Zur Unterstützung haben wir für Sie eine kompakte Übersicht der aktuellen INTRASTAT‑Schwellenwerte aller EU‑Mitgliedstaaten mit Stand 2026 zusammengestellt.
UMSATZSTEUER | Intrastat - Schwellenwerte 2026
Die jährlich angepassten Intrastat‑Schwellenwerte in den einzelnen EU‑Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass sich Meldepflichten oft unbemerkt verschieben. Was bisher keine Rolle gespielt hat, kann von einem Jahr auf das nächste zur konkreten Pflicht werden – und damit unmittelbare Auswirkungen auf Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten haben. Wer hier frühzeitig hinsieht, bleibt nicht nur compliant, sondern vermeidet auch unangenehme Überraschungen.
Intrastat - Allgemein
Intrastat (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS) ist eine Statistik der EU-Mitgliedstaaten über den Intrahandel (Warenhandel innerhalb der Europäischen Union). Unternehmen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Intrastat-Meldung verpflichtet, wenn sie Warenbewegungen innerhalb der EU tätigen und dabei bestimmte, von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Dabei wird zwischen Eingängen (Warenbezüge aus anderen EU-Ländern) und Versendungen (Warenlieferungen in andere EU-Länder) unterschieden, für die jeweils eigene Schwellenwerte gelten.
Rechtsgrundlage auf EU-Ebene sind insbesondere die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken (EBS) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 mit den technischen Spezifikationen für Intrastat. Erfasst werden grundsätzlich alle physischen Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Die Meldung erfolgt monatlich für den jeweiligen Berichtszeitraum, der in der Regel dem Kalendermonat entspricht, in dem die Ware physisch bewegt wird. Die zu meldenden Daten umfassen insbesondere die Warennummer nach der Kombinierten Nomenklatur, die Art des Geschäfts, Ursprungs-, Bestimmungs- bzw. Versendungsland, die UID des Geschäftspartners im Versendungsfall sowie Mengen- und Wertangaben.
Für das Berichtsjahr 2026 wurden in Österreich die Schwellen für Importe auf 5.000.000 Euro und für Exporte auf 1.200.000 Euro angehoben. Unternehmen, die diese Schwellen im Vorjahr nicht überschreiten, sind von der Meldepflicht befreit. Wird die jeweilige Schwelle jedoch im laufenden Jahr erreicht oder überschritten, entsteht die Meldepflicht ab dem entsprechenden Monat. Die Übermittlung hat grundsätzlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats zu erfolgen.
Intrastat - Schwellenwerte
INTRASTAT‑Schwellenwerte bestimmen, ab welchem Umfang Unternehmen verpflichtet sind, ihre innergemeinschaftlichen Warenbewegungen statistisch zu melden. Da diese Schwellenwerte von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und regelmäßig angepasst werden können, ist eine laufende Überprüfung auf Länderebene erforderlich.
Hier finden Sie unsere Übersicht zu den Intrastat - Schwellenwerten 2026.
Damit Sie keine Meldepflicht übersehen, haben wir die Frist zur Abgabe der Intrastatmeldung in den einzelnen EU-Ländern für Sie übersichtlich zusammengestellt – denn die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Übersicht eine kompakte Momentaufnahme der in 2026 geltenden Schwellenwerte darstellt und als Orientierungshilfe für die Beurteilung Ihrer Meldepflichten dient. Eine individuelle Prüfung der jeweiligen Sachverhalte bleibt im Einzelfall erforderlich.
FAZIT
INTRASTAT erfordert neben der korrekten Meldung vor allem eine laufende, länderbezogene Überwachung der Schwellenwerte. Da diese jährlich angepasst werden können, ist eine regelmäßige Überprüfung entscheidend, um Meldepflichten rechtzeitig zu erkennen und eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Mit der beiliegenden Übersicht der Intrastat-Schwellenwerte 2026 wollen wir Sie bei der laufenden Überwachung und Beurteilung Ihrer Meldepflichten unterstützen.
Für weiterführende Fragen oder einen vertiefenden Austausch stehen Ihnen die Verfasser dieses Beitrags sowie die Kolleginnen und Kollegen unserer Service Line Indirect Tax & Customs jederzeit gerne zur Verfügung.