NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Neue Standards für KMU
Im Jänner 2024 veröffentlichte EFRAG einen Entwurf für ein freiwilliges Set an Standards für nicht-gelistete klein- und mittlere Unternehmen. Der vorgeschlagene Standard richtet sich an jene KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen bzw. zu deren Bereitstellung aufgefordert werden.
Über die neuen EU-rechtlichen Berichterstattungspflichten und Updates zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bis dato wie folgt informiert:
- 20.11.2021 | RECHNUNGSLEGUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen
- 18.01.2022 | WIRTSCHAFTSPRÜFUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte aus Prüfersicht
- 15.06.2022 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zu CSRD und EU-Taxonomie
- 12.12.2022 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Richtlinie (CSRD)
- 14.04.2023 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Auswirkungen auf KMU
- 23.05.2024 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSRD
- 19.06.2024 | NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD
Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Update zu den Entwürfen der ESRS für VSME geben:
Allgemeines zum Entwurf des VSME ESRS
Am 22.01.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zwei Exposure Drafts (Entwürfe) für European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für gelistete KMU (ESRS LSME ED) sowie den freiwilligen Standard für nicht-gelistete KMU (VSME ESRS ED – Voluntary ESRS for non-listed SMEs). Die Übermittlung von Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation war bis zum 21.05.2024 möglich.
Der VSME ESRS ED richtet sich an nicht-kapitalmarktorientierte KMU die Nachhaltigkeitsinformationen an Kreditinstitute oder andere Unternehmen bereitstellen müssen, da diese Informationen im Rahmen von Kreditvergaben oder Auftragsanbahnungen angefordert werden. Durch die Bereitstellung des Standards verfolgt EFRAG das Ziel, einen Marktstandard für Informationsbedarfe von nicht-kapitalmarktorientierten KMU zu etablieren. Damit soll der sogenannte „Trickle-Down-Effekt“ eingegrenzt werden. Dieser bezeichnet die indirekten Berichtspflichten, die entstehen, wenn große Unternehmen und Banken die direkten Berichtspflichten an kleinere Unternehmen, über die Offenlegungsverpflichtungen entlang der Wertschöpfungskette bzw. über das Management der Finanzierungsrisiken, weitergeben. Durch die faktische Begrenzung der breitzustellenden Informationen, sollen auch die zahlreichen sich im Umlauf befindlichen Lieferantenfragebögen ersetzt und unkoordinierte Anfragen reduziert werden.
Der VSME ESRS ED sieht drei Module vor:
- Basic Module
- Narrative Policies, Actions and Targets (PAT) Module
- Business Partner (BP) Module
Dabei bestehen die nachfolgenden Anwendungsoptionen:
- Option 1: nur Basic-Module
- Option 2: Basic-Module und PAT-Module
- Option 3: Basic-Module und Business-Partner-Module
- Option 4: Basic-Module, PAT-Module und Business-Partner-Module
Das Basic-Module zielt insbesondere auf Kleinstunternehmen ab und beinhaltet die geringsten Anforderungen, wobei keine Wesentlichkeitsanalyse vorzunehmen ist. Das Basic-Module beinhaltet 12 Veröffentlichungspflichten (B1 – B12) wobei die Angaben nach B1 und B2 grundsätzlich verpflichtend sind. Diese sehen Informationen über das angewendete Modul vor, sowie ob dieses auf individueller oder konsolidierter Ebene angewendet wird, wie auch die Nennung der Tochtergesellschaften. Die Angaben nach B3 bis B12 sind anzugeben, wenn sie für das anwendende Unternehmen zutreffend sind.
Das Narrative-Policies, Actions and Targets-Module (PAT-Module) stellt eine Ergänzung für das Basic-Module dar. Das Modul hat insbesondere Unternehmen zur Zielgruppe, die bereits Leitlinien, Maßnahmen und Ziele mit Nachhaltigkeitsbezug formalisiert haben. Bei der Anwendung des PAT-Module bedarf es einer Wesentlichkeitsanalyse (gem. VSME ESRS ED) zur Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen. Das PAT-Module umfasst die Veröffentlichungspflichten N1 bis N5.
Das Business-Partner-Module kann sowohl in Verbindung mit dem Basic-Module als auch in Verbindung mit dem Basic-Module und dem PAT-Module angewendet werden. Bei der Anwendung des BP-Module bedarf es einer Wesentlichkeitsanalyse (gem. VSME ESRS ED) zur Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen. Das BP-Module umfasst die Veröffentlichungspflichten BP1 bis BP11. Diese umfassen beispielsweise, Informationen zu Umsätzen in bestimmten Sektoren, die Geschlechterdiversität in den Leitungs- und Kontrollorganen, Emissionsreduktionsziele, Informationen zu einem Übergangsplan zur Minderung des Klimawandels.
FAZIT
EFRAG veröffentlichte im Jänner 2024 den freiwilligen Standard für nicht-gelistete KMU. Am 21.05.2024 endete die Frist zur Übermittlung von Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation. Der VSME ESRS ED richtet sich an nicht-kapitalmarktorientierte KMU die Nachhaltigkeitsinformationen an Kreditinstitute oder andere Unternehmen bereitstellen müssen, selbst aber nicht in den Anwendungskreis der CSRD fallen. Ziel ist es auf Basis des Standards einen Marktstandard für Informationsbedarfe zu etablieren und den „Trickle-Down-Effekt“ einzugrenzen. Der Entwurf des freiwilligen Standards für nicht-kapitalmarktorientierte KMU wird auf Basis der Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation von EFRAG überarbeitet und anschließend veröffentlicht.
Gerne werden wir Sie im Rahmen unseres Newsletters auch weiterhin über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themenkomplex informieren.