NEWS  |   |  

GREEN TAX | Umweltabgaben und Plastiksteuern in der EU - ein Update

Denkt man heutzutage an Umweltbelastungen, ist eines der vorherrschenden Themen der Plastikmüll. Im Rahmen des "GREEN DEAL" der EU-Mitgliedstaaten wurden zahlreiche (steuerliche) Maßnahmen gesetzt, die dazu beitragen sollen, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Maßnahmen wie die Einführung der EU-weiten Plastiksteuer und begleitend dazu die Implementierung nationaler Plastiksteuern, die Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie sowie die Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung, sollen die Menge an Verpackungsmüll reduzieren. Diese Maßnahmen können allerdings zu erheblichen Mehrbelastungen für international tätige Unternehmen führen, wenn sie außer Acht gelassen werden. Nachstehend dürfen wir sie zu den nationalen Entwicklungen in Ungarn und Polen informieren sowie auf eine aktualisierte Studie von WTS global, zu den neuesten Änderungen in der EU, verweisen.

Wir haben Sie bereits in unserem Newsletter "INDIREKTE STEUERN | Neue Plastikbesteuerung in Europa!" vom 21.5.2022 über die im Jahr 2021 neu eingeführte Plastiksteuer auf EU-Ebene informiert. 

Nach und nach haben nun die EU-Mitgliedstaaten begonnen, eigene Steuern und Abgaben auf Kunststoffabfälle einzuführen, um die Menge an Verpackungsmüll und die Höhe ihrer Beiträge zur EU-Plastiksteuer zu reduzieren. 

Die Einführung in den Mitgliedstaaten erfolgt oft sehr schnell, umso schwieriger ist es für Unternehmen, hier auf dem Laufenden zu bleiben. Fakt ist, dass zusätzliche Steuern und Umweltabgaben erhebliche Kosten und unternehmensinternen Aufwand verursachen, die nicht nur die Steuerabteilung, sondern auch viele andere Bereiche in einem Unternehmen (Einkauf, Logistik, Zoll ..) betreffen. 

Erfahren Sie nachstehend, wie Ungarn und Polen Ihre Bemühungen zur Vermeidung von Kunststoffabfällen und zur Erreichung der Klimaneutralität durch nachstehende Maßnahmen vorantreiben.

Ungarn – EPR (extended producers responsibility)

Neben der bereits in Ungarn existierenden Produktabgabe für Umweltschutz wurde das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung („extended producers responsibility, EPR“) nach der Regierungsverordnung Nr. 80/2023 mit 1. Juli 2023 in Ungarn eingeführt. Damit die EU-Ziele im Rahmen der Abfallbewirtschaftung in Ungarn erreicht werden können, sollen Hersteller bestimmter Produkte die finanzielle Verantwortung für die Abfallentsorgung übernehmen und einen gesetzlich definierten, finanziellen Beitrag zur Abfallentsorgung leisten. Das EPR-Regime ist demzufolge als eigenständige Umweltabgabe zu sehen und ersetzt nicht die Produktabgabe für Umweltschutz. Sofern beide Abgabenarten dieselben Produkte betreffen, kann die EPR-Gebühr von der zu zahlenden Produktabgabe für Umweltschutz abgezogen werden. 

Vom EPR-Regime umfasst sind folgende Produktbereiche:

  • Verpackungsmaterial,
  • Einweg- und sonstige Kunststoffprodukte,
  • Elektrische und elektronische Geräte,
  • Batterien und Akkumulatoren,
  • Kraftfahrzeuge,
  • Gummireifen
  • Werbematerialien und Büropapier,
  • Speiseöl und -fett,
  • Textilprodukte,
  • Holzmöbel.

In diesem Zusammenhang gelten als verantwortliche Hersteller (EPR-Schuldner) bei in Ungarn hergestellten Produkten der Hersteller des Produkts, bei im Ausland hergestellten Produkten jenes Unternehmen, das das Produkt als erstes in Ungarn in den wirtschaftlichen Verkehr bringt (Rechtstitel Nr. 1) oder erstmalig zu eigenen Zwecken nutzt (Rechtstitel Nr. 2). 

Liefert etwa ein ausländischer Unternehmer, der in Ungarn über kein Personal und keine Sachmittel verfügt, Gegenstände an einen ungarischen Käufer, könnte unter Anwendung des Rechtstitels Nr. 2 argumentiert werden, dass die EPR-Pflicht erst bei erstmaliger Nutzung ("bei Auspacken") durch den ungarischen Käufer entsteht, da bei diesem der Verpackungsabfall anfällt. 

In jenen Fällen, in denen die Produkte von ausländischen Unternehmen zur Bearbeitung (Lohnveredelung) nach Ungarn verbracht werden, und anschließend in Ungarn verkauft (dh in Verkehr gebracht) werden, ist der ungarische Bearbeiter für die Entrichtung der Produktabgabe und der EPR-Gebühr verantwortlich. 

Von der EPR-Pflicht befreit ist weiters die Verbringung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus dem Ausland nach Ungarn, die dazu bestimmt sind, in große stationäre Industriewerkzeuge als Teil einer industriellen Produktionsanlage in Ungarn dauerhaft eingebaut zu werden. 

Das EPR-Regime verpflichtet verantwortliche Hersteller 

  • zur Registrierung bei den zuständigen Behörden, 
  • zur Führung eines Registers und 
  • daraus abgeleitet zur vierteljährlichen Übermittlung von Daten an die Landesbehörde für Abfallbewirtschaftung, 
  • zur vierteljährlichen Entrichtung der EPR-Gebühr, die aus den Daten des Registers berechnet wird sowie 
  • zu speziellen Rechnungsangaben im Zusammenhang mit der EPR-Pflicht. 

 

Polen - Implementierung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUP)

In Polen wurde die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUP) mit 24. Mai 2023 umgesetzt. Die neuen Bestimmungen gelten für in- und ausländische Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffe in Polen in Verkehr bringen. Unter Inverkehrbringen gehört das Einführen, das innergemeinschaftliche Erwerben oder das Herstellen und anschließende Vertreiben in Polen.  Zu den Stoffen, die von der Richtlinie erfasst werden zählen Einwegverpackungen aus Kunststoff, PET-Flaschen, Tabakfilter mit Kunststoffanteil, Kunststoffkappen und -deckel, Kunststoffbesteck sowie Kunststoffteller und Strohhalme, Lebensmittel- oder Getränkebehälter aus Kunststoff sowie leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher und Luftballons. 

Ausländische Unternehmen können einen polnischen Fiskalvertreter mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen.

AB 1.1.2024 sind betroffene Unternehmen verpflichtet, Gebühren (pro Kilogramm oder Stück) zu entrichten sowie sich an Kampagnen zur Aufklärung finanziell zu beteiligen, sofern sie bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Polen vertreiben. Weitere Details dazu finden sie in folgendem Beitrag unserer WTS-Partnerkanzlei in Polen “Poland: The Polish implementation of the ”SUP Directive" enters into force". wts.com/global/publishing-article/20230525-poland-sup-directive~publishing-article

Plastiksteuern in der EU - Update 2023

WTS Global hat Ihre Studie "Plastic Taxation in Europe" erweitert und für 2023 upgedatet.
​​​​​​​

FAZIT

International tätige Unternehmen sind in Zukunft gefordert, neben den üblichen Compliance-Pflichten, die sich aus den diversen Steuerarten ergeben, eine Art “Umwelt-Compliance” aufzubauen und insbesondere die aktuellen Entwicklungen und Verpflichtungen iZm Umweltabgaben in den für sie relevanten Ländern zu verfolgen.  Es ist zu erwägen, welche Auswirkungen neue Umweltabgaben oder Plastiksteuern auf den gesamten Geschäftsbetrieb haben und auf welche Weise eine zusätzliche Steuerbelastung vermieden werden kann.  

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung zu diesem Themenbereich benötigen, stehen Ihnen die Verfasser sowie die übrigen Kolleginnen und Kollegen aus der Service Line "Indirect Tax & Customs​​​​​​​" gerne zur Verfügung!