ESG | Omnibus - Aktuelle Entwicklungen rund um ESG
Die Europäische Kommission kündigte im Rahmen ihres Arbeitsprogramms Vereinfachungen zu diversen Rechtsvorschriften an, die den Verwaltungsaufwand, die Berichtspflichten sowie die Komplexität verringern sollen. In diesem Zusammenhang wurden bisher sechs Omnibus-Vorschläge veröffentlicht, wobei noch weitere Pakete folgen sollen. Die Omnibus-Pakete bündeln gezielte Änderungen an bereits bestehenden Rechtsakten.
Über die Veröffentlichung und Neuerungen im Rahmen der Omnibus-Initiative haben wir Sie in unserem Newsletter bis dato wie folgt informiert:
- 28.02.2025: ESG | Omnibus - mögliche Änderungen Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 18.04.2025: ESG | Verschiebung Nachhaltigkeitsberichterstattung für zweite Welle
- 18.06.2025: ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
- 18.07.2025: ESG | Überarbeitung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 17.09.2025: ESG | Überarbeitete ESRS im Entwurf und Empfehlung für KMU-Standard
Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Überblick über ausgewählte vorgeschlagene Änderungen sowie die neuesten Entwicklungen und die geplanten nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative geben:
Omnibus I – Nachhaltigkeit / ESG
Ziele & Inhalte:
- Vereinfachung und Neujustierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
- Einführung eines „Stop-the-Clock“-Mechanismus: Verschiebung der Anwendung bestimmter Berichtspflichten, um unnötige Umstellungskosten zu vermeiden.
- Anpassung der Schwellenwerte so, dass deutlich weniger Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen (Schwellenanhebung, Herausnahme von kleineren Unternehmen).
- Änderungen an der EU-Taxonomie
- Anpassungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), z. B. durch Einführung eines Mengen-/Gewichts-Schwellenwerts, Ausnahmen für kleinere Importeure.
Status & Ausblick:
Der “Stop-the-Clock”-Mechanismus wurde bereits vom Rat gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Legislativvorschläge für die inhaltlichen Änderungen befinden sich aktuell im Verfahren zwischen Rat und Parlament. Die Europäische Kommission strebt an, den Berichtsaufwand für Unternehmen insgesamt um 25% bzw. für KMU um 35% zu senken. Wir haben Sie zum aktuellen Status bereits in unserem Newsletter vom 17.09.2025 informiert.
Am 18. Juni 2025 einigten sich die europäischen Institutionen im Rahmen der Trilogverhandlungen auf die Änderungen der CBAM-Verordnung. Die geeinigte Fassung wurde vom Europäischen Parlament am 10. September 2025 und vom Rat der Europäischen Union am 29. September 2025 angenommen. Die Änderungen treten drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Omnibus II – EU-Investitionen
Ziele & Inhalte:
- Vereinfachung der Rechtsvorschriften rund um EU-Investitionen und damit verbundene Finanzinstrumente.
- Erhöhung des Garantieumfangs, Reduzierung von Berichtspflichten und Verwaltungshürden insbesondere für KMU.
- Mobilisierung zusätzlicher Investitionen (ca. 50 Mrd. €) durch effizientere Nutzung bestehender EU-Instrumente (z. B. EFSI, InnovFin).
Status & Ausblick:
Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben am 23. September 2025 eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung des Programms „InvestEU“ erzielt, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU weiter zu steigern. Dies soll die Investitionskapazität der EU erhöhen, um zusätzliche öffentliche und private Investitionen zu mobilisieren. Die Einigung muss noch vor der förmlichen Annahme des Gesetzgebungsakts von den beiden gesetzgebenden Organen gebilligt werden.
Omnibus III – GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)
Ziele & Inhalte:
- Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe durch Vereinfachung der Regelungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
- Reduktion administrativer Kontrollen und Vereinfachung von Förderregelungen.
- Einsparpotenziale für Landwirte und nationale Verwaltungen werden auf circa 1,6 Mrd. € jährlich geschätzt.
Status:
Der Rat hat eine Position zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen.
Omnibus IV – Small Mid Caps & Digitalisierung / Binnenmarkt
Ziele & Inhalte:
- Förderung sogenannter Small Mid Caps und Entlastungen speziell für diese Gruppe.
- Digitalisierung und Harmonisierung von Produktinformationen: Angleichung gemeinsamer Spezifikationen und Änderung von Produktvorschriften
- Erleichterung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten (z. B. im Rahmen der DSGVO, Batterie-Verordnung, MiFID usw.).
- Verlängerung von Fristen bei Sorgfaltspflichten zu Batterien („Stop-the-Clock“)
Status & Ausblick:
Der Rat hat am 24. September 2025 Positionen zur Digitalisierung, Spezifikationen und Small Mid Caps abgestimmt. Nach der Billigung der Verhandlungsmandate des Rates durch die Vertreter der Mitgliedstaaten wird der Vorsitz so bald wie möglich die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.
Das Gesetz zum Stop-the-Clock bei Batterieregeln wurde bereits übernommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Omnibus V – Verteidigung / Rüstungsindustrie (Defence Readiness)
Ziele & Inhalte:
- Maßnahmen zur Unterstützung der Verteidigungsindustrie, zur Stärkung der Rüstungsinvestitionen in Europa.
- Vereinfachungen bei Beschaffungen, Genehmigungsprozessen und Regulierung im Verteidigungsbereich.
Status:
Das Entwürfe wurden von der Kommission im Juni veröffentlicht und befinden sich derzeit in Vorbereitung und Diskussion bei Kommission, Parlament und Rat.
Omnibus VI – Chemikalien
Ziele & Inhalte:
- Vereinfachung des Chemikalienrechts der EU, indem Befolgungskosten und Verwaltungsverfahren für Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Chemikalien gesenkt werden und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau aufrecht erhalten wird.
- Die Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 363 Mio. € für die Industrie führen.
Status:
Das Entwürfe wurden von der Kommission im Juli veröffentlicht und befinden sich derzeit in Vorbereitung und Diskussion bei Kommission, Parlament und Rat.
FAZIT
Mit den sechs Omnibus-Paketen verfolgt die Europäische Kommission ein ambitioniertes Ziel: Bürokratieabbau, Entlastung für Unternehmen und eine effizientere Umsetzung bestehender EU-Rechtsakte. Insbesondere die Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit (Omnibus I) sowie die Maßnahmen zur Digitalisierung und zur Förderung von Small Mid Caps (Omnibus IV) haben das Potenzial, spürbare Vereinfachungen im Unternehmensalltag zu bewirken.
Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob die geplanten Entlastungen tatsächlich ohne Substanzverlust bei Transparenz- und Nachhaltigkeitszielen umgesetzt werden können. Es ist daher entscheidend, die laufenden Gesetzgebungsverfahren aktiv zu verfolgen, um frühzeitig auf neue Fristen, Schwellenwerte oder Ausnahmeregelungen reagieren zu können. Die Europäische Kommission stellt eine Übersicht über alle Omnibus-Initiativen zur Verfügung.