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24.08.2026 | JENNIFER SCHULER

Relevanz:

Senior Manager
+43 732 69412 - 3072
jennifer.schuler@icon.at

19.08.2026 | VALENTIN BENDLINGER

Relevanz:

Manager
+43 732 69412 - 6846
valentin.bendlinger@icon.at

18.08.2026 | VERFAHRENSRECHT | HAFTUNG DES PROKURISTEN FÜR ABGABEN GEM § 9 BAO

Relevanz:

Rechtliche Grundlagen Die in den §§ 80 - 83 BAO bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 BAO). Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen haben alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden (§ 80 BAO). Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können

17.08.2026 | USA | LLC - CHECK THE BOX

Relevanz:

Steuerliche Einordnung nach US-Steuerrecht Der US-Gesetzgeber zwängt die Gesellschaftsform der Limited Liability Company (LLC) in kein festes Besteuerungsregime. Vielmehr eröffnet das US Steuerrecht durch das Check-the-Box-Regime nach § 301.7701-3 Treas. Reg. eine Wahlmöglichkeit wonach eine LLC als "eligible entity" im Sinne des § 301.7701-3(a) Treas. Reg. aktiv über Form 8832 (Entity Classification Election) ein Besteuerungsregime wählen kann. Eine Single-Member-LLC gilt ohne aktive Wahl nach § 301.7701-3(b)(1)(ii) Treas. Reg. automatisch als Disregarded Entity . Einnahmen und Ausgaben werden

13.08.2026 | ICON LOUNGE | GREST: (TEILWEISE) UNIONSRECHTSWIDRIGKEIT DER STEUERTATBESTÄNDE BEI UMGRÜNDUNGEN

Relevanz:

Rechtsgrundlagen im österreichischen GrEStG Übersicht der Steuertatbestände für Share-Deals Befreiung für Umgründungen in derselben Erwerbergruppe Highlights aus der Kapitalansammlungsrichtlinie für Umgründungen Überblick über die EuGH-Rechtsprechung Rs NOVA IBEROMOLDES – SGPS (C-837/24) BMF-Information zu den Auswirkungen der Rsp auf die österreichische GrESt Überblick über die von der Kapitalansammlungsrichtlinie erfassten Umgründungsvorgänge

10.08.2026 | FORSCHUNGSPRÄMIE | GILT DER ENTWURF ZUR RICHTLINIE BEREITS?

Relevanz:

Im vergangenen Jahr haben sich im Zusammenhang mit der Forschungsprämie zahlreiche Änderungen ergeben. Mit der Novelle BGBl II 302/2025 kurz vor Jahresende 2025 hat das BMF mit dem neuen Begriff der "marktnahen FuE" für Verunsicherung und Unklarheit gesorgt. Mit der Anfang April 2026 erfolgten Novelle der FoPV ( BGBl II 82/2026 ) hat das BMF auf diese Verunsicherung und Bedenken reagiert und den Begriff der “marktnahen FuE” nach Anhang I, Teil B Z 7a FoPV gestrichen. Im Gegenzug führt das BMF im Anhang I, Teil B Z 10a FoPV den neuen Begriff der „ produktionsintegrierten FuE “ ein. Zusätzlich

06.08.2026 | NEUERUNGEN IM UGB DURCH DAS NABEG

Relevanz:

31.07.2026 | GRUNDERWERBSTEUER | BMF ENTSCHÄRFT BESTEUERUNG BEI UMSTRUKTURIERUNGEN!

Relevanz:

Hintergrund: Die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie Die Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG ) dient dazu, Kapitalzuführungen und Umstrukturierungen innerhalb der EU weitgehend von indirekten Steuern freizustellen und damit die Kapitalverkehrsfreiheit zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich dieser EU-Richtlinie umfasst neben der Gründung und Kapitalerhöhung auch bestimmte gesellschaftsrechtliche " Umstrukturierungen ". Dazu zählen ua die Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens oder eines bzw mehrerer Teilbetriebe sowie Anteilstauschvorgänge, durch die eine Mehrheit der Stimmrechte an

30.07.2026 | TRANSFER PRICING | PUBLIC CBCR: DIE UHR LÄUFT

Relevanz:

Überblick Das Public CbCR betrifft grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit mehr als EUR 750 Mio. Konzernumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Neben österreichischen Muttergesellschaften können auch österreichische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Nicht-EU-/EWR-Konzernen betroffen sein. Die neuen Regelungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Der Ertragsteuerinformationsbericht ist spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres offenzulegen. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr bedeutet dies eine

28.07.2026 | BILANZIERUNG | UPDATE ZUR BETEILIGUNGSBEWERTUNG NACH UGB

Relevanz:

Die AFRAC-Stellungnahme 24 betreffend die " Bewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB " wurde erstmals im November 2014 veröffentlicht und seither mehrmals überarbeitet (vgl ua auch unseren NEWS-Beitrag " BILANZIERUNG | Aktualisierung von AFRAC-Stellungnahmen " vom 15.6.2018). Die letzte Überarbeitung datiert vom April 2026 . Gegenstand von AFRAC 24 sind - nach einer einleitenden Darstellung der unternehmensrechtlichen Gesetzesgrundlagen (Definition von Beteiligungen iS § 189a Z 2 UGB, beizulegender Wert iS § 189a Z 3 UGB, Anschaffungskosten iS § 203 Abs 2 UGB, außerplanmäßige

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