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SAUDI ARABIEN | Reduktion von Quellensteuern

Schopper Franz

Die saudi-arabische Steuerbehörde hat kürzlich neue Richtlinien für die Verminderung von Quellensteuern im Rahmen von DBA veröffentlicht. Wir sagen Ihnen, wie Sie Zahlungen aus Saudi Arabien steuerlich entlasten können!

Problemstellung

 

Das nationale Steuerrecht vieler Länder sieht vor, die Besteuerungsansprüche gegenüber Ausländern durch Steuereinbehalte auf Zahlungen vom Inland ins Ausland abzusichern. Ein solcher Quellensteuerabzug auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren etc hat beim Zahlungsempfänger oftmals Kostencharakter, wenn die im Ausland entrichteten Steuern weder rückerstattungsfähig noch im Inland anrechenbar sind. Deshalb gilt es, solcherart drohende "Doppelbesteuerung" durch bestmögliche Vermeidung oder Reduktion ausländischer Abzugsteuern hintanzuhalten. Diesbezügliche Möglichkeiten finden sich einerseits im EU-Recht und andererseits in den zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Die saudi-arabische Neuregelung (Circular No. 5068/16/1434)

Den neuen Richtlinien der saudi-arabischen Steuerbehörde (DZIT) zufolge darf ein saudi-arabisches Unternehmen, welches Zahlungen an ein nichtansässiges ausländisches Unternehmen leistet, die Entlastungsbestimmungen eines bestehenden DBA unter folgenden Voraussetzungen direkt anwenden:

  • Meldung aller Zahlungen an nicht ansässige Personen in der monatlichen Quellensteuererklärung;

  • Einreichung eines Antrags auf Anwendung des DBA und eines Nachweises der Steueransässigkeit des Zahlungsempfängers, ausgestellt von dessen Steuerbehörde im Heimatland;

  • Verpflichtungserklärung zur Haftung und Zahlung jeglicher Steuern oder Strafgebühren, die aufgrund von inkorrekten Informationen des nicht-ansässigen Zahlungsempfängers, Berechnungsfehlern oder Fehlinterpretationen des DBA anfallen.

 

Was können wir für Sie tun?

Wir haben langjährige Praxiserfahrungen mit Steuerfragen auch in Saudi-Arabien. Für Detailfragen zur obigen Neuregelung bzw auch anderen Fragen zum saudi-arabischen Steuerrecht steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung!