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NAMIBIA | Investitionen in Farmen

Willkommen zum vierten Beitrag unserer Reihe „Namibia Tax & Investing Insights“! Namibia entwickelt sich zunehmend zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte Afrikas. Jüngste Reformen und ein investorenfreundliches regulatorisches Umfeld eröffnen vielfältige Chancen.

 

ICON unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderter Beratung, damit Sie das Potenzial dieses dynamischen Marktes optimal ausschöpfen. In unseren Namibia Tax & Investing Insights erfahren Sie, worauf es bei einem Engagement in Namibia wirklich ankommt. In diesem Beitrag widmen wir uns den steuerlichen Rahmenbedingungen für ein Investment in namibische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Der Agrarsektor ist ein zentraler Pfeiler der namibischen Wirtschaft und trägt rund 6–7 % zum BIP bei, während etwa ein Fünftel der arbeitenden Bevölkerung direkt oder indirekt im Agrarsektor beschäftigt ist. Weitläufige Farmflächen, eine starke Exportorientierung (insbesondere in der Rinder-, Schaf- und Wildwirtschaft) sowie vergleichsweise attraktive Einstiegspreise machen Namibia zu einem attraktiven Investitionsstandort für langfristig orientierte europäische Investoren.

Namibias Steuerlandschaft für Investitionen in Land- und Forstwirtschaft

Laufende Besteuerung

Für Geschäftsjahre, die ab 1.1.2025 beginnen, beträgt der namibische Körperschaftsteuersatz 30%. Eine Senkung auf 28% ist geplant. Landwirtschaftliche Betriebe werden zum allgemeinen Steuersatz besteuert, es gibt keine speziellen, reduzierten Sätze für die Landwirtschaft. 

Ein wesentlicher Vorteil in Namibia ist allerdings, dass es keine Veräußerungsgewinnbesteuerung gibt. Dh der Verkauf von Farmland oder von Anteilen an einer landhaltenden Gesellschaft würde in Namibia nicht besteuert. 

Bei der Fremdfinanzierung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist die Thin-Capitalization-Regelung zu beachten: Zinsen auf Gesellschafterdarlehen sind steuerlich nicht abzugsfähig, wenn die Verschuldung eines Unternehmens das Vierfache seines Eigenkapitals übersteigt. Zu beachten ist außerdem, dass jedes ausländische Darlehen an eine namibische Einheit durch die Bank of Namibia genemigt werden muss. 

Quellensteuern und Kapitalrepatriierung

Ausschüttungen aus einer namibischen Tochtergesellschaft unterliegen in Namibia einer 10%igen Quellensteuer, sofern der ausländische Anteilseigner eine Körperschaft ist und zumindest 25% an der namibischen Gesellschaft hält. Anderenfalls beträgt die namibische Quellensteuer 20%. Die Quellensteuer hat grundsätzlich Endbesteuerungswirkung. Mangels DBA mit Österreich ist eine Reduktion der namibischen Quellensteuer nicht möglich. Vor diesem Hintergrund könnte etwa ein Investment über deutsche oder französische Gesellschaften in Namibia erwogen werden, wo das DBA eine Reduktion der namibischen Quellensteuer auf Dividenden auf bis zu 10% bzw 5% ermöglicht.  

Zins- und Lizenzzahlungen sowie Vergütungen für Management-, Consulting- und technische Leistungen an ausländische Empfänger unterliegen ebenfalls einer 10%igen namibischen Quellensteuer. Director's Fees werden einer 25%igen Quellenbesteuerung unterworfen. Mangels DBA mit Österreich sind auch diese Quellensteuern nicht vermeidbar. Auf Basis der Verordnung zu § 48 BAO sollte eine Anrechnung in Österreich allerdings möglich sein, wobei der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten ist. Bei quellenbesteuerten Director's Fees könnte uU sogar eine Freistellung dieser Einkünfte in Österreich möglich sein - siehe dazu im Detail unseren NL-Beitrag “AFRIKA | Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA”. 

Zusätzlich sind die Bestimmungen zur Devisenkontrolle zu beachten. Namibia ist Teil der Common Monetary Area und für die Übertragung von Kapital ins Ausland ist eine Genehmigung der Zentralbank erforderlich. Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner sind grundsätzlich zulässig, müssen aber über autorisierte Banken abgewickelt  und ordnungsgemäß gemeldet werden. Ausländische Eigenkapitaleinlaggen sollten bei der Bank of Namibia registriert werden, um eine spätere Rückführung bzw Dividendenausschüttungen sicherstellen. 

Indirekte Steuern

Der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value-Added Tax, VAT) beträgt 15%. Eine Registrierungsfplicht für die VAT liegt bei landwirtschaftlichen Betrieben vor, wenn der Umsatz NAD 1 Million (ca EUR 52.000) übersteigt. Zahlreiche landwirtschaftliche Produkte (insbesondere im Export, sowie zB Maismehl, frische und getrocknete Bohnen, Sonnenblumenöl) unterliegen allerdings keiner Umsatzsteuer (zero-rated), bei vollem Vorsteuerabzug. 

Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Grunderwebsteuer (transfer duty) von besonderer Bedeutung, vor allem aufgrund ihrer Höhe. Sie beträgt für Gesellschaften oder andere juristische Personen, die Agrrarland erwerben in der Regel 12% des Landwertes. Die Abgabe greift auch beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen, wenn die Gesellschaft in Namibia gelegenes unbewegliches Vermögen hält.

Auf kommerzielles Agrarland erhebt Namibia jährlich eine Landsteuer. Diese beträgt bei Farmen, die von Inländern gehalten werden 0,75% des Landwertes, bei von Ausländern gehaltenen Farmen 1,75%. Ein lokaler Geschäftspartner reduziert die Steuer nur dann, wenn er die Mehrheit hält. 

Was österreichische Investoren beachten sollten!

Ausschüttungen einer namibischen (Tochter-)Gesellschaft: 

Ausschüttungen von namibischen Tochtergesellschaften sind unter den Anwendungsvoraussetzungen von § 10 KStG steuerfrei. Dies hat leider zur Folge, dass die namibische Quellensteuer nicht verwertet werden kann und zum Kostenfaktor wird. Dieser Aspekt ist bei einem Steuerbelastungsvergleich iZm einer angedachten Fremdfinanzierung aus dem Ausland jedenfalls zu bedenken. Während die namibische Quellensteuer auf Zinsen idR in Österreich voll angerechnet werden kann und die Zinsen steuerpflichtig sind, sind Ausschüttungen steuerfrei, es fällt dafür die namibische Quellensteuer an.

Treten in Österreich ansässige natürlichen Personen als Gesellschafter einer namibischen Gesellschaft auf, so wird eine Ausschütttung aus Namibia im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5% besteuert. Die namibische Quellensteuer beträgt diesfalls 20%, kann allerdings in Österreich angerechnet werden. 

Fremdfinanzierung: 

Ist angedacht ein namibisches Investment von Österreich aus mit Fremdkapital auszustatten, sollte jedenfalls eine Steuerbelastungsvergleich aufgestellt werden. Zwar senken die Zinszahlungen die namibische Körperschaftsteuer, es fällt jedoch 10% Quellensteuer in Namibia an. Die Zinseinkünfte sind bei der finanzierenden österreichischen Gesellschaft mit 23% Körperschaftsteuer steuerpflichtig. Die namibische Quellensteuer kann darauf idR voll angerechnet werden. 

Veräußerungsgewinne:

Ein Share Deal kann im Anwendungsbereich der internationalen Schachtelprivilegs (§ 10 Abs 2 KStG) bei österreichischen Körperschaften steuerfrei sein. Das heißt der Verkauf von Anteilen an einer namibischen Gesellschaft, die zu mindestens 10% durch eine österreichische Körperschaft für mindestens ein Jahr gehalten wurde, wird in keinem der beiden Staaten besteuert. Direktinvestments in namibisches Farmland sind eher selten. Ein Asset Deal würde zwar in Namibia nicht besteuert. Auf Ebene der österreichischen Körperschaft würden jedoch 23% Körperschaftsteuer anfallen. 

Bei natürlichen Personen wird ein Share Deal mit 27,5% im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Im Fall eines Asset Deals ist zu hinterfragen, welche Vermögenswerte veräußert werden. Grundsätzlich kommt der progressive Tarif von bis zu 55% in Frage. Bei der Veräußerung von unbeweglichem und Kapitalvermögen finden allenfalls fixe Steuersätze (30% bzw 27,5%) Anwendung. Durch die Nutzung einer österreichischen Holding, dies sich an einer namibischen Kapitalgesellschaft beteiligt, kann die Veräußerungsgewinnbesteuerung gänzlich vermieden werden. Der Veräußerungsgewinn kann dann in der Holding für weitere Investments verwendet werden. Wird dieser ausgeschüttet, fallen allerdings wiederum 27,5% Steuer an. Die Zwischenschaltung einer österreichischen Holding führt also zum gleichen steuerlichen Ergebnis, wie die direkte Beteiligung an einer namibischen Gesellschaft, durch die Holding kann die Besteuerung allerdings bis zur tatsächlichen Auszahlung an die natürliche Person hinausgeschoben werden. 

Strukturierung von Grundeigentum in Namibia

Eigentum an landwirtschaftlichem Grund und Boden ist in Namibia historisch und politisch ein sensibles Thema. Entsprechend sollte jede Strukturierung, insbesondere bei ausländischen Investoren, mit fachkundiger Begleitung und einer vorsichtigen, compliance-orientierten Vorgehensweise erfolgen. Die Übertragung landwirtschaftlicher Flächen unterliegt in Namibia nämlich strengen Genehmigungsprozessen. Nach dem Agricultural (Commercial) Land Reform Act ist bei jedem Verkauf an einen ausländischen Käufer ein „Certificate of Waiver“ der Regierung erforderlich, das bestätigt, dass der Staat sein Vorkaufsrecht nicht ausübt. 

Direktes Eigentum durch ausländische Investoren bedarf einer ministeriellen Genehmigung. Üblicherweise wird eine namibische Gesellschaft zwischengeschalten, die bei 100% ausländischem Eigentum allerdings den gleichen Genehmigungsprozessen unterliegt. Beteiligt sich ein namibischer Investor zu mindestens 51% ist der Erwerb von Land deutlich einfacher. Für viele ausländische Investoren ist die Beteiligung als Minderheitsgsellschafter allerdings keine Option. Mittels Kombination einer namibischen Kapitalgesellschaft, der Einhaltung sämtlicher Compliance-Vorschriften und der Vorlage eines überzeugenden Nutzennachweises (Arbeitsplätze, Produktionssteigerungen, Know-How Transfer) wird die Genehmigung allerdings in der Regel erteilt. Alternativ kann Land gepachtet werden. 

Österreichisches Erfolgsbeispiel in Landwirtschaft und Tourismus (Gmundner)

Österreichische Investoren haben in Namibia insbesondere an der Schnittstelle von Landwirtschaft und hochwertigem Tourismus bereits erfolgreiche Modelle umgesetzt. Ein Beispiel ist die Gmundner Lodge. Hinter dieser steht vor allem der Eigentümer der traditionsreichen österreichischen Manufaktur Gmundner Keramik, Markus Friesacher. Auf der Basis einer seit vielen Jahren bestehenden persönlichen Verbindung von Herrn Friesacher zu Namibia, wurde die Lodge 2021 konzipiert und Ende 2022 eröffnet. Sie wird mit Solarenergie betrieben, setzt auf lokal beschaffte nachhaltige Materialien und bindet lokale Architekten, Designer und Handwerker ein, die Lodge wird zudem „proudly managed by locals“.

FAZIT

Namibia bietet für land- und forstwirtschaftliche Investitionen ein attraktives steuerliches Umfeld, insbesondere durch das Fehlen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung. Gleichzeitig machen Quellensteuern in Verbindung mit dem fehlenden DBA, Devisenkontrollen und die hohe Grunderwerbsteuer ein fundiertes Konzept unumgänglich. Wer frühzeitig plant, kann steuerliche Risiken minimieren und das Ertragspotential so erheblich steigern.

Sollten Sie die ersten drei Beiträge unserer "Namibia Tax & Investment Insights zu steuerlichen Rahmenbedingungen bei Infrastrukturprojekten, zu Investments in erneuerbare Energien und zu Investitionen in Namibias boomende Tourismusindustrie noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen dies nun nachzuholen. 

ICON verfügt über dreißig Jahre Erfahrung in der Beratung von internationalen Projekten rund um den Globus. Sehr gerne unterstützt Sie unser Team der Service Line International Tax bei Ihren Projekten in Namibia.