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BILANZIERUNG | Aktuelles zur int. Rechnungslegung (IFRS 9 – Teil 2)

Loy Judith  |  Schuler Jennifer

Mit Jahresende 2017 hat der Standardsetter IASB („International Accounting Standards Board“) die vier Großprojekte IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden), IFRS 16 (Leasingverhältnisse) und IFRS 17 (Versicherungsverträge) abgeschlossen. Drei dieser Standards möchten wir Ihnen in einer Artikelserie im Rahmen unseres monatlichen Newsletters näher vorstellen. Der nachfolgende Beitrag ist der 2. Teil zum Standard IFRS 9 und soll die Themenbereiche Sicherungsbeziehungen und das Wertminderungsmodell etwas näher erläutern. 

Unser NL-Beitrag „BILANZIERUNG | Aktuelles zur internationalen Rechnungslegung (IFRS 9)“ vom 10.5.2018 fasste als Teil 1 die wesentlichen Änderungen und die Grundzüge der Bewertung in diesem internationalen Rechnungslegungsstandard zusammen. Im folgenden Teil 2 möchten wir Ihnen die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie das Wertminderungsmodell des IFRS 9 näherbringen:

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 

Eine Sicherungsbeziehung kann nur im Rahmen von Hedge Accounting abgebildet werden, wenn die folgenden qualitativen Merkmale erfüllt sind:

  • Die Sicherungsbeziehung besteht nur aus zulässigen Sicherungsinstrumenten und zulässigen Grundgeschäften (muss ua mit externen Parteien geschlossen werden).
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation vor, die Bezug auf die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung des Unternehmens für diese Sicherung nimmt. Das Verhältnis von Grund- und Sicherungsinstrumenten (hedge ratio) muss grundsätzlich identisch sein mit jenem, welches das Unternehmen im Risikomanagement verwendet. Werden zum Beispiel im Risikomanagement 75% der Rohölvorräte mit Derivaten abgesichert, so müssen auch in der Rechnungslegung 75% als Sicherungsbeziehung designiert werden.
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt die Anforderungen an die Effektivität. Die Effektivität muss sowohl bei der Designation als auch kontinuierlich über die Zeit als Sicherungsbeziehung analysiert werden.

Prinzipiell führt das Hedge Accounting zu einer Glättung der Ergebnisse und wird daher von vielen Unternehmen aus bilanzpolitischen Überlegungen bevorzugt.

Es gibt im IFRS 9 weiterhin folgende drei qualifizierende Sicherungsbeziehungen:

  • Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (fair value hedge)
    Diese Sicherungsbeziehung dient zur Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder einer nichtbilanzierten festen Verpflichtung oder einer Komponente dieser Geschäfte, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und das Periodenergebnis berührt.
    Erfolgswirksam im Periodenergebnis werden nicht nur die Aufwendungen und Erträge des Sicherungsinstruments erfasst, sondern auch jene des Grundgeschäftes, die zugleich den Buchwert verändern  (Ausnahme: Eigenkapitalinstrument mit FVTOCI-Option sowie Grundgeschäft wird mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet). 

  • Absicherung von Cashflows (cash flow hedge)
    Es wird ein künftiger, der Höhe nach ungewisser Geldfluss abgesichert. Der effektive Anteil der Aufwendungen und Erträge des Sicherungsinstruments wird im sonstigen Ergebnis erfasst; der restliche Anteil wird als Ineffektivität im Periodenergebnis erfasst. Führt die gesicherte erwartete Transaktion zum späteren Ansatz eines nicht-finanziellen Postens oder wird zu einer festen Verpflichtung, so wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag in die Anschaffungskosten des jeweiligen Vermögenswertes bzw. Verbindlichkeit umgegliedert. Wird der Cash-Flow Hedge beendet, werden jedoch auch weiterhin Zahlungsströme erwartet, bleibt der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag dort stehen, bis die gesicherten Zahlungsströme eintreten.
    Bei der Absicherung eines Fremdwährungsrisikos kann zwischen der Darstellung eines Fair-value Hedge und Cash-Flow Hedge gewählt werden.
     
  • Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (hedge of a net investment in a foreign operation)
    Bei diesem Hedge wird wie beim Cash-Flow Hedge der effektive Teil der Aufwendungen und Erträge des Sicherungsinstruments erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis und der ineffektive Teil im Periodenergebnis erfasst. Bei (teilweisem) Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs wird der Teil des sonstigen Ergebnisses in das Periodenergebnis umgegliedert.

Wertminderungsmodell nach IFRS 9 

IFRS 9 ersetzt das bisherige incurred loss-Modell nach IAS 39 durch ein expected credit loss-Modell und umfasst damit sämtliche finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; Schuldinstrumente der Aktivseite, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; Leasingforderungen gemäß IAS 17 und contract assets gemäß IFRS 15 sowie unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien, sofern diese nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

IFRS 9 sieht vor, dass erwartete Verluste für alle Instrumente zu erfassen sind, wobei sich die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung anhand der Zuordnung von drei Stufen richtet:

Grundsätzlich werden alle Instrumente beim Zugang in der Stufe 1 eingeordnet. Aufwandswirksam zu erfassen ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren (12-month expected credit losses). Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts. Die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen.

In Stufe 2 und 3 ist eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten Restlaufzeit (lifetime expected credit loss) zu bilden:

In Stufe 2 werden alle Instrumente erfasst, die eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos im Vergleich zum Zugangszeitpunkt aufweisen. Die Zinserfassung erfolgt analog zu Stufe 1.

In der Stufe 3 ist das Finanzinstrument einzuordnen, wenn neben dem erhöhten Ausfallrisiko am Abschlussstichtag ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt. Die Bewertung erfolgt, wie zuvor erwähnt, in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten Restlaufzeit. Die Zinserfassung ist in darauf folgenden Perioden jedoch anzupassen, sodass der Zinsertrag künftig auf Basis des Nettobuchwerts zu berechnen ist, dh auf Basis des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge.

Was können wir für Sie tun? 

Wir werden unsere Artikelserie zu den eingangs erwähnten vier IFRS-Großprojekten selbstverständlich fortsetzen und Sie auch über die Kerninhalte der übrigen Standards informieren.

Zudem möchten wir Sie schon jetzt auf unser alljähriges Seminar im Rahmen der ICON TAX ACADEMY hinweisen, in dessen Mittelpunkt aktuelle Änderungen bzw Neuerungen im IFRS stehen. Melden sie sich gerne gleich hier dafür an: 

  • Mittwoch | 7.11.2018 | Neuerungen IFRS | Linz
     

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres WP- und Bilanzierungsteams natürlich gerne zur Verfügung!