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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG | Das neue Start-up-Paket der Regierung

Presslmayer Elisabeth  |  Schuler Jennifer

Die Bundesregierung möchte die Rahmenbedingungen für innovative wachstumsorientierte Unternehmen (sog. „Start-ups“) attraktiver machen und hat am 5.7.2016 ein diesbezügliches Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses Start-up-Programm zur Stärkung und Förderung des Gründerlandes Österreich sieht ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen vor, wie etwa die temporäre Senkung von Lohnnebenkosten, Aufstockung der Mittel für Finanzierungsförderungen und auch steuerliche Begünstigungen für Investoren.  

Das neue Förderungprogramm umfasst ein Volumen von Finanzmitteln iHv rund 185 Mio EUR über drei Jahre und zusätzlich rund 100 Mio EUR an Garantien für die Startphase von neuen innovativen Unternehmen. Hier das Maßnahmenpaket im Überblick:  

  • Erleichterung Gründerjahre
    Innovative Start-Ups als Dienstgeber sollen für die ersten drei Mitarbeiter während der ersten drei Jahre von Lohnnebenkosten entlastet werden (geplant ist eine gänzliche Befreiung im ersten Jahr, 2/3 im zweiten Jahr und 1/3 im dritten Jahr).  
  • Aufstockungen von Finanzierungen/Förderungen
    Der aws Business-Angel-Fonds wird mit Mitteln privater Investoren und mit EU-Mitteln um 20 Mio. EUR aufgestockt und die Seed-Finanzierung der aws mit zusätzlichen 20 Mio EUR zur Stärkung von wissens- und technologieorientierten Start-Ups im Unternehmensaufbau unterstützt. Einen generellen Überblick über alle bereits derzeit zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesförderungen für innovative Jungunternehmen finden sie auf <link http: www.foerderpilot.at>www.foerderpilot.at.  
  • Risikokapitalprämie für Investoren
    Nach deutschem Vorbild sollen Investoren mit Beteiligungen von bis zu 250 TEUR einen Zuschuss von maximal 20-Prozent des Beteiligungskapitals erhalten.  
  • Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG)
    Privatinvestoren sollen durch Steuerbefreiungen für Ausschüttungen (bis 15 TEUR) und Veräußerungsgewinne motiviert werden, Risikokapital für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung zu stellen.  
  • Digitaler One-Stop-Shop Gründungsprozess
    Künftig soll der Gründungsprozess erleichtert bzw beschleunigt werden, indem über das Unternehmensserviceportal (USP) alle nötigen Daten und Formulare online eingeben werden können. Durch diese Vernetzung von Behörden und Registern erspart man sich zeitintensive  Behördenwege. 

  • Gründungs-Fellowships für akademische Spin-Offs
    Nach Schweizer Vorbild sollen Wissenschaftler und Studierende mit innovativen Ideen beim Unternehmensaufbau durch Vergabe von Fellowships unterstützt werden. Dadurch können Gehaltskosten finanziert werden und Zugang zu akademischen Infrastrukturen erleichtert werden. Diese Maßnahme soll mit 5 Mio. EUR pro Jahr finanziert werden. 

  • Neues Start-up-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte
    Die bestehende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. Dh der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (RWR-Karte) für eine selbständige Tätigkeit für ein Jahr. Die weitere Verlängerung wird dann  an einen bestimmten Jahresumsatz bzw. Finanzierungsmittel oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze geknüpft.  

Wann liegt überhaupt ein Startup-Unternehmen vor? 

Nach derzeit vorliegender Definition sollen grundsätzlich Unternehmen mit „innovativenLeistungen (Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren) erfasst sein, die auf „schnelles Wachstum“ ausgerichtet sind (und dies auch in einem entsprechenden Business Plan zum Ausdruck kommt) und die maximal fünf Jahre alt sind und ihren Hauptsitz in Österreich haben. 

Und wann erfolgt die Umsetzung? 

In dem von der Bundesregierung präsentierten Papier („Vortrag an den Ministerrat betreffend ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Start-ups in Österreich“ vom 5.7.2016) findet sich noch kein konkreter Zeitplan für die Umsetzung. Auskunftsgemäß sollen die geplanten Maßnahmen jedoch bereits ab 1.1.2017 greifen. Dabei ist freilich zu bedenken, dass mit dem Maßnahmenbündel verschiedenste Gesetzesmaterien angesprochen sind (Förderungen, Steuerbegünstigungen, Arbeitsmarktzugang ua), sodass die legistische Umsetzung mit entsprechendem Aufwand verbunden ist und abzuwarten bleibt. Interessant wird sicherlich auch die exakte gesetzliche Definierung der begünstigungsfähigen „Start-Up“-Unternehmen.   

Wir werden die Umsetzung der geplanten Maßnahmen selbstverständlich im Auge behalten und Sie über berichtenswerte Neuigkeiten, insbesondere im steuerlichen Bereich, gerne wieder informieren!