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ESG | Überarbeitete ESRS im Entwurf und Empfehlung für KMU-Standard

Im Rahmen der Omnibus-Initiative ist auch eine Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Directive - ESRS) vorgesehen. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe der überarbeiteten/vereinfachten Standards, deren Kommentierungen bis zum 29. September 2025 an EFRAG übermittelt werden können. Auf Basis der eingelangten Kommentare erfolgt die Finalisierung durch EFRAG. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.

Über die Veröffentlichung und Neuerungen im Rahmen der Omnibus-Initiative haben wir Sie in unserem Newsletter bis dato wie folgt informiert:

Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Überblick über ausgewählte vorgeschlagene Änderungen in den Entwürfen zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards sowie die neuesten Entwicklungen und die geplanten nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative geben:

Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 

Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe der überarbeiteten/vereinfachten Standards des ESRS Set 1. Neben den Entwürfen der zwölf überarbeiteten Standards stellte EFRAG zudem auch Übersichten der Änderungen in tabellarischer Form, Vorschläge für ergänzende freiwillig anwendbare Guidance sowie die jeweiligen Basis for Conclusion zur Verfügung.  Die Kommentierung der Entwürfe kann bis zum 29. September 2025 vorgenommen werden. Auf Basis des eingelangten Feedback wird EFRAG eine weitere Überarbeitung der ESRS vornehmen und die überarbeiteten Standards des ESRS Set 1 im November an die Europäische Kommission übermitteln. Im Rahmen der Trilog-Abstimmung zwischen Europäischer Kommission, Europäischen Parlament und Rat der Europäischen Union kann es noch zu weiteren Änderungen kommen. Die überarbeiteten Standards sollen ab 2027 zur Anwendung kommen. 

Im Rahmen der Überarbeitung wurden konzeptionelle Vereinfachungen und Klarstellungen vorgenommen, zudem erfolgte eine umfassende Reduktion der zu berichtenden Datenpunkte. Betrachtet man die Reduktion über alle Datenpunkte hinweg (freiwillige sowie verpflichtende) so umfasst diese etwa 68%. Die verpflichtenden Datenpunkte wurden um 57% reduziert. Der generelle Umfang der Standards weist in den Entwürfen eine Reduktion um 55% auf.  

Wesentliche Änderungen an ESRS Set 1

  • Vereinfachung des ESRS Set 1 
    • Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte (etwa 57%)
    • Reduktion der Mindestangaben zu Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen (General Disclosure Requirements)
    • Kürzung der Texte in den jeweiligen Standards
    • Ergänzung der Anwendungsanforderungen direkt nach den jeweiligen Angabepflichten (anstatt als eigenes Kapitel am Ende jedes ESRS)
    • Keine Ergänzung weiterer Datenpunkte durch die Anwendungsanforderungen
    • Streichung der Sub-Subthemen der Themenliste des vormals AR 16 (nun in Amended ESRS 1, Appendix A)
  • Prinzip der Fair Presentation 
    • Im überarbeiteten ESRS 1, Kapitel 2 betont EFRAG das Prinzip der Fair Presentation, wonach die Berichterstattung gemäß ESRS die tatsächlichen Verhältnisse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen abzubilden hat. Durch den Fokus auf das Prinzip der Fair Presentation soll das Wesentlichkeitsprinzip weiter gestärkt werden. 
  • Vereinfachung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse 
    • Stärkung des Prinzips der Informationswesentlichkeit als Kriterium für Informationen, die in die Berichterstattung aufzunehmen sind
    • Einschränkung der Dokumentationsanforderungen hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit
    • Klarstellungen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung umgesetzer Maßnahmen im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung (Brutto- vs. Nettomethode)
    • Formale Einführung des “Value Chain Cap”
  • Verbesserung der Lesbarkeit der Nachhaltigkeitserklärung 
    • Klarstellungen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und den entsprechenden Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen 
    • Vermeidung von Wiederholungen in der Berichterstattung
  • Verbesserung der Interoperabilität mit anderen Rahmenwerken
    • Angleichung der Formulierungen 
    • Anstieg der Interoperabilität der verpflichtenden Angaben 

Europäische Kommission verabschiedet eine Empfehlung für den VSME

Die Europäische Kommission verabschiedete am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C (2025) 4984 final). Darin empfiehlt die Kommission nicht börsennotierten KMU, die freiwillig Informationen mit Nachhaltigkeitsbezug veröffentlichen möchten, den von EFRAG erarbeiteten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME-Standard) anzuwenden. Zudem empfiehlt die Kommission den Nutzern von Nachhaltigkeitsinformationen von KMU (Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, andere Unternehmen etc. ) ihren Informationsbedarf auf die im VSME definierte freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung einzugrenzen. 

Mit der Empfehlung zur Anwendung des VSME erhofft die Kommission, die Bereitstellung von Informationsbedarf durch KMU zu erleichtern, indem diese zum einen einen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dieser Unternehmen bieten und zum anderen, Informationsersuchen von Finanzinstitutionen und großen Unternehmen an KMU harmonisiert werden. In den zugehörigen FAQs stellt die Europäische Kommission klar, dass die künftigen freiwilligen Berichtsstandards sich von der aktuellen VSME-Empfehlung unterscheiden können. Die Verabschiedung eines freiwilligen Berichtsstandards für jene Unternehmen, die potenziell zukünftig nicht mehr unter die Berichtspflicht der CSRD fallen (entsprechend der Omnibus-Vorschläge der Kommission) ist von dem Ergebnis der Trilogverhandlung zum Omnibus-Vereinfachungsvorschlag abhängig. Die Kommission schließt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht aus, dass bestimmte Änderungen erforderlich sein könnten. 

Aktueller Zwischenstand der Omnibus-Initiative 

Verhandlungen zu den Änderungen bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Wie bereits in unserem Newsletter vom 18.  Juli 2025 berichtet, veröffentlichte die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 das erste Omnibus-Paket, welches Vorschläge zu Änderungen an den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten umfasst. Der Entwurf der Änderungsrichtlinie (Änderungs-RL-E 81) befindet sich weiterhin im Trilogverfahren. Der Vorschlag der Kommission sieht unter anderem die Anhebung der Mitarbeitenden-Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende vor, womit eine Reduktion des Anwendungskreis der CSRD um etwa 80% erreicht werden soll. Die finalen Änderungen sind abhängig von den Ergebnissen der Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU und EU-Parlament. Der Rat der EU hat sich am 23. Juni 2025 auf seine Position geeinigt, worin unter anderem eine Mitarbeitenden-Schwelle in Höhe von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und ein Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR vorgesehen ist. Seitens des Europäischen Parlaments wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2025 der Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag (COM (2025) 81) vorgestellt. Darin ist eine Anhebung der Mitarbeitenden-Schwelle auf 3.000 Mitarbeitende vorgesehen sowie ein Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR. 

FAZIT

Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe der überarbeiteten Standards des ESRS Set 1 sowie ergänzende Materialien wie Übersichten der Änderungen in tabellarischer Form, Vorschläge für ergänzende freiwillig anwendbare Guidance sowie die jeweiligen Basis for Conclusion. Die Frist zur Kommentierung der Entwürfe läuft bis zum 29. September 2025. Auf Basis des eingelangten Feedback wird EFRAG eine weitere Überarbeitung der ESRS vornehmen und diese im November an die Europäische Kommission übermitteln. Im Rahmen der Trilog-Abstimmung zwischen Europäischer Kommission, Europäischen Parlament und Rat der Europäischen Union kann es noch zu weiteren Änderungen kommen. Die überarbeiteten Standards sollen ab 2027 zur Anwendung gelangen.