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ESG | Überarbeitung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf für das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorschlag sieht neben weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie, auch die Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainabilty Reporting Standards - ESRS) vor. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.

Über die Veröffentlichung und Neuerungen im Rahmen der Omnibus-Initiative haben wir Sie in unserem Newsletter bis dato wie folgt informiert:

Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Überblick über die neuesten Entwicklungen und die geplanten nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative geben:

Überarbeitung der ESRS als Teil der Omnibus-Initiative 

Das erste Omnibus-Paket sieht neben Anpassungen der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie-Verordnung auch die Überarbeitung des ersten Satzes der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vor. Dies umfasst die Reduktion der Datenpunkte sowie etwaigen Klarstellungen und strukturellen Anpassungen. Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einem Schreiben vom 27. März 2025 mit der Überarbeitung des ESRS Set 1 beauftragt. Die Entwürfe zu den überarbeiteten ESRS sollen der Kommission bis zum 30. November 2025 vorgelegt werden. 

Bis zum 6. Mai 2025 konnten Stakeholder im Rahmen einer öffentlichen Konsultation konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS an EFRAG übermitteln. Zudem wurden von EFRAG Workshops und Interviews mit Experten in diesem Zusammenhang durchgeführt. Am 25. April 2025 hat EFRAG ein detailliertes Arbeitsprogramm zur Überarbeitung der ESRS verabschiedet. Die ersten Entwürfe der überarbeiteten ESRS sollen demnach Ende Juli veröffentlicht und bis Ende September zur öffentlichen Konsultation gestellt werden. 

Am 20. Juni 2025 veröffentlichte EFRAG einen Progress Report, in dem die gesetzten Schritte sowie der aktuelle Arbeitsstand der Überarbeitung der ESRS dargelegt wird. Die Veröffentlichung beantwortet die von EU-Kommissarin Albuquerque übermittelte Anfrage, wie EFRAG plant die Unternehmen in Bezug auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS zu entlasten. 

Um die angestrebte Reduktion der Berichtspflichten um mehr als 50 Prozent zu erreichen, setzt EFRAG die folgenden Maßnahmen im Rahmen der Überarbeitung der ESRS Set 1:  

  • Maßnahme 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA)
  • Maßnahme 2: Verbesserung der Lesbarkeit/Prägnanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bessere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung
  • Maßnahme 3: Anpassung des Verhältnisses zwischen Mindestangaben (Minimum Disclosure Requirements - MDR) und den thematischen Spezifikationen
  • Maßnahme 4: Verbesserung der Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Standards 
  • Maßnahme 5: Einführung weiterer vorgeschlagener Erleichterungen zur Verringerung des Berichterstattungsaufwandes 
  • Maßnahme 6: Verbesserung der Interoperabilität 

Die vorgeschlagenen Änderungen an ESRS Set 1 können noch von Änderungen betroffen sein. Am 10. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG ein Arbeitspapier zu ersten Entwürfen der Überarbeitungen. Zudem wurde der aktuelle Stand der Überarbeitungen veröffentlicht.  Die finalen Entwürfe (Exposure Drafts) des EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) werden bis Ende Juli 2025 erwartet. Mit der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Änderungen beginnt eine öffentliche Konsultation zu den ESRS Exposure Drafts die bis Ende September 2025 dauern soll (EFRAG News vom 2.7.2025). In dem Begleitschreiben zum Progress Report der EFRAG wurde auch die kurze Frist für die Übermittlung der Überarbeitungen und damit einhergehend die kurze Frist für die öffentliche Konsultation angemerkt. EFRAG hatte daher eine Überprüfung der ursprünglichen Frist vom 31. Oktober 2025 durch die Europäische Kommission vorgeschlagen. In einem Brief der EU-Kommissarin Albuquerque vom 1. Juli 2025 wurde EFRAG über die Verlängerung der Frist zur Übermittlung der Überarbeitungen bis 30. November 2025 (um ein Monat) informiert. EFRAG begrüßt die Verlängerung der Frist, da diese ermöglicht die Kommentierungsfrist von 45 auf 60 Tage auszuweiten und damit den Stakeholdern mehr Zeit für die Übermittlung der Kommentierungen zu geben. 

