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BILANZIERUNG | Anhang und Anlagenspiegel nach dem RÄG 2014

Mit unserer Artikelserie informieren wir Sie bereits seit Herbst letzten Jahres laufend über die bevorstehenden Neuerungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag nähere Details zu den Änderungen beim Anhang und Anlagenspiegel.

Änderungen im Anhang

Die Neuregelung des UGB durch das RÄG 2014 führt, insbesondere betreffend die Erstellung des Anhangs als wesentlichen Bestandteil des Jahresabschlusses für „Kapitalgesellschaften“ iS § 221 UGB, zu einer grundlegenden Änderung des Regelungskonzepts. Während die bisherige Rechtslage auf einem „Top-down-Ansatz“ basierte, dh der Ersteller alle vorgesehenen Anhangangaben auf deren Relevanz bzw Anwendbarkeit für seine Gesellschaft hin prüfen musste, verfolgt das RÄG 2014 nunmehr einen „Bottom-up-Ansatz“. Dabei wird zunächst der im Einleitungssatz des § 236 UGB enthaltene allgemeine Grundsatz des „true and fair view“ beibehalten, in den nachfolgenden §§ 237 bis 241 UGB werden sodann die erforderlichen Anhangangaben je nach Größenklasse der Gesellschaft iS § 221 UGB geregelt. Weitere Angaben sind lediglich in jenen Fällen notwendig, wo sich diesbezügliche Pflichten aus Sonderbestimmungen ergeben (zB § 203 Abs 4 UGB betr. in die Herstellungskosten einbezogene Fremdkapitalzinsen).

Zusatzangaben im Anhang sind bei allen Gesellschaften im Falle von Aufwendungen und Erträgen von außerordentlicher Größenordnung oder Bedeutung erforderlich. Dies resultiert aus dem Entfall der Angabe des außerordentlichen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung (vgl dazu die diesbezüglichen Ausführungen in unserem NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>„BILANZIERUNG – Gliederungsvorschriften nach dem RÄG 2014“ vom 10.9.2015).

Insbesondere kleine Kapitalgesellschaften sowie die neue Kategorie der sog. „Kleinstkapitalgesellschaften“ (gemäß § 221 Abs 1a UGB idF RÄG 2014) profitieren von der Reformierung, zumal es bei ersteren zu einer deutlichen Verminderung der Angaben (von bisher 24 auf künftig 14) kommt, während letztere von der Erstellung eines Anhangs überhaupt befreit sind. Als Beispiele für künftig entfallende Angaben seien etwa Informationen zu Finanzinstrumenten oder zu den Mitgliedern von Geschäftsführung und Aufsichtsrat angeführt.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ergeben sich hingegen zusätzliche Angabepflichten, insbesondere gemäß § 238 Abs 1 UGB idF RÄG 2014. Die betroffenen Gesellschaften haben demnach künftig auch die Art und finanziellen Auswirkungen wesentlicher Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, gesondert anzugeben. Diese Informationen waren bisher im Lagebericht darzulegen und sind nunmehr also Bestandteil des Jahresabschlusses. Weiters ist zukünftig auch ein Vorschlag über die Ergebnisverwendung bzw ggfs eine bereits beschlossene Ergebnisverwendung anzugeben. Hinzugekommen ist auch die verpflichtende Angabe von bestehenden Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Zahl und der Rechte, die sie verbriefen. Diese bisher lediglich für Aktiengesellschaften geltende Bestimmung wurde somit auf alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ausgeweitet. Bis dato bestehende Erleichterungen werden aufgehoben (zB § 237 Z 8a UGB idgF). Die Beschränkung der Angaben auf Art und Zweck bei außerbilanziellen Geschäften ist nicht mehr möglich sondern sind künftig auch deren finanzielle Auswirkungen anzugeben. Die Angaben zu nahestehenden Unternehmen (gemäß § 237 Z 8b UGB idgF) können bei mittelgroßen GmbH in Hinkunft nicht mehr unterbleiben und auch die derzeitigen Erleichterungen für mittelgroße Aktiengesellschaften fallen weg.

Neu eingeführt und in § 189a Z 10 UGB idF RÄG 2014 kodifiziert wurde der Begriff der „Wesentlichkeit“, welcher ua auch für die Beurteilung notwendiger Anhangangaben als Maßstab heranzuziehen ist (vgl etwa § 238 Abs 1 Z 10 UGB idF RÄG 2014 betr. Angabe „wesentlicher“ Risiken und Vorteile nicht bilanzierter Geschäftsfälle).

Änderungen im Anlagenspiegel

Auch die Darstellung bzw der Inhalt des Anlagenspiegels wurde durch das RÄG 2014 neu geregelt. Das Wahlrecht zur Darstellung in der Bilanz wurde zugunsten der Darstellung im Anhang gestrichen. Damit fällt die Verpflichtung zur Erstellung eines Anlagenspiegels für Kleinstkapitalgesellschaften mangels Anhang überhaupt weg. Die verpflichtenden Bestandteile sind wie schon bisher in § 226 UGB geregelt, wobei aber eine Erweiterung des notwendigen Inhalts erfolgte und zu den bisherigen Details in Hinkunft folgende zusätzlichen Angaben verlangt werden:

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten auch zum Ende des Geschäftsjahres,
  • kumulierte Abschreibungen auch zu Beginn des Jahres,
  • Bewegungen bei den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres,
  • im Geschäftsjahr als Herstellungskosten aktivierte Bauzeitzinsen (gem. § 203 Abs. 4 UGB) sowie
  • gesonderte Angabe von Zu- und Abschreibungen.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014 - BGBl I 22/2015 vom 13.1.2015) ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen (dh für Kalenderjahre 2016 bzw abweichende Wirtschaftsjahre 2016/17). Dies gilt grundsätzlich auch für die oa Änderungen zu Anhang und Anlagenspiegel.
Die neue Regelungstechnik für den Konzernabschluss und die daraus resultierenden Änderungen bringen wir Ihnen im Detail in unserer nächsten Ausgabe des Newsletters im November 2015.

Was können wir sonst noch für Sie tun? 

Der obige Beitrag sowie auch die im Laufe des Jahres 2015 noch folgenden Abhandlungen befassen sich mit Detailregelungen des RÄG 2014. Bisher sind bereits folgende Beiträge erschienen

<link de news newspublikationen detail externen link in neuem>21.09.2014: BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform ab 2016 (Überblick)

<link de news newspublikationen detail externen link in neuem>20.10.2014: BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform (Teil 2)
(Ziele der Reform, Allgemeine Vorschriften, aktueller Stand und Zeitplan)

<link de news newspublikationen detail externen link in neuem>12.11.2014: BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform (Teil 3)
(Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften samt steuerlichen Auswirkungen)

<link de news newspublikationen detail externen link in neuem>15.12.2014: BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform (Teil 4)
(Gliederung von Bilanz u. G&V, Anhang, Konzernabschluss, Offenlegung, Abschlussprüfung)

<link de news newspublikationen detail externen link in neuem>11.02.2015: BILANZIERUNG | Neuerungen durch das RÄG 2014
(Wesentliche Änderungen im Begutachtungsverfahren und Gesetzeswerdungsprozess)  

<link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>10.03.2015: BILANZIERUNG | Unterlassene Zuschreibungen nach dem RÄG 2014 

<link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>07.04.2015: BILANZIERUNG | Herstellungskosten nach dem RÄG 2014

<link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>09.05.2015: BILANZIERUNG | Größenklassen und Prüfungspflicht nach dem RÄG 2014

<link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>09.06.2015: BILANZIERUNG | Finanzanlagen und Firmenwert nach dem RÄG 2014

<link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>07.07.2015: BILANZIERUNG | Rückstellungen nach dem RÄG 2014

<link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>12.08.2015: BILANZIERUNG | Latente Steuern nach dem RÄG 2014

<link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>10.09.2015: BILANZIERUNG | Gliederungsvorschriften nach dem RÄG 2014


Wir werden Sie bis Jahresende noch mit weiteren Beiträgen zu ausgewählten Themenbereichen bei Ihrer zeitgerechten Vorbereitung auf die neuen Bilanzierungsregeln unterstützen.

Weiters möchten wir Sie an dieser Stelle auch bereits auf unser nächstes Seminar im Rahmen der <link de veranstaltungen veranstaltungskalender externen link in neuem>ICON TAX ACADEMY, in deren Mittelpunkt ebenfalls die bevorstehenden Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften stehen werden, hinweisen.

  • <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>Donnerstag | 03.12.2015 | "Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 in der Praxis“ | Linz 

 Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen MitarbeiterInnen unseres Bilanzierungs- und WP-Teams gerne zur Verfügung!