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GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG | EU beschließt Umsetzung von Pillar 2!

Am 12.12.2022 gab die tschechische Ratspräsidentschaft der Europäischen Union in einer Pressemitteilung bekannt, dass in der bereits seit Längerem währenden Debatte um die Einführung von „Pillar 2“ nun endlich eine politische Einigung aller EU-Mitgliedstaaten erzielt werden konnte. Demgemäß sollte der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung iHv 15 % nichts mehr im Wege stehen. Die Umsetzung der bereits vorliegenden EU-Richtlinie in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten hat bis Jahresende 2023 zu erfolgen.

Über die bevorstehende globale Mindestbesteuerung („PILLAR II“), wonach für Unternehmen(sgruppen) mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio EUR ein Mindestbesteuerungsniveau von 15 % platzgreifen soll, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach informiert (vgl zuletzt unseren NL-Beitrag „GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG | Die Umsetzung von Pillar II beginnt!“ vom 24.10.2022 sowie weitere Hinweise am Ende dieses Beitrages). Nachfolgend möchten wir Ihnen ein kurzes Update betreffend die soeben erfolgte (politische) Einigung der EU-Mitgliedstaaten geben:


Einigung der EU-Mitgliedstaaten vom 12.12.2022


​​​​​​​Die EU-Mitgliedstaaten haben sich nunmehr darauf verständigt, die Mindestbesteuerung im Rahmen der internationalen Steuerreform der OECD auf europäischer Ebene umzusetzen. Die Entscheidung zur EU-weiten Einführung der Mindestbesteuerung kam zustande, nachdem nun auch Ungarn seinen bis zuletzt aufrecht erhaltenen Einwand gegen die Anwendung dieser Maßnahme in der EU fallen gelassen hatte. Die Einigung konnte insbesondere durch Mitwirkung der EU-Botschafter erzielt werden, die einige Post-COVID-Wiederherstellungsfonds freigaben, welche zuvor aufgrund eines Rechtsstaatlichkeitsstreits zwischen Ungarn und dem Block blockiert worden waren. Dies im Austausch dafür, dass Budapest eben sein bisheriges Veto gegen die Einführung von Pillar 2 aufgibt.

In der Folge haben die EU-Mitgliedstaaten dem Rat empfohlen, den bereits am 22.12.2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Richtlinienvorschlag  zu Pillar 2 anzunehmen, und es wurde ein schriftliches Verfahren für eine förmliche Annahme eingeleitet. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter kam es am 12.12.2022 sodann zur Erzielung der erforderlichen einstimmigen Unterstützung. Der Finanzminister der Tschechischen Republik, der turnusmäßig den EU-Ratsvorsitz innehat, begrüßte das Abkommen als klare und starke „Steuerbotschaft“ an die Unternehmen.

Die Richtlinie muss nun bis Ende 2023 in das nationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Damit übernimmt die EU auch weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Anwendung der globalen Einigung der G20/OECD in Bezug auf Pillar 2.


FAZIT


Nachdem die EU-Staaten monatelang darum gerungen hatten, kam es am 12.12.2022 schlussendlich zu einem Durchbruch und zur Einigung: Die globale Mindestbesteuerung von 15 % („Pillar 2“) soll nun auf EU-Ebene flächendeckend umgesetzt werden. Die einheitliche Umsetzung basiert auf einem bereits im Dezember 2021 veröffentlichen EU-Richtlinienvorschlag. Es liegt nun an den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, diese Rechtsnormen zeitgerecht, nämlich bis Ende 2023, in ihr nationales Recht zu integrieren, zumal die neuen Regelungen bereits ab 1.1.2024 anzuwenden sind.

Demgemäß sollten sich auch die davon betroffenen Unternehmen(sgruppen) rechtzeitig darauf einstellen und ehestmöglich mit den Vorbereitungen in den angesprochenen Bereichen Administration, IT-Systeme, Tax Compliance etc beginnen.

Wir beobachten die diesbezüglichen globalen und nationalen Entwicklungen natürlich sehr genau und werden Sie gerne auch weiterhin mit relevanten Informationen versorgen.

Abschließend möchten wir Sie noch auf folgende zu diesem Themenbereich bereits erschienene Newsletter-Beiträge hinweisen:


​​​​​​​Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen ExpertInnen der Service Line "International Tax" gerne zur Verfügung! ​​​​​​​