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CORONAVIRUS | April-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Im Bereich der staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Förderungen sind nach wie vor sind laufende Änderungen und Adaptierungen entweder in Umsetzung oder wurden solche – zuletzt im Rahmen der soeben stattgefundenen Regierungsklausur - politisch angekündigt. Um den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres April-Newsletters wieder ein Update über den aktuellen Stand geben.

Ausfallsbonus - Erhöhungen für März und April 2021

Über den sog. „Ausfallsbonus“, der seit 16.2.2021 für Monate mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 % im Betrachtungszeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden kann und insgesamt 30 % des monatlichen Umsatzausfalls, höchstens jedoch 60.000 EUR pm beträgt (bestehend je zur Hälfte aus dem Bonus ieS sowie – optional – einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (FKZ 800.000)), haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach informiert (siehe dazu insb. unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Der neue „Ausfallsbonus“ ist da!“ vom 20.2.2021). 

Am 10.3.2021 hatte das Finanzministerium mitgeteilt, dass die Bonuskomponente für März 2021 einmalig erhöht werden soll, um die betroffenen Unternehmen mit noch mehr Liquidität auszustatten (siehe dazu bereits unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Aktuelles zu COVID-19-Hilfen und Steuern“ vom 23.3.2021): 

  • Statt den regulären 15 % kann der Bonus iHv 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem FKZ-Vorschuss von 15 % (unverändert) können somit insgesamt 45 % des Umsatzausfalls als Ausfallsbonus beantragt werden.
  • Weiters wird auch die Obergrenze für den Bonus von 30.000 EUR auf 50.000 Euro angehoben. Demgemäß können für März 2021 bis zu 80.000 Euro als Ausfallsbonus beantragt werden (50.000 EUR Bonus und 30.000 EUR FKZ-Vorschuss).

Am 15.4.2021 hat das Finanzministerium mitgeteilt, dass die Bonuskomponente nunmehr auch für den Monat April 2021 erhöht werden soll, und zwar in gleicher Art und Weise wie der März-Bonus.

In der Pressemeldung des BMF wird dazu ausgeführt, dass die antragstellenden Unternehmen für diese beiden Monate „mit vier Klicks“ jeweils bis zu 80.000 Euro pro Monat beantragen können und den österreichischen Betrieben mit der neuen Regelung monatlich 230 Millionen Euro mehr an Liquidität zur Verfügung gestellt werde. Aktuell seien rund 160.000 Anträge mit einem Volumen von fast einer Milliarde Euro eingebracht worden, wovon rund 110.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 700 Millionen Euro auch bereits ausgezahlt worden seien. Im Durchschnitt würden rund 7.000 Euro pro Monat innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto der Antragsteller eingehen.

Die Antragstellung über FinanzOnline kann für den erhöhten März-Ausfallsbonus - zum regulären Termin - seit 16.4.2021 erfolgen; der erhöhte April-Ausfallsbonus kann dann ab 16.5.2021 beantragt werden.

Eine Novellierung der maßgeblichen Verordnung (BGBl II Nr. 74/2021) bzw der Richtlinien ist bezüglich dieser temporären Erhöhungen bislang NICHT erfolgt. Jedoch fanden die Bonuserhöhungen für März und April 2021 in den aktualisierten FAQ vom 12.4.2021 seitens der COFAG Berücksichtigung.

Aktuelles zur COVID-19-Investitionsprämie

Über die geplanten Änderungen bzw Erleichterungen im Bereich der Investitionsprämie, deren Antragsfrist am 28.2.2021 bereits abgelaufen ist, haben wir Sie bereits umfassend informiert (siehe zuletzt unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Update zu COVID-19-Fördermaßnahmen“ vom 25.2.2021). 

Im Rahmen des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (2.COVID-19-StMG – BGBl I Nr. 52/2021 vom 25.3.2021, siehe dazu bereits unseren NL-Beitrag „CORONAVIRUS | Aktuelles zu COVID-19-Hilfen und Steuern“ vom 23.3.2021) wurde im Investitionsprämiengesetz die gesetzliche Frist für sog. „erste Maßnahmen“, die den Beginn einer prämienbegünstigten Investition charakterisieren (taxative Aufzählung in der Förderungsrichtlinie: Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Leistungsbeginn, (An-)Zahlungen, Rechnungen oder Baubeginn)  von 28.2.2021 um drei Monate bis 31.5.2021 verlängert (§ 2 Abs 1 letzter Satz InvPrG). 

Im Zuge der am 19. und 20.4.2021 stattgefundenen Regierungsklausur wurde ua bekanntgegeben, dass die für diese Investitionsbegünstigungen zur Verfügung gestellten Budgetmittel von den längst ausgeschöpften derzeit 3 Mrd EUR (gemäß § 1 Abs 3 letzter Satz InvPrG idF BGBl I Nr. 167/2020 vom 31.12.2020) nun endlich auf 5 Mrd EUR aufgestockt werden sollen. Die diesbezügliche Gesetzesänderung bleibt abzuwarten; erst danach kann die vom ressortzuständigen Wirtschaftsministerium mit der Abwicklung betraute Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) daran gehen, den Rückstau der im Februar 2021 eingereichten Anträge abzuarbeiten und den Unternehmen entsprechende Förderzusagen zu retournieren. 

Hinsichtlich der bereits vor rund drei Monaten von der Politik angekündigten sonstigen Änderungen (Fristverlängerungen für Durchführungszeiträume um jeweils ein Jahr sowie für die Abrechnung nach Inbetriebnahme/Bezahlung von drei auf sechs Monate) bedarf es einer Adaptierung der Förderungsrichtlinie, die jedoch nach wie vor ausständig ist.

Weitere Ankündigungen der Bundesregierung

Nach Abschluss der jüngsten Regierungsklausur fand am 20.4.2021 eine Pressekonferenz unter Teilnahme des Finanzministers, des Arbeitsministers sowie der Umweltministerin statt, wobei – in groben Zügen - ein sog. „Comebackplan“ aus der Krise heraus skizziert wurde, der neben Investitionsimpulsen (zur Investitionsprämie siehe oben), Umweltmaßnahmen und Klimaschutz insbesondere auch Maßnahmen zu einer deutlichen Reduktion der Arbeitslosigkeit (incl. AktionSprungbrett“ für Langzeitarbeitslose, wobei neben öffentlichen Einrichtungen insbesondere auch größere Unternehmen des privaten Sektors eingebunden werden sollen und eine Beteiligung der öffentlichen Hand an den Lohnkosten vorgesehen ist) als Kerninhalte vorsieht. 

Hinsichtlich der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen sollen insbesondere auch Mittel des EU-Wiederaufbaufonds („Recovery and Resilience Facility“ – RRF) verfügbar sein, wobei die österreichische Bundesregierung aus heutiger Sicht mit rund 3,5 Mrd EUR rechnet, insgesamt jedoch Projekte im Umfang von 4,5 Mrd EUR eingereicht hat. Als konkrete Projekte wurden beispielhaft genannt: Investitionen in Quantenforschung, Ausbau der Forschungskompetenz für Wasserstoff, Digitalisierung des Schulwesens, Investitionen in die medizinische Primärversorgung. Die konkrete Ausgestaltung durch die einzelnen Fachressorts bleibt jedoch abzuwarten. 

Um der derzeitigen Gesundheits-, Wirtschafts- und Klimakrise gleichermaßen zu begegnen, seien Investitionen in den Umweltschutz besonders wirksam, insbesondere die „Dekarbonisierung“ von öffentlichem Verkehr und der Industrie zur Erreichung der Klimaziele (Stichwort „Klimaneutralität 2040“). 

Die von der türkis-grünen Koalition geplante „Ökosoziale Steuerreform“, die insbesondere eine lenkungswirksame CO2-Bepreisung bringen soll (vgl dazu auch unseren NL-Beitrag „STEUERREFORM | Was bringt das neue Regierungsprogramm?“ vom 14.2.2020), sei jedoch auf das erste Quartal 2022 verschoben worden.

FAZIT

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Update über den aktuellen Stand der verschiedenen Maßnahmen im Förder- und Steuerbereich wiederum einen guten Überblick gegeben zu haben und werden im Rahmen unserer Newsletters natürlich auch weiterhin über wesentliche Änderungen berichten. 

Zweckdienliche Informationen erhalten Sie auch in unseren div. Webinaren zu diesen und ähnlichen Themen (siehe Veranstaltungskalender).

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Experten unserer Service Line "Corporate Tax" gerne zur Verfügung.  

Alle bisherigen Newsletter-Beiträge zum Themenschwerpunkt „CORONAVIRUS“ finden Sie HIER​​​​​​​.