NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Deutsche Fassung ESRS Set 1 berichtigt
Im Dezember 2023 wurde der erste Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bereits im April 2024 wurde eine erste Berichtigung der deutschen Sprachfassung und am 9. August 2024 die zweite Berichtigung der ESRS ((EU) 2023/2772) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Über die neuen EU-rechtlichen Berichterstattungspflichten und Updates zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bis dato wie folgt informiert:
- 20.11.2021: RECHNUNGSLEGUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen
- 18.01.2022: WIRTSCHAFTSPRÜFUNG | Neue Nachhaltigkeitsberichte aus Prüfersicht
- 15.06.2022: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zu CSRD und EU-Taxonomie
- 12.12.2022: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Richtlinie (CSRD)
- 14.04.2023: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Auswirkungen auf KMU
- 23.05.2024: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSRD
- 19.06.2024: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD
- 17.07.2024: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Neue Standards für KMU
Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Update zum ESRS Set 1 geben:
Allgemeines zum ersten Set der ESRS
Am 22. Dezember 2023 wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Sprachfassungen der Union veröffentlicht. Die delegierte Verordnung zu den ESRS konkretisieren die Berichtspflichten, die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt wurden. Im April 2024 wurde bereits eine erste Berichtigung aller Sprachfassungen veröffentlicht, die sich vornehmlich auf die Korrektur von Rechtschreibfehlern und falschen Verweisen fokussierte.
Am 9. August 2024 wurde eine weitere Berichtigung der delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die ausschließlich die deutsche Sprachfassung betrifft. Die zweite Überarbeitung der deutschen Sprachfassung basiert auf den Rückmeldungen des deutschen Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des österreichischen Bundesministeriums für Justiz (BMJ).
Anpassungen der deutschen Sprachfassung der ESRS
Mit den Anpassungen sollen insbesondere Änderungen vorgenommen werden, die die Genauigkeit der deutschen Sprachfassung der ESRS verbessern. Zudem wurden Wortdoppelungen sowie Begriffe, die nicht konsistent übersetzt wurden, korrigiert. Die Anpassungen führt unter anderem zu den nachfolgenden Änderungen:
- „Kennzahlen“ statt „Parameter“
- „Konsolidierte Berichterstattung und Befreiung von Tochterunternehmen“ statt „Konsolidierte Berichterstattung und subsidiäre Ausnahmen“
- „Konzepte“ statt „Strategien“
- „berichtspflichtigen“ statt „zu übermittelnden“
- „finanzielle Effekte“ statt „finanzielle Auswirkungen“
- „Gemeinschaftsunternehmen“ statt „gemeinsames Unternehmen“
- „Assoziierte Unternehmen“ statt „verbundenes Unternehmen“
- „Umsatzerlöse“ statt „Einnahmen“
- „Fossile Quellen“ statt „Erneuerbare Quellen“ (Übersetzungsfehler)
- „Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten“ statt „nicht förderfähiger Wirtschaftstätigkeiten“ (zur Angleichung an EU-Taxonomie Verordnung)
- „Unternehmensführung“ statt „Unternehmenspolitik“
- „Arbeitskräfte des Unternehmens“ statt „eigene Belegschaft“
- „Organisationsrichtlinien“ bzw. „Unternehmensrichtlinien“ statt „Strategien“
Die oben angeführten beispielhaften Anpassungen der deutschen Sprachfassung der ESRS zeigen deutliche Verbesserungen in der Genauigkeit der Übersetzung. Eine Analyse der vorgenommenen Änderungen an der deutschen Sprachfassung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat ergeben, dass rund 75% der angeregten Änderungen von der Europäischen Kommission tatsächlich übernommen wurden.
Sie können HIER auf die korrigierte deutsche Sprachfassung der ESRS zugreifen.
Weitere Standardprojekte iZm Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Entwicklung und Veröffentlichung der branchenspezifischen Standards wurden von der Europäischen Union um zwei Jahre auf 2026 verschoben. Die Europäische Kommission hat EFRAG beauftragt, sich auf die Entwicklung der Standards für gelistete KMUs und jene für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMUs sowie der Bereitstellung von Anwendungshilfen für die ESRS zu fokussieren.
EFRAG hat bereits die Entwürfe für die verpflichtende Berichterstattung von gelisteten KMUs (Exposure Draft ESRS LSME) sowie für die freiwillige Berichterstattung von KMUs die nicht kapitalmarktorientiert sind (Exposure Draft ESRS VSME) veröffentlicht. Die Konsultationsphase zu den beiden veröffentlichen Standardentwürfen ist bereits abgelaufen. EFRAG erarbeitet auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen die Überarbeitung der Entwürfe und wird diese anschließend an die Europäische Kommission übergeben.
FAZIT
Am 9. August 2024 wurde die zweite Berichtigung der deutschen Sprachfassung der delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 zu den ESRS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuerliche Anpassung dient der Verbesserung der Genauigkeit der deutschen Sprachfassung der ESRS. Dabei wurden insbesondere Inkonsistenzen und Ungenauigkeiten bei den Übersetzungen behoben. Damit wurden etwa 75% des vom deutschen und österreichischen BMJ adressierten Anpassungsbedarf korrigiert.
Gerne werden wir Sie im Rahmen unseres Newsletters auch weiterhin über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themenkomplex informieren.