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TRANSFER PRICING | Dokumentations-Check zum Jahreswechsel

Der bevorstehende Jahreswechsel 2019/2020 ist wohl wieder ein guter Anlass für eine Überprüfung, inwieweit den Dokumentations- und Meldepflichten in Zusammenhang mit Verrechnungspreisen im In- und Ausland hinreichend Rechnung getragen wird. Dazu können wir Ihnen nunmehr auch digitale Tools zur Unterstützung anbieten. Weiters sei an dieser Stelle auch an die bis spätestens 31.12.2019 zu übermittelnde CbCR-Mitteilung erinnert! 

Dokumentation

Wenn im In- oder Ausland bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, besteht in aller Regel eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Daher fordert die Finanzverwaltung im Zuge von Außenprüfungen mittlerweile schon standardmäßig das Master File und das länderbezogene Local File an. Davon abgesehen hätte bei Vorliegen einer entsprechenden TP-Dokumentation die Finanzverwaltung ihrerseits nachzuweisen, dass die angewandten Transferpreise nicht angemessen sind. Vielfach sind auch massive Strafandrohungen im Falle der Nichtbefolgung vorgesehen. Und schließlich sind auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nicht zu vernachlässigen. 

Es ist insbesondere zu überprüfen, ob die gesetzlich definierten betraglichen Dokumentationsschwellen im In- oder Ausland überschritten werden. Eine bestehende Dokumentation (Master File & Local File) ist inhaltlich dahingehend zu überprüfen, ob sich die Funktionen und Risiken, die anwendbaren Methoden und die konkrete Anwendung der Methoden geändert haben. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, sind jedenfalls die entsprechenden Zahlenwerte zu adaptieren, die zugrunde gelegten Jahresabschlüsse zu aktualisieren und die maßgeblichen Verträge auf Vollständigkeit zu überprüfen. Datenbankanalysen sind jährlich zu aktualisieren und potentiell vergleichbare Unternehmen alle drei Jahre abzufragen.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang, Wartungsstichtage im Arbeitskalender zu implementieren. Damit wird gewährleistet, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen stets im Blick haben. Zudem raten wir Ihnen, eine verantwortliche Person im Unternehmen zu bestimmen oder einen kompetenten externen Berater beizuziehen. Dabei kann Sie künftig auch unser digitaler „TPmanager“ unterstützen (siehe dazu gleich).

Unterstützung durch digitale Tools 

Die Digitalisierung schreitet vor allem auch im Bereich des Transfer Pricings rasant voran. Deshalb freuen wir uns, Ihnen ab dem Jahr 2020 erstmals auch die Möglichkeit anbieten zu können, für die Erstellung der Dokumentation, die Wartung von Fristen und Zuständigkeiten, das CbCR-Management sowie die Konvertierung der CbCR-Daten in XML-Format digitale Tools zu nutzen. 

Der TPmanager (und optional der CbCRmanager sowie XML Converter) wird auf einem ICON-Server gehostet und von uns gewartet und gepflegt. Über Schnittstellen zu den zuständigen Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen wird das Datenmaterial in den TPmanager eingepflegt. Die Textvorlagen werden von ICON in den TPmanager übernommen. Im Anschluss daran kann auf Knopfdruck eine fertige OECD-konforme TP-Dokumentation erstellt werden. ICON übernimmt federführend das jährliche Update der Dokumentation. Einmal jährlich kommen wir zu Ihnen, um die notwendigen Anpassungen gemeinsam zu erörtern.  

Die TP-Dokumentation kann damit in erheblichem Umfang an ICON ausgelagert werden. Mit dem TPmanager können Sie Ihre Dokumentation organisatorisch optimal und effizient konzipieren.  

Falls gewünscht, kommen wir gerne zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen, um Ihnen unsere digitalen Lösungen vorzustellen.

CbCR-Meldepflicht bis 31.12.2019

Von der Meldepflicht per 31.12.2019 umfasst sind alle österreichischen Geschäftseinheiten (Unternehmen und Betriebsstätten) von Konzernen, welche aufgrund ihrer Größe einen CbC-Report einreichen müssen und deren berichtspflichtiges Wirtschaftsjahr am 31.12.2019 endet. Weicht hingegen das berichtspflichtige Wirtschaftsjahr der obersten Konzerngesellschaft vom Kalenderjahr ab, so sind CbCR-Mitteilungen erst bis zum Ablauf des abweichenden Wirtschaftsjahres einzureichen. Die Meldung ist via FinanzOnline zu erstatten.  Wird auf die Abgabe der CbCR-Mitteilung vergessen, so kann dies Strafen bis zu EUR 5.000 pro Täter nach sich ziehen.

Nähere Infos dazu finden Sie in unserem gesonderten NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2019!“ vom 12.12.2019. 

FAZIT 

Der bevorstehende Jahreswechsel ist wieder ein guter Zeitpunkt, um die Verrechnungspreisdokumentation, die dafür maßgeblichen vertraglichen Vereinbarungen und die relevanten Benchmarks zu überprüfen. Insbesondere ist zu prüfen, welche Pflichten bestehen und ob die Dokumentation auf dem neuesten Stand ist. Das sollten Sie hinsichtlich Ihrer Dokumentation konkret prüfen: 

  • Wird die Dokumentation nach dem dreigliedrigen Ansatz der VPDG-DV erstellt?
  • Ist diese bloß zu aktualisieren bzw. die Zahlenwerte anzupassen oder ist eine Erstdokumentation notwendig?
  • Inwiefern sind die Benchmarks zu aktualisieren?
  • Liegen für die wesentlichen konzerninternen Transaktionen schriftliche Verträge vor?
  • Sind noch End-Year-Adjustments durchzuführen?
  • Ist ein CbC-Report zu erstellen bzw. sind Daten an die Obergesellschaft zu liefern?
  • Ist eine VPDG-Meldung einzureichen? 

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben. Außerdem bietet ICON ab Frühling 2020 webbasierte digitale Verrechnungspreislösungen an. Nähere Auskünfte dazu sowie auch zu anderen Verrechnungspreisthemen erteilen Ihnen gerne die Verfasser bzw auch die übrigen Mitarbeiter der Service Line "Transfer Pricing"!