ESG | Erleichterungen bei Standards Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS Revised) als delegierten Rechtsakt veröffentlicht. Damit geht eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte und weitere Vereinfachungen einher.
Über die neuen EU-rechtlichen Berichterstattungspflichten und Updates zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bis dato wie folgt informiert:
- 26.01.2026: ESG | Beschluss Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) im Nationalrat
- 19.03.2026: ESG | NaBeG: Schutz bestimmter Unternehmen vor trickle down-Effekt
- 17.04.2026: ESG | Die Rolle des Aufsichtsrats in Bezug auf Nachhaltigkeit
Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Update zur Überarbeitung des ESRS Set 1 geben:
Allgemeines zum ersten Set der ESRS
Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS Revised) als delegierten Rechtsakt verabschiedet und damit einen weiteren zentralen Baustein der Omnibus-Initiative umgesetzt. Der delegierte Rechtsakt wurde anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung vorgelegt (Scrutiny Period). Diese Prüfungsfrist ist mittlerweile abgelaufen, ohne dass eines der beiden Organe Einwände erhoben hat. Die formelle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 21. September 2026.
Vom Entwurf zum delegierten Rechtsakt
Nach der öffentlichen Konsultation zu den ESRS Exposure Drafts, die von 31. Juli bis 29. September 2025 lief, übermittelte EFRAG ihre finale technische Beratung am 3. Dezember 2025 an die Europäische Kommission. Mit Inkrafttreten der Omnibus-I-Richtlinie am 18. März 2026 war die Kommission verpflichtet, bis zum 18. September 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung der ESRS zu erlassen.
Am 6. Mai 2026 veröffentlichte die Kommission einen Entwurf des delegierten Rechtsakts zur öffentlichen Konsultation, die bis 3. Juni 2026 lief. Im Vergleich zum EFRAG-Entwurf nahm die Kommission dabei punktuelle Anpassungen vor, unter anderem an der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts sowie am Phase-in für "Anticipated Financial Effects". Am 3. Juli 2026 wurde der finale delegierte Rechtsakt verabschiedet. Zeitgleich erließ die Kommission einen eigenen delegierten Rechtsakt zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard ("Voluntary Standard", vormals VSME), der sich an Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs richtet.
Aktueller Stand: Scrutiny Period beendet
Beide delegierten Rechtsakte wurden nach ihrer Verabschiedung dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Die dafür vorgesehene Prüfungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate und kann auf Antrag eines der beiden Organe um weitere zwei Monate verlängert werden. Diese Frist ist nun abgelaufen, ohne dass Parlament oder Rat Einwände erhoben haben. Es bleibt somit bei der im Juli 2026 verabschiedeten Fassung der ESRS Revised.
Wesentliche inhaltliche Eckpunkte der ESRS Revised
Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung sehen die überarbeiteten Standards unter anderem folgende Änderungen vor:
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent bzw. der Datenpunkte insgesamt um mehr als 70 Prozent
- Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch einen stärker prinzipienbasierten, proportionalen Ansatz
- Verlängerte Erleichterung bei der Berichterstattung zu "Anticipated Financial Effects": Unternehmen der ersten Welle müssen entsprechende Angaben erst für das Geschäftsjahr 2028 machen, andere Unternehmen für die ersten beiden Berichtsjahre nicht
- Übergangsbestimmungen, die es Unternehmen ermöglichen, je nach Beginn des Geschäftsjahres zwischen der bisherigen Fassung (ESRS 2023, inkl. Erleichterungen) und der neuen Fassung zu wählen
- Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Standards (u.a. ISSB)
Anwendungszeitpunkt und Ausblick
Die ESRS Revised sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist bereits für das Geschäftsjahr 2026 möglich, sobald der delegierte Rechtsakt in Kraft getreten ist.
FAZIT
Mit dem Abschluss der Scrutiny Period ohne Einwände von Parlament oder Rat ist der Weg für das Inkrafttreten der überarbeiteten ESRS Revised frei. Die formelle Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 21. September 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1563 tritt am 10. November 2026 in Kraft. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den inhaltlichen Änderungen, insbesondere der reduzierten Anzahl an Datenpunkten und den angepassten Übergangsbestimmungen, auseinandersetzen, um für die verpflichtende Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2027 bzw. eine etwaige freiwillige vorzeitige Anwendung für 2026 vorbereitet zu sein.
Gerne werden wir Sie im Rahmen unseres Newsletters auch weiterhin über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themenkomplex informieren.