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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Finaler freiwilliger KMU-Standard

Im Jänner 2024 veröffentlichte EFRAG einen Entwurf für ein freiwilliges Set an Standards für nicht-kapitalmarktorientierte kleine- und mittlere Unternehmen. Im Dezember 2024 wurde die finale Fassung, deren Überarbeitung auf Basis der eingelangten Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation und Diskussionen erfolgte, veröffentlicht. Der ESRS VSME (Voluntary ESRS for non-listed SMEs) richtet sich an jene KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen bzw. zu deren Bereitstellung aufgefordert werden.

Über die neuen EU-rechtlichen Berichterstattungspflichten und Updates zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bis dato wie folgt informiert:

Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Überblick zur finalen Fassung des freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen- und mittleren Unternehmen geben:

Allgemeines zum Standard für nicht-kapitalmarktorientierte kleine- und mittlere Unternehmen

Am 22.01.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zwei Exposure Drafts (Entwürfe) für European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für gelistete KMU (ESRS LSME ED) sowie den freiwilligen Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU (VSME ESRS ED – Voluntary ESRS for non-listed SMEs). Am 17. Dezember 2024 veröffentlichte EFRAG nun die finale Fassung des freiwilligen ESRS für kleine- und mittlere Unternehmen. 

Der VSME ESRS richtet sich an nicht-kapitalmarktorientierte KMU die Nachhaltigkeitsinformationen an Kreditinstitute oder andere Unternehmen bereitstellen müssen, da diese Informationen im Rahmen von Kreditvergaben oder Auftragsanbahnungen angefordert werden. Im Rahmen der Überarbeitung wurden auch Angaben ergänzt, deren Relevanz von Kreditinstituten im Rahmen der Konsultation besonders hervorgehoben wurde. 

Mit der Bereitstellung des Standards soll ein Marktstandard für den Informationsbedarf von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen etabliert werden. Dies soll den sogenannten „Trickle-Down-Effekt“ eingrenzen. Der „Trickle-Down-Effekt“ bezeichnet jene indirekten Berichtspflichten, die entstehen, wenn große Unternehmen und/oder Banken ihre Berichtspflichten an kleinere Unternehmen, über die Offenlegungsverpflichtungen entlang der Wertschöpfungskette bzw. das Management der Finanzierungsrisiken, weitergeben. Mit der faktischen Eingrenzung der bereitzustellenden Informationen sollen auch die zahlreichen Lieferantenfragebögen und unkoordinierten Anfragen reduziert werden. 

Aufbau des VSME Standard

Der VSME Standard besteht aus den beiden Modulen „Basic Module“ und „Comprehensive Module“, die zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden können. Bei der Anwendung des VSME Standard ist keine Wesentlichkeitsanalyse vorzunehmen.

Basic Module

Das Basic Module zielt insbesondere auf Kleinstunternehmen ab und beinhaltet die geringsten Anforderungen. Das Basic Module beinhaltet 2 Angabepflichten (B1 – B2) und 9 Kennzahlen (B3 – B11) wobei die Angaben nach B1 und B2 grundsätzlich verpflichtend sind. Diese sehen unter anderem Informationen über das angewendete Modul vor, sowie ob dieses auf individueller oder konsolidierter Ebene angewendet wird, wie auch die Nennung der Tochtergesellschaften. 

Neben den generellen Angaben zur Erstellung (B1) sowie Strategien und zukünftigen Initiativen im Zusammenhang mit der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (B2) enthält das Basic Module Kennzahlen zu: 

  • Umweltaspekten (B3 – B7); 
    • Energie und Treibhausgasemissionen (B3)
    • Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung (B4)
    • Biodiversität (B5)
    • Wasser (B6)
    • Ressourcenverbrauch, Kreislaufwirtschaft und Wassermanagement (B7)
  • Sozialaspekten (B8 – B10); und
    • Arbeitskräfte – Grundlegende Merkmale (B8)
    • Arbeitskräfte – Gesundheit und Sicherheit (B9)
    • Arbeitskräfte – Vergütung, Kollektivverhandlungen und Training (B10)
  • Governanceaspekten (B11)
    • Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung (B11). 

Comprehensive Module

Neben den generellen Angaben zu Strategie und Businessmodell im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit (C1) sowie der Beschreibung der Strategien und zukünftigen Initiativen im Zusammenhang mit der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (C2) enthält das Comprehensive Module Angabepflichten zu: 

  • Umweltaspekten (C3 – C4); 
    • Ergänzung zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß B3 (Basismodul)
    • Treibhausgasemissionsreduktionsziele und Transitionspläne (C3)
    • Klimarisiken (C4)
  • Sozialaspekten (C5 – C7); und
    • Arbeitskräfte – Ergänzende Merkmale (C5)
    • Ergänzende Information zu eigenen Arbeitskräften – Menschenrechtspolitik und -prozesse (C6)
    • Schwerwiegende Vorfälle im Bereich der Menschenrechte (C7)
  • Governanceaspekten (C8 – C9)
    • Umsätze aus bestimmten Sektoren und Ausschluss von EU-Referenzwerten (C8)
    • Geschlechtervielfalt in Führungsorganen (C9). 

Anwendungsoptionen bei der Anwendung des VSME Standard:

  • Option 1: Basic Module (only)
  • Option 2: Basic Module und Comprehensive Module

FAZIT

EFRAG veröffentlichte am 17. Dezember 2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMU. Der VSME Standard richtet sich an jene nicht-kapitalmarktorientierte KMU die Nachhaltigkeitsinformationen an Kreditinstitute oder andere Unternehmen bereitstellen müssen, selbst aber nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Mit Hilfe des Standards soll ein Marktstandard für Informationsbedarfe etabliert und der „Trickle-Down-Effekt“ eingegrenzt werden. Der VSME Standard wird nicht in EU-Recht übernommen und unterliegt keiner verpflichtenden Anwendung.

Gerne werden wir Sie im Rahmen unseres Newsletters auch weiterhin über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themenkomplex informieren.


EFRAG Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME), December 2024, https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf (abgerufen am 7.1.2025)