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CORONAVIRUS | Juli-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Bei den bereits seit mehr als zwei Jahren laufenden staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen dürfte es – aus heutiger Sicht - zu keinen weiteren Verlängerungen bei den Förderzeiträumen mehr kommen, sodass diese also mit März 2022 ausgelaufen sind. Für einige Unterstützungsmaßnahmen sind jedoch noch Antragsfristen offen. Auch erfolgen bei einzelnen Instrumenten nach wie vor noch div. Abänderungen, Nachjustierungen und Klarstellungen. Um auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres Juli-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.

Nachfolgend informieren wir Sie – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über Neuigkeiten seit unserem letzten Update (NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Juni-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen“ vom 24.6.2022).
 

Aktuelles zu den COFAG-Zuschüssen


Offene Fristen und Termine
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  • Antragsfristen

Die letzte noch offene Antragsfrist für COFAG-Zuschüsse ist jene für den Verlustersatz III (2. Tranche; Förderzeitraum Jänner bis März 2022; vgl dazu im Detail unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Verlustersatz III von 1.1. bis 31.3.2022“ vom 3.1.2022), welche am Freitag, 30.9.2022, endet.
 

  • Einschränkungen und Auflagen

In Zusammenhang mit ebendiesem Verlustersatz III sei auch nochmals an die nach wie vor geltenden – über die Antragsfrist hinausgehenden – Einschränkungen für Gewinnausschüttungen („maßvolle“ Dividendenpolitik bis 31.12.2022, dh insb. keine Verwendung von COFAG-Zuschüssen zur Dividendenfinanzierung) und Bonuszahlungen (bis 31.12.2022 keine Boni an Geschäftsführer/Vorstand iHv mehr als 50 % der diesbezüglichen Zahlungen für 2019) erinnert.
 

Transparenzoffensive: Veröffentlichung von Corona-Hilfen
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  • Veröffentlichung von COFAG-Zuschüssen über 10.000 EUR

Das BMF hat in einer Pressemeldung am 8.7.2022 mitgeteilt, dass die Bundesregierung das Auslaufen der meisten Corona-Hilfsinstrumente per 30.6.2022 zum Anlass genommen habe, die Corona-Hilfen für Unternehmen (insb. Fixkostenzuschüsse, Ausfallsboni, Verlustersätze, Lockdown-Umsatzersätze) zu veröffentlichen, soweit deren kumulierter Gesamtbetrag über 10.000 Euro je Kalenderjahr beträgt. Dies im Sinne von Transparenz, jedoch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Überlegungen (Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes; siehe zu den geänderten Rechtsgrundlagen nochmals unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Mai-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen“ vom 31.5.2022). Die betreffenden Unternehmenshilfen sind daher nunmehr im Transparenzportal des BMF auffindbar.

Weiters wurde darauf hingewiesen, dass Beträge über 100.000 Euro bereits jetzt in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank öffentlich sind.
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  • Veröffentlichung von NPO-Fonds-Zahlungen über 1.500 EUR

In dieser Presseaussendung wurde weiters mitgeteilt, dass künftig auch Hilfszahlungen an gemeinnützige Einrichtungen veröffentlicht werden sollen: In der EU-Beihilfentransparenzdatenbank konnten schon bisher auch Förderungen des NPO-Fonds über 100.000 Euro abgerufen werden, soweit sie unter das EU-Beihilfenrecht fallen. Darüber hinaus war es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, solche Förderungen zu veröffentlichen. Durch die Gesetzesänderung wurde auch hier die nötige Rechtsgrundlage geschaffen, um auch Zahlungen des NPO-Fonds – der übrigens soeben eine Verlängerung für das 1. Quartal 2022 erfahren hat - transparent zu machen. Deshalb werden Förderungen über 1.500 Euro pro Kalenderjahr auf der Website des NPO-Fonds unter www.npo-fonds.at öffentlich zugänglich sein.
 

FAZIT


​​​​​​​Wir hoffen, Ihnen mit diesem Update über den aktuellen Stand im Bereich der COVID-19-Förderungen auch dieses Mal wieder einen guten Überblick gegeben zu haben und werden im Rahmen unseres Newsletters gerne auch weiterhin über wesentliche Änderungen berichten. 

Zweckdienliche Informationen erhalten Sie auch in unseren div. Webinaren zu diesen und ähnlichen Themen (siehe ICON Veranstaltungskalender). Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Experten der Service Line "Corporate Tax" gerne zur Verfügung.  

Alle unsere bisherigen Newsletter-Beiträge zu diesem Themenschwerpunkt (Stichwort „CORONAVIRUS“) finden Sie HIER​​​​​​​.

Aktueller Hinweis (Interview von ICON-Partner Max Panholzer im BFG-Journal 6/2022): „Corona-Hilfen werden uns noch Jahre beschäftigen