In dem Schreiben der EU-Kommissarin wird EFRAG auch gebeten, die nachfolgenden Aspekte im Rahmen der Überarbeitung bestmöglich zu berücksichtigen:

  • Vermeidung neuer Datenpunkte
  • Keine Umgliederung von bisherigen freiwilligen Datenpunkten hin zu verpflichtenden Datenpunkten
  • Sicherstellung der Konsistenz und Lesbarkeit der Standards
  • Überprüfung der Notwendigkeit von freiwilligen Angaben 
  • Einführung neuer bzw. Anpassung bestehender Konzepte nur sofern diese zur Vereinfachung der Standards führen
  • Sicherstellung der Relevanz der zu berichtenden Informationen
  • Interoperabilität mit globalen Standards

Aktueller Zwischenstand weiterer Teile der Omnibus-Initiative 

Verhandlungen zu den Änderungen bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Das am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission veröffentlichte erste Omnibus-Paket umfasst auch Vorschläge zu Änderungen an den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Der Entwurf der Änderungsrichtlinie (Änderungs-RL-E 81) befindet sich noch im Trilogverfahren. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet unter anderem die Anhebung der Mitarbeitenden-Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende, womit eine Reduktion des Anwendungskreis der CSRD um etwa 80% erreicht werden soll. Die finalen Änderungen sind abhängig von den Ergebnissen der Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU und EU-Parlament. Der Rat der EU hat sich am 23. Juni 2025 auf seine Position geeinigt. Die Einigung des EU-Parlaments ist noch ausständig. Sobald diese erfolgt ist, beginnen die Verhandlungen der drei EU Institutionen (Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und EU-Parlament) im Rahmen des Trilogs. 

Änderungen an der EU-Taxonomie-Verordnung

Neben den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen an der CSRD und CSDDD sehen die Vorschläge im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets auch Anpassungen in Bezug auf die Angabepflichten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung vor. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die delegierten Rechtsakte zu den Taxonomie-Offenlegungspflichten, zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie und konnten bis zum 26. März 2025 kommentiert werden. Im Rahmen der Stellungnahmefrist sind 331 Rückmeldungen eingelangt. Am 4. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die ersten Vereinfachungen zur EU-Taxonomie-Verordnung

Die wichtigsten Änderungen für Nicht-Finanzunternehmen sind:

  • Vereinfachungen der Templates 
  • Einführung einer Wesentlichkeitsgrenze von 10% je KPI (separat für Umsatzerlöse, CapEx und OpEx). 
  • Vereinfachungen der “Do No Significant Harm (DNSH)”-Kriterien

Die Änderungen können freiwillig bereits für Veröffentlichungen ab dem 1. Jänner 2026 angewendet werden. 

FAZIT

Der am 20. Juni 2025 von EFRAG veröffentlichte Progress Report, gibt Auskunft über den aktuellen Arbeitsstand der Überarbeitung der ESRS. Zur Erreichung der angestrebten Reduktion der Berichtspflichten um mehr als 50 Prozent fokussiert sich EFRAG auf sechs Maßnahmen. Zu diesen gehören unter anderem die Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Verbesserung der Verständlichkeit, Klarheit und Prägnanz sowie der Vorschlag weiterer Erleichterungen. Der aktuelle Arbeitsplan sieht eine Veröffentlichung der Entwürfe für Ende Juli 2025 vor mit einer darauffolgenden 60-tägigen Konsultationsfrist. Die diversen Stakeholdergruppen können Ihre Kommentierungen bis Ende September an EFRAG einreichen. EFRAG wird die auf Basis der Rückmeldungen angepassten Entwürfe bis zum 30. November 2025 an die Europäische Kommission übermitteln.