Ausgangslage: Betriebsstättenkonzept nach OECD-Musterabkommen Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen im internationalen Kontext knüpft grundsätzlich an das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 OECD-Musterabkommens an. Nach der Systematik des OECD-MA steht das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne gemäß Art. 7 grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat über eine Betriebsstätte ausgeübt. Für Bau- und Montageprojekte konkretisiert Art. 5 Abs. 3 OECD-MA diese Voraussetzung dahingehend, dass eine Betriebsstätte erst dann vorliegt, wenn
Steuerliche Einordnung nach US-Steuerrecht Der US-Gesetzgeber zwängt die Gesellschaftsform der Limited Liability Company (LLC) in kein festes Besteuerungsregime. Vielmehr eröffnet das US Steuerrecht durch das Check-the-Box-Regime nach § 301.7701-3 Treas. Reg. eine Wahlmöglichkeit wonach eine LLC als "eligible entity" im Sinne des § 301.7701-3(a) Treas. Reg. aktiv über Form 8832 (Entity Classification Election) ein Besteuerungsregime wählen kann. Eine Single-Member-LLC gilt ohne aktive Wahl nach § 301.7701-3(b)(1)(ii) Treas. Reg. automatisch als Disregarded Entity . Einnahmen und Ausgaben werden
Belgien E-Reporting ab 1.1.2028? Nachdem in Belgien seit dem 1. Jänner 2026 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich gilt ( dazu haben wir bereits berichtet) , plant die belgische Regierung die Einführung eines elektronischen Meldesystems (E-Reporting) für Rechnungsdaten. Ein entsprechender Gesetzesvorentwurf wurde vom Ministerrat am 18. Juli 2026 gebilligt. Künftig sollen bestimmte Rechnungsdaten aus B2B-Transaktionen nahezu in Echtzeit an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Geplant ist ein bilaterales Meldesystem, bei dem sowohl der Lieferant als auch der
Weiterveräußerung nach der Nutzungsdauer Eine NoVA-Rückvergütung gemäß § 12a NoVAG kann grundsätzlich in Betracht kommen, wenn ein mit NoVA belastetes Fahrzeug nachweislich dauerhaft ins Ausland geliefert oder verbracht wird. Seit 1. Juli 2026 gilt jedoch eine wesentliche Einschränkung: Zwischen der weltweiten Erstzulassung und der Abmeldung in Österreich dürfen höchstens 48 Monate liegen . Für die X GmbH hat diese Änderung unmittelbare Auswirkungen. Bei der im Praxisbeispiel vorgesehenen Nutzungsdauer von fünf Jahren wäre eine spätere NoVA-Rückvergütung nicht mehr möglich. Soll die Möglichkeit
Zurechnung: Privatvermögen vs. Betriebsvermögen Laufende Nutzung im Betriebsvermögen - Abschreibung, Luxustangente, Betriebskosten, Vorsteuerabzug, etc. Erwerb vs. Leasing - Aktivposten, Luxustangente, etc. inkl. Übernahme PKW vom Leasing ins Anlagevermögen Überlassung an Arbeitnehmer als Dienstwagen - Sachbezug, etc. Besonderheiten bei E-PKWs & aktuelle steuerliche Neuerungen
Indisches Steuerrecht - Körperschaftsteuer Körperschaftsteuersatz Eine Besonderheit im indischen Steuerrecht ist, dass der indische Income Tax Act höhere Steuersätze für beschränkt Steuerpflichtige als für unbeschränkt Steuerpflichtige vorsieht. So beträgt der Steuersatz inkl Surcharge und Health & Education Cess für beschränkt Steuerpflichtige zwischen 36,40% bis 38,22% während dieser für unbeschränkt Steuerpflichtige lediglich zwischen 31,20% und 34,94% beträgt. Business Connection Für das Entstehen einer beschränkten Steuerpflicht in Indien ist die indische „ Business Connection “ maßgeblich. Die
Der indische Integrated GST (IGST) Act regelt die indirekte indische Steuer auf Transaktionen zwischen zwei indischen Bundesstaaten bzw. zwischen Indien und dem Ausland. Im Unterschied dazu fallen Transaktionen innerhalb eines Bundesstaates in den Anwendungsbereich der State GST und Central GST. Die Steuersätze der Central GST und State GST betragen jeweils 50 % der Integrated GST, sodass die indirekte Steuerbelastung gleich bleibt. Section 13 IGST Act regelt den Leistungsort, wenn entweder der Leistungserbringer oder der Leistungsempfänger nicht in Indien ansässig ist . In Anlehnung an die
Income Tax Act Saudi Arabien Eine der Besonderheiten des saudi-arabischen Steuerrechts ist, dass saudische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC) grundsätzlich nicht der Körperschaftsteuer, sondern dem Zakat unterliegen. Beim Zakat handelt es sich um eine religiös begründete Abgabe in muslimisch geprägten Ländern. Während diese Abgabe häufig auf Freiwilligkeit beruht, ist sie in Saudi-Arabien im Steuerrecht verankert und wird von der Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) erhoben. Das saudische Ertragsteuerrecht unterscheidet zwischen ansässigen
Bevor wir auf die einzelnen Themen im Detail eingehen, geben wir Ihnen vorweg einen Überblick über die bis spätestens Ende September d. J. zu erledigenden Maßnahmen: Herabsetzung von ESt- und KöSt-Vorauszahlungen für 2026 Die Höhe der laufenden Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen eines Jahres wird vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben, wobei die Festsetzungen idR auf Basis der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres erfolgen und der Steuergesetzgeber dabei von einer kontinuierlichen Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens ausgeht (nämlich für das Folgejahr um