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ZOLL | Zugang für Zentralanwendungen der EU rechtzeitig beantragen!

Mit Ende des Jahres 2025 wird das Unternehmensserviceportal (USP) als Authentifizierungs- und Autorisierungsportal für zollrelevante Anwendungen abgelöst. Ab 1. Jänner 2026 sind diese Anwendungen für den Zoll in Österreich nur mehr über das europäische Portal UUM&DS erreichbar. Für Zollpraktiker und international agierende Unternehmen ist daher eine rechtzeitige Registrierung und Umstellung notwendig, um einen reibungslosen Arbeitsprozess zu sichern. Im Rahmen dieses Beitrages informieren wir Sie, welche Anwendungen betroffen sind und was Sie bei der Anmeldung zu diesem Portal beachten müssen.

Umstellung auf Portal “UUM&DS” der Europäischen Kommission erfolgt per 1. Jänner 2026

Mit Ende des Jahres 2025 erfolgt die Umstellung auf die europäische Portallösung UUM&DS ("Uniform User Management & Digital Signatures"). Ab dem 1. Jänner 2026 deckt diese europäische Zentralvariante mittels EU Login-Konto folgende Funktionen ab: 

  • Authentifizierungsfunktion
  • Autorisierungsfunktion
  • digitale Signatur - Funktion

Von der Umstellung betroffene Anwendungen

Die unten gelisteten Anwendungen beziehungsweise Portale können ab dem 1. Jänner 2026 ausschließlich über das UUM&DS-Portal erreicht werden:

1. Das EU Customs Trader Portal mit folgenden spezifischen Trader Portalen:

  • Authorised Economic Operator (AEO)
  • Binding Tariff Information (BTI)
  • Information Management for Special Procedures (INF)
  • Proof of Union Status (PoUS)
  • Registered Exporter (REX)
  • Shared Trader Interface (STI)

2. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

3. Customs Decisions System (CDS)

4. Intellectual Property Enforcement Portal (IPEP) (sofern keine direkte Registrierung beim Durchsetzungsportal erfolgte)

Registrierungsprozess für das neue Portal

Um sich überhaupt bei der Zentralanwendung der EU anmelden zu können, ist es in einem ersten Schritt erforderlich, dass sich sowohl natürliche als auch juristische Personen beim EU-Login anmelden. Dafür gibt es eigene Formulare (den Link zu den Formularen finden sie unter “Anwendungshilfen”). Dieser Antrag sollte bis spätestens 30. November 2025 eingereicht werden, damit eine fristgerechte Erledigung bis Ende des Jahres 2025 gewährleistet werden kann. Eine automatisierte Übernahme der Daten aus dem Unternehmerserviceportal ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht möglich.

Das Formular ist samt der erforderlichen Anhänge (Ausweiskopie, Firmenbuchauszug) entweder per Fax (+43 1 514 33 – 5905499) oder per Post zu übermitteln. Eine Zustellung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sollten Fragen zum Antrag bestehen, können diese jedoch per E-Mail geklärt werden (E-Mail-Adresse siehe “Anwendungshilfen”).

Adresse für postalische Zustellung:

Bundesministerium für Finanzen
Abteilung I/2
UUM&DS
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sobald die Registrierung durch den Servicedesk erfolgt ist, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung. Danach kann in einem zweiten Schritt die eigentliche Registrierung beim UUM&DS-Portal erfolgen.

Link zu UUM&DS-Portal: https://customs.ec.europa.eu/taxud/uumds/admin-ext/

Im UUM&DS-Portal sind folgende Felder individuell auszuwählen:

  • Bereich der Anwendung ("Carbon Border Adjustment Mechanism" oder “Zoll”)
  • Land, in dem die Person authentifiziert werden möchte ("Austria (EU Login)")
  • Art des Akteurs (Mitarbeiter, Wirtschaftsbeteiligter oder Zollvertreter)
  • Art der Identifikation
  • Identifikation
  • Angabe, ob im eigenen oder fremden Namen gehandelt wird

Nach erfolgter Anmeldung können Vertretungsverhältnisse erstellt werden. Wie die Vertretungsverhältnisse erstellt werden können, kann den FAQ zu UUM&DS entnommen werden (Link dazu unter “Anwendungshilfen” gelistet).

Anwendungshilfen

Seitens des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen werden einige Hilfestellungen angeboten, in dem die Umstellung auf UUM&DS erklärt wird. Sie finden im Folgenden eine Auflistung dieser Hilfestellungen.

Thema E-Mail-Adresse bzw Link zu Anwendungshilfe
Allgemeine Informationen zu Umstellung auf UUM&DS https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ACCS/uum-ds-%E2%80%93-unified-user-management---digital-signatures.html
Zentralanwendung UUM&DS-Vertretungsmanagement https://customs.ec.europa.eu/taxud/uumds/admin-ext/
Formulare für juristische/natürliche Personen, um sich bei EU Login-Konto anzumelden  https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ACCS/uum-ds-%E2%80%93-unified-user-management---digital-signatures.html
Anwendungshilfen und Videos zu EU Login-Konto und UUM&DS https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ACCS/uum-ds-%E2%80%93-unified-user-management---digital-signatures/anwendungshilfen-und-videos-.html
E-Mail-Adresse für Rückfragen zu Antrag EU Login-Konto post.ucc-uumds@bmf.gv.at
FAQ zu UUM&DS https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ACCS/uum-ds-%E2%80%93-unified-user-management---digital-signatures/faq-unified-user-management-and-digital-signatures-%E2%80%93-uum-ds.html

 

FAZIT

Die Umstellung auf das UUM&DS-Portal ist ein Schritt zur Vereinheitlichung von Zugängen für zentrale EU-Anwendungen. Dies ist zu begrüßen und führt mittelfristig zu einer administrativen Erleichterung für alle Beteiligten. Aktuell bedeutet die Umstellung auf UUM&DS für die Unternehmer einen zusätzlichen Aufwand. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollten die detaillierten Anwendungshilfen des Bundesministeriums für Finanzen beachtet werden.

Für Rückfragen betreffend die Registrierung zu UUM&DS stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Ansprechpartner der Service Line “https://www.icon.at/services/indirect-tax-customs” gerne zur Verfügung!