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DEUTSCHLAND | Umsatzsteuer: Gelangensbestätigung vor dem Aus?

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Massive Proteste aus der Wirtschaft sorgen für eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zur Einführung der Gelangensbestätigung. Voraussichtlich sollen auch andere Beweismittel  zur Erlangung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen genügen.

Mit 01.01.2012 wurden die Nachweispflichten zur Erlangung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Deutschland geändert. Die Einführung der Gelangensbestätigung, als wichtigster Nachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, deren Beförderung und Versendung in Deutschland beginnt, war zunächst mit 01.04.2012 geplant. Aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten des neu geregelten § 17a UStDV wurde diese Frist auf den 01.07.2012 verlängert - DEUTSCHLAND | Strengere Nachweispflichten bei steuerfreien Lieferungen (03.02.2012)

Massive Proteste aus der Wirtschaft haben jedoch dazu geführt, dass eine erneute Verschiebung der Übergangsregelung, voraussichtlich bis zum Jahresende 2012, stattfinden wird. Die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweisdokument soll nunmehr von einer weiteren Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) abhängig gemacht werden. Diese geplanten Anpassungen des § 17a UStDV sollen Vereinfachungen und erleichternde Regelungen mit sich bringen und somit die Bedeutung der Gelangensbestätigung als einzig gültiges Beweismittel entschärfen.

Aufgrund dieser Entwicklungen beanstandet es die Finanzverwaltung für bis zum Inkrafttreten der angestrebten erneuten Änderung der UStDV (voraussichtlicher Inkrafttretenszeitpunkt: 01.01.2013) ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen nicht, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Das entsprechende BMF-Schreiben hierzu soll in Kürze veröffentlicht werden.