes Subjekt weiterzugeben;

c) es führt eine wirkliche Wirtschaftstätigkeit im Sitzstaat, falls die Forderungen im Zusammenhang mit der geführten Wirtschaftstätigkeit erworben werden, wobei bei der Beurteilung der „wirklichen Wirtschaftstätigkeit“ insb. Charakter und Umfang der durch das Subjekt geführten Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der erhaltenen Forderung beurteilt werden.

Es gilt die Vermutung, dass der tatsächliche Eigentümer einen Wohnsitz, einen eingetragenen Sitz oder eine Geschäftsleitung in einem Steuerparadies hat, wenn die Gegenpartei einer bestimmten Transaktion in einem bestimmten Jahr Zahlungen an ein Unternehmen in einer Steueroase leistet bzw bezieht.

Der Steuerpflichtige muss mit der gebotenen Sorgfalt nachweisen, dass der wirtschaftliche Eigentümer kein Unternehmen aus einer Steueroase ist. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er – wie erwähnt - eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation auch für Transaktionen mit einem nicht verbundenen Unternehmen erstellen und die Marktüblichkeit der Transaktion nachweisen. Genau bei dieser Sorgfaltsverpflichtung knüpft die nachfolgend erläuterte Erklärung an:


Erklärung des Transaktionspartners


​​​​​​​Das polnische Finanzministerium hat eine Erläuterung zur Vermutung und zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die fraglichen Bestimmungen veröffentlicht. Der Sorgfaltsstandard ist abgestuft, wobei für Transaktionen mit verbundenen Parteien höhere Erwartungen gestellt werden. Bei nicht verbundenen Parteien kann hingegen eine Erklärung der Gegenpartei ausreichen, dass diese keine Transaktionen mit Parteien aus Steueroasen durchführt.

In der Praxis bedeutet diese umstrittene Vorschrift, dass sich ein polnisches Unternehmen häufig schriftlich bestätigen lassen wird, dass der Zahlungsempfänger der tatsächliche Eigentümer der bezahlten Forderung ist. Der Erklärende bestätigt also, dass er der tatsächliche Eigentümer im Sinne der Definition des plKStG ist.
 

Verlängerung der Einreichfristen


Weiters möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch darüber informieren, dass die folgenden Einreichfristen in Polen verlängert wurden:

  • Landesspezifische Dokumentation: bis Ende des 10. Monats nach dem jeweiligen Steuerjahr;
  • Elektronische Information über die Verrechnungspreise (TPR-Formular): bis Ende des 11. Monats nach dem Steuerjahr (das standardisierte TPR-Formular ermöglicht der polnischen Finanzverwaltung eine Risikofallauswahl).

Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ist durch entsprechende Strafen sanktioniert.
 

Schwellenwerte


Während im österreichischen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) die Pflicht zur Erstellung einer Transfer Pricing Dokumentation (Master & Local File) an die Umsatzschwelle von 50 Mio EUR gebunden ist, sind im polnischen Steuerrecht Transaktionsschwellen verankert. Neben der bereits oben erläuterten Schwelle von 500.000 PLN im Zusammenhang mit Steueroasen sind die wichtigsten:

  • 10.000.000 PLN für Waren- und Finanztransaktion und
  •   2.000.000 PLN für Dienstleistungstransaktionen. ​​​​​​​

 

FAZIT


Aufgrund der geänderten Dokumentations- und Erklärungspflichten in Polen ist zu erwarten, dass polnische Steuerpflichtige bei Transaktionen über 500.000 PLN generell eine schriftliche Erklärung in Bezug auf den „wirtschaftlichen Eigentümer“ im Sinne des polnischen KStG verlangen werden. Dies deshalb, weil andernfalls ein Sorgfaltsverstoß vorliegen könnte.

Diese zusehends verlangten Erklärungen sollten jedoch idR kein allzu großes Problem darstellen, zumal für Transaktionen von mehr als 500.000 PLN in einem Steuerjahr ja lediglich bestätigt wird, dass die an einer Transaktion beteiligte Partei im betreffenden Steuerjahr der tatsächliche Eigentümer der bezahlten Forderung ist. Der Erklärende bestätigt also, dass er der tatsächliche Eigentümer im Sinne der Definition des plKStG ist.

Zum Themenbereich Transfer Pricing und den diesbezüglichen Dokumentationspflichten finden regelmäßig auch Webinare der ICON-Experten statt. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Die Verrechnungspreise sind zunehmend auch ein Thema der Digitalisierung. Digitale Software kann hier helfen, den Dokumentationsaufwand in vernünftigen Grenzen zu halten und die gesamte Dokumentation stets griffbereit und - von einem Experten überprüft - in aktueller Form parat zu haben. Wenn Sie hier Bedarf haben, so sprechen Sie uns bitte auf den wts TPmanager an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Konvertierung des CbC-Reports ins XML-Format. Bezüglich Digitalisierung und Einfluss digitaler TP-Software dürfen wir auch nochmals auf folgenden Aufsatz verweisen: Digitalisierung im Transfer Pricing

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen Themenbereichen haben, so kontaktieren Sie bitte die Verfasser oder einen der übrigen Experten unserer Service Line Transfer Pricing.​​