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BETEILIGUNGSVERKAUF | Die Steuer macht den Unterschied

ACHTUNG: Die österreichische Finanzverwaltung verschärft auch hier ihre Gangart: Thesaurierte Gewinne dem Verkäufer noch steuerfrei auszuschütten, wird in Zukunft erheblich schwieriger. Daher: rechtzeitig vorbereiten!

In den neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 vertritt die österreichische Finanzverwaltung erheblich geänderte Positionen, die uE äußerst fragwürdig sind. Sie sind jedoch für die Praxis relevant.


Weitere Themen zu den KStR 2012 in dieser Ausgabe sind:
LUXUSIMMOBILIEN | Verdeckte Ausschüttungen an der Wurzel         
GRUPPENBESTEUERUNG | Siebentelabschreibung auf Beteiligungen

Bereits erschienen:
GRUPPENBESTEUERUNG | Sandwich-Strukturen - 16.04.2013.



Bei der Veräußerung eines Kapitalanteils an einer Kapitalgesellschaft durch eine andere Kapitalgesellschaft stellt sich in der Praxis häufig die Frage, inwieweit thesaurierte Gewinne noch steuerfrei an den Altgesellschafter ausgeschüttet werden können ("Dividendenvorbehalt") oder bereits Teil des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns sind.

Dividende oder Kaufpreis?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine inländische Kapitalgesellschaft ("M-GmbH") besitzt Anteile (z.B. 100 %) an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft ("T-GmbH"). Die T-GmbH hat laufend Gewinne erwirtschaftet, die regelmäßig auch an die M-GmbH ausgeschüttet wurden. Nunmehr soll die T-GmbH an die K-GmbH verkauft werden. Für das letzte Geschäftsjahr vor dem Verkauf wurden noch keine Ausschüttungsbeschlüsse gefasst.

Wie soll nun im Hinblick auf den bislang noch nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn im Zuge des Verkaufs verfahren werden? Soll vereinbart werden, dass diese Gewinne noch der M-GmbH zustehen und noch an sie ausgeschüttet werden (sog. "Dividendenvorbehalt" - Abbildung 1) oder soll eine Abgeltung durch die K-GmbH über einen entsprechend höheren Kaufpreis erfolgen (Abbildung 2)?



Die Steuer macht den Unterschied

Aus steuerlicher Sicht sind diese Fragen von wesentlicher Bedeutung: Denn während Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften prinzipiell steuerfrei sind (§ 10 Abs. 1 KStG), führen Gewinne aus der Veräußerung von (jedenfalls inländischen) Kapitalanteilen als "Substanzgewinne" zu einer Steuerbelastung von 25 % KöSt!

Diese Fragen wären leicht zu beantworten, gäbe es im Steuerrecht nicht den Grundsatz der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"! Nach diesem Grundsatz könnte man eine Vorbehaltsdividende nämlich auch als (steuerpflichtigen) Kaufpreisbestandteil sehen.

Sichtweise der Finanzverwaltung bisher

In den alten Körperschaftsteuerrichtlinien (Rz 512 KStR 2001) hatte die Finanzverwaltung noch die Auffassung vertreten, dass vorbehaltene Dividenden beim Veräußerer als Gewinnanteile "auf Grund einer Beteiligung "iS" § 10 Abs. 1 KStG dann steuerfrei sind, wenn sie das letzte vor dem Veräußerungszeitpunkt abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Und das selbst dann, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Ausschüttung dem Veräußerer gar nicht mehr zurechenbar ist.

Finanzverwaltung dreht sich gleichsam um 180°

In den kürzlich veröffentlichten KStR 2013 vertritt das BMF nunmehr offenbar eine wesentlich restriktivere Auffassung: In Rz 1168 wird nämlich ausgeführt, dass für Dividendenzahlungen an den Veräußerer dann kein steuerbefreiter Beteiligungsertrag mehr vorliege, wenn das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung bereits übertragen wurde und die vorbehaltene Dividende "in offenkundigem Zusammenhang mit dem Verkauf steht und daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Teil des Kaufpreises darstellt".

Das BMF beruft sich dabei auf ein Erkenntnis des VwGH aus dem Jahr 2005 (VwGH 14.12.2005, 2002/13/0053), welches sich jedoch mit einem völlig "ausgerissenen" Sachverhalt beschäftigte.

Die Ausführungen in den neuen KStR 2013 sind u.E. relativ unbestimmt und eröffnen der Finanzverwaltung einen weiten Interpretationsspielraum. Es besteht daher die Gefahr, dass die Finanz vorbehaltene Dividenden künftig verstärkt in "wirtschaftlicher Betrachtungsweise" als Teil des Kaufpreises ansehen wird!

Diese Kehrtwende dürfte im Zusammenhang mit der Intention des BMF zu sehen sein, Substanzgewinne von (in- und ausländischen) Beteiligungen generell steuerneutral zu stellen. Die Wirtschaft sieht das kritisch, da damit auch Verluste im Zusammenhang mit solchen Beteiligungen nicht mehr steuerlich verwertet werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich der Dividendenvorbehalte künftig ziemlich rigoros vorgehen wird.

Was ist zu tun?

Zur Vermeidung steuerlicher Risiken bedarf es daher in dieser Hinsicht künftig einer rechtzeitigen und genauen Planung der Ablaufprozedere von M&A-Transaktionen bzw. sollten Bilanzgewinne tunlichst vor Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an die Altgesellschafter ausgeschüttet werden.

Mehr dazu erfahren Sie am 2. ICON Steuertag - Verbundene Unternehmen: Der praktische Steuerfall am 19.09.2013.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung.