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01.09.2026 | UMGRÜNDUNGEN | NEUE NACHWEISPFLICHT BEI WEGZUG

Relevanz:

Über die geplante Einführung dieser Nachweispflicht haben wir bereits auf Grundlage des Begutachtungsentwurfs zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 berichtet ( WEGZUG | Verschärfung bei der Wegzugsbesteuerung - ICON Wirtschaftstreuhand GmbH ). Mit der Kundmachung des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 (BGBl I Nr. 43/2026) am 30.06.2026 ist die Regelung nunmehr in Kraft getreten. Exit-Tax und Nichtfestsetzung Im Falle einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich sieht das Steuerrecht im Allgemeinen vor, dass stille Reserven in Wirtschaftsgütern, die grundsätzlich einer Besteuerung

01.09.2026 | FINSTRG | GELDSTRAFEN IN RATEN? DER STRAFZWECK SETZT GRENZEN

Relevanz:

Rechtliche Grundlage Die Möglichkeit, Geldstrafen nicht sofort entrichten zu müssen, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 172 Abs. 1 FinStrG und § 212 BAO. Nach § 172 Abs. 1 FinStrG gelten für die Einhebung und Einbringung von Geldstrafen grundsätzlich die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Damit können auch für Geldstrafen Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden. Nach § 212 Abs. 1 BAO setzt die Bewilligung einer Zahlungserleichterung grundsätzlich voraus, dass die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet wird

31.08.2026 | PILLAR 2 | BELGIEN: NEUE COMPLIANCE-PFLICHTEN FÜR KONZERNE

Relevanz:

Belgien hat Pillar 2 schon im Dezember 2023 umgesetzt. Mittlerweile stehen die elektronischen Verfahren für den GloBE Information Return (GIR) sowie für Erklärungen zur Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) und zur Income Inclusion Rule (IIR) zur Verfügung. Die entsprechenden Meldungen und Erklärungen können elektronisch über MyMinfin eingereicht werden. Wann ist eine belgische IIR-Erklärung erforderlich? Eine belgische IIR-Erklärung ist von einer in Belgien ansässigen Geschäftseinheit abzugeben, wenn diese nach den Pillar-2-Regelungen selbst als IIR-Steuerpflichtige gilt. Das kann

27.08.2026 | USA | PENSIONEN IM DBA ÖSTERREICH - USA

Relevanz:

Ob eine US-Pension in Österreich, in den USA oder in beiden Staaten besteuert wird, hängt vereinfacht gesagt an 2 Fragen: "Um welche Art von Pensionsleistung handelt es sich?" und "Ist der Empfänger US Staatsbürger?" . Die erste Frage entscheidet darüber, welche Verteilungsnorm im DBA Österreich-USA anwendbar ist. Die zweite Frage entscheidet über die Einschlägigkeit der Saving Clause des Artikels 1 Abs. 4 DBA. Für in Österreich ansässige US-Staatsbürger haben beide Aspekte große praktische Relevanz. Je nach Einordnung darf dieselbe Pension nur in den USA, nur in Österreich oder in beiden Staaten

27.08.2026 | USA | PFICS AND THE AUSTRIAN MELDEFONDS REGIME

Relevanz:

USA | PFICs and the Austrian Meldefonds Regime A fund that is fully compliant and cleanly taxed on the Austrian side of a portfolio can simultaneously be one of the most punitively taxed assets a US citizen can hold under US law, and the reverse holds just as often. Austria and the United States each run their own classification test for foreign funds, the two tests share no common criterion, and a US citizen resident in Austria is subject to both at once. As flagged in our newsletter "USA | Relocating to Austria," the mismatch between Austrian fund taxation and the US PFIC regime is one of

26.08.2026 | BILANZIERUNG | NEUERUNGEN BEIM EIGENKAPITAL DER GMBH & CO KG

Relevanz:

Die AFRAC-Stellungnahme 18 zur Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG wurde erstmals im März 2012 veröffentlicht (vgl dazu bereits unseren NEWS-Beitrag " GMBH & CO KG | Neuerungen für die Bilanzierung des Eigenkapitals " vom 10.4.2012). Mit Überarbeitung vom Dezember 2015 erfolgte sodann die Berücksichtigung der Änderungen des UGB durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Die jüngste Überarbeitung wurde nunmehr im Juni 2026 veröffentlicht, wobei insbesondere aus der aktuellen OGH-Rechtsprechung resultierende Entwicklungen zu berücksichtigen waren. Gegenstand von

26.08.2026 | BAO | LOHNABGABEN IN RATEN? RECHTLICH MÖGLICH, PRAKTISCH SELTEN

Relevanz:

Rechtliche Grundlage Die zentrale Rechtsgrundlage für Zahlungserleichterungen im Abgabenrecht bildet § 212 Abs. 1 BAO . Danach kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben hinausschieben ( Stundung ) oder deren Entrichtung in Raten bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet wird (§ 212 Abs. 1 BAO). Beide Voraussetzungen müssen kumulativ

26.08.2026 | DIE BETRIEBSSTÄTTE IN DER PRAXIS DES INTERNATIONALEN STEUERRECHTS

Relevanz:

25.08.2026 | USA | TAXATION OF RETIREMENT PLANS UNDER THE US-AUSTRIA TAX TREATY

Relevanz:

Whether a US pension is taxed in Austria, in the United States, or in both, boils down to 2 questions: "What type of pension is this?" and "Is the recipient a US citizen?" The first question determines which Verteilungsnorm of the DBA Österreich-USA applies. The second determines whether the Saving Clause of Art. 1 Abs. 4 DBA is engaged. For US citizens resident in Austria, both aspects carry considerable practical weight. Depending on the classification, the same pension may be taxed only in the United States, only in Austria, or in both states with a credit. We covered the Austrian

25.08.2026 | TELEARBEIT

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