NEUES BEI FINANZONLINE UND USP | Zustellungen und Tourismusabgabe OÖ
Seit September 2025 sind Finanzamts-Zustellungen nur mehr elektronisch abrufbar und auch die Tourismusabgabe OÖ ist online zu erledigen. Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Am 25. Juli 2025 hat das BMF neue Informationen betreffend die elektronische Zustellung von Schriftstücken veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und was Sie künftig zu beachten haben.
Alle Schriftstücke des Finanzamtes Österreich und des Finanzamtes für Großbetriebe an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, werden nunmehr ausschließlich auf elektronischem Weg über FinanzOnline zugestellt. Ein „Herausoptieren“ aus dieser Regelung ist nicht mehr möglich.
Die wichtigsten Informationen zu dieser Neuerung sind:
- Ein Schriftstück gilt als rechtswirksam zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.
- Sofern eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, dass neue Eingänge verfügbar sind.
- Vertretungsverhältnisse bleiben bestehen – Ihr Steuervertreter erhält weiterhin die Zustellung, sofern eine Zustellvollmacht vorliegt.
- Sofern eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sind Ausnahmen möglich.
Um sich auf die elektronische Zustellung bestmöglich einzustellen und keine wichtigen Informationen zu verpassen, empfehlen wir folgende Schritte:
- Regelmäßige Überprüfung Ihres FinanzOnline Posteingangs.
- Prüfung und Aktualisierung Ihrer E-Mail-Adresse.
- Aktivierung der E-Mail-Benachrichtigungen in FinanzOnline.
- Archivierung von zugestellten Dokumenten außerhalb von FinanzOnline.
- Sicherstellung einer internen Weiterleitung bei Abwesenheiten.
Seit 1. Jänner 2020 besteht gemäß § 1b E-Government-Gesetz für alle Unternehmen, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, ohnehin schon die Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung im USP-Portal.
Nachweisliche Nachrichten gelten hierbei am ersten Werktag nach Übermittlung der Verständigung und in jedem Fall bei der Abholung über "Mein Postkorb" im USP-Portal als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" für Sie verfügbar sind.
Als abgeholt gelten neue Nachrichten jedenfalls dann, wenn Sie in Ihr elektronisches Postfach einsteigen und Ihnen die Liste Ihrer Nachrichten in Ihrem Posteingang angezeigt wird.
Nachweisliche Nachrichten sind hierbei mit einem RSa/RSb Brief zu vergleichen und nicht nachweisliche Nachrichten mit einem Brief mit Fensterkuvert.
Ab dem 1. Oktober 2025 gibt es zudem eine weitere Neuerung im USP-Portal. Der Einstieg in FinanzOnline ist über das USP-Portal nur noch mittels ID Austria möglich. Ist man im USP-Portal nicht mit ID Austria eingeloggt (sondern nur mit der USP-Kennung bzw. FinanzOnline Zugangsdaten) kann man ab dem 01. Oktober 2025 die Kachel "FinanzOnline" im USP-Portal nicht mehr auswählen, sie ist ausgegraut. Ein Einstieg in FinanzOnline ohne Nutzung der ID Austria ist weiterhin möglich. Hierzu muss der Einstig in FinanzOnline aber direkt erfolgen und nicht über das USP-Portal.
Außerdem wird sich auch der generelle Einstig im USP-Portal demnächst ändern. Zurzeit ist ein Einstieg mittels FinanzOnline-Zugangserkennung noch möglich. Da dies aber in naher Zukunft nicht mehr möglich sein wird, empfehlen wir auf eine USP-Kennung umzusteigen oder die ID Austria zu nutzen.
Beim Tourismusbeitrag in Oberösterreich kommt es zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Abgabe der Beitragserklärung. Auf Grundlage des § 45 Abs. 1 OÖ Tourismusgesetz 2018 ist die Landesregierung ermächtigt, die Einreichung der Erklärung verpflichtend auf elektronischem Weg vorzuschreiben. Diese Möglichkeit wird nun umgesetzt, sodass die Tourismusabgabenerklärung künftig ausschließlich online über das System tbsmart (Tourismusbeitrag OÖ) einzureichen ist. Der Zugang erfolgt über das USP-Portal, in dem eigens der Service „Tourismusbeitrag OÖ“ zur Verfügung gestellt wird.
Die Fristen bleiben unverändert: Die Erklärung ist jeweils bis zum 30. September des Folgejahres einzureichen, die Einzahlung der Abgabe hat bis spätestens 15. Oktober zu erfolgen. Künftig soll es auch für steuerliche Vertreter möglich sein, die Tourismusabgabenerklärung direkt über das USP-Portal einzubringen. Diese technische Funktion steht jedoch erst ab Ende Oktober 2025 zur Verfügung.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die Behörde angekündigt, bis zumindest 1. Dezember 2025 keine Schritte in Bezug auf eine verspätete Einreichung oder verspätete Entrichtung zu setzen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Abgabepflichtige als auch deren steuerliche Vertreter ausreichend Zeit haben, sich auf das neue elektronische Verfahren einzustellen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen.
FAZIT
Die Digitalisierung schreitet auch in der Finanzverwaltung stetig voran. Die Umstellung auf die elektronische Zustellung von Schriftstücken in FinanzOnline sowie auch die neue Regelung zur Abgabe der Tourismusabgabenerklärung mit dem System tbsmart über das USP-Portal bestätigen die diesbezüglichen Initiativen.
Für Unternehmen ist es unerlässlich immer am Ball zu bleiben und sich kontinuierlich an die neuen Regelungen und Änderungen anzupassen, um nicht den Überblick zu verlieren und um keine Deadlines zu verpassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und helfen Ihnen bei der Vielzahl an Neuerungen den Blick für das Wesentliche zu bewahren.
Für Rückfragen zu diesen neuen Herausforderungen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Ansprechpartner der Service Line “Indirect Tax & Customs” gerne zur Verfügung